Outsourcing der Lohn- und Gehaltsabrechnung

Artikel aktualisiert am 30.10.2024

 

Outsourcing der Lohn- und Gehaltsabrechnung: Viele Unternehmen geben mittlerweile ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen an externe Dienstleister ab. Outsourcing ist zu einem Begriff geworden, der für Unternehmen und Selbstständige immer häufiger zum Tragen kommt. Warum geben die Firmen ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen ab, lassen sie von anderen Unternehmen erledigen?

Der Grund ist einfach erklärt: Für kleine und mittelständische Unternehmen stellt die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung eine Herausforderung dar. Und es sind noch weitere Beweggründe, die Unternehmen vor die Entscheidung stellen: Bleibt die Lohnbuchhaltung im Unternehmen oder wird sie ausgelagert? Bevor es letztendlich so weit ist, wägen Unternehmen die Vorteile und Nachteile gegeneinander ab. Und so sieht das Ganze im Überblick aus:

 

Vorteil 1 des Outsourcings: Die Zeit- und Kostenersparnis

Das Outsourcen der Lohn- und Gehaltsabrechnung senkt den zeitlichen als auch den finanziellen Aufwand. Während die monatliche Abrechnung durch ein externes Unternehmen durchgeführt wird, benötigen Sie keinen separaten Mitarbeiter für diesen Bereich. Hinzu kommt, dass Sie auch nicht mehr die notwendige Software anschaffen müssen, um die Abrechnungen auf elektronischem Wege durchzuführen. Weiterbildungs- und Fortbildungskosten Ihrer Mitarbeiter im Bereich Lohn und Gehalt fallen beim Outsourcing ebenfalls weg.

Gerade die Fortbildungskosten können einen großen Kostenfaktor im Unternehmen – gerade im Lohnbereich – darstellen. Aufgrund von gesetzlichen und steuerlichen Veränderungen müssen Mitarbeiter dieser Sparte stets up-to-date sein.

Für Unternehmen, die gerade erst gründen, kann das Outsourcing der Lohn- und Gehaltsabrechnung von Anfang an Sinn machen. Sie oder Ihre Mitarbeiter müssen sich in solch ein komplexes Gebiet wie Löhne und Gehälter einarbeiten.

 

Vorteil 2 des Outsourcings: Eine bessere Kostentransparenz

Beim Outsourcing bezahlen Sie in der Regel einen Festpreis für die Lohnabrechnung pro Mitarbeiter. Dadurch können Sie als Unternehmer mit festen Kosten kalkulieren, die Ihnen der Dienstleister in Rechnung stellt. Bei einem eigenen Mitarbeiter kommen in manchen Fällen neben dem Arbeitsentgelt weitere Kosten, die teilweise nicht kalkulierbar sind, dazu.

 

Vorteil 3 des Outsourcings: Schutz vor Personalausfällen

Durch das Outsourcing können Sie sich vor Personalausfällen schützen: denn Krankheit, Urlaub oder gar Kündigung des Mitarbeiters können die Abrechnung verzögern. Und eine weitere Person für diesen Bereich einzustellen, ist häufig zu teuer und untragbar. Vor allem bei einer Kündigung müssen Arbeitgeber schnell reagieren, um den Fluss der Entgeltabrechnung gewährleisten zu können.

Hat das Unternehmen die Abrechnung extern vergeben, ist das Risiko der Personalausfälle zumindest in dem Bereich, außen vor.

 

Vorteil 4 des Outsourcings: Die Korrektheit der Abrechnungen

Die Anforderungen an die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung werden immer komplexer und so wird das Risiko, dass Fehler passieren, immer größer. Vor allem dann, wenn Gesetzesänderungen anzuwenden sind, der Mitarbeiter allerdings nicht weiß, was er tun muss. Ohne Schulungen, Fort- und Weiterbildungen geht es im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung nicht.

Bei Rechenfehlern bei den steuer- und sozialrechtlichen Verpflichtungen, beziehungsweise wenn die Entgeltabrechnungen nicht ordnungsgemäß erstellt wurden, drohen dem Unternehmen Nachzahlungen und auch Strafzahlungen.

Wird die Entgeltabrechnung hingegen ausgelagert, kann der Unternehmer davon ausgehen, dass der externe Dienstleister seine Mitarbeiter durch entsprechende Schulungen auf dem neuesten Stand hält.

Grundsätzlich ist beim Auslagern der Lohn- und Gehaltsabrechnungen die Datensicherheit ein wichtiges Thema und auch die entsprechenden Datenschutzbestimmungen wie die EU-DSGVO sind von allen Beteiligten zwingend zu beachten und umzusetzen.

Abschließend kann man sagen, dass das Auslagern der Lohnabrechnungen einem Unternehmen, Freiberuflern und Existenzgründern Zeit, Kosten und Aufwand sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen einsparen kann. Hinzu kommt die Professionalität und das aktuelle Know-How der Dienstleister.

 
So funktioniert das Outsourcing der Lohn- und Gehaltsabrechnung bei Lohndirekt.

Weitere Beiträge

Arbeitgeber und Lohnsachbearbeiterin bereiten Daten für die euBP 2027 vor

euBP ab 2027: Digitale Betriebsprüfung ohne Befreiungsmöglichkeit

Welche Arbeitnehmer können über ein berufsständisches Versorgungswerk vorsorgen? Wir erklären die Voraussetzungen, den Arbeitgeberzuschuss und warum bei jedem Arbeitgeberwechsel ein neuer Befreiungsantrag wichtig ist.... weiterlesen

16. September 2026


Personalverantwortliche prüft Unterlagen zum Versorgungswerk für die Lohnabrechnung.

Versorgungswerk bei Arbeitnehmern – Voraussetzungen und Befreiung von der Rentenversicherung

Welche Arbeitnehmer können über ein berufsständisches Versorgungswerk vorsorgen? Wir erklären die Voraussetzungen, den Arbeitgeberzuschuss und warum bei jedem Arbeitgeberwechsel ein neuer Befreiungsantrag wichtig ist.... weiterlesen

10. September 2026


Auftragnehmer und Personalverantwortliche besprechen die Organisation eines Projekts.

Scheinselbstständigkeit: Kriterien, Risiken und Absicherung für Arbeitgeber

Freie Mitarbeit kann sich bei genauer Prüfung als abhängige Beschäftigung erweisen. Erfahren Sie, welche Kriterien für Scheinselbstständigkeit sprechen, welche Beitragsrisiken Arbeitgeber tragen und wann ein Statusfeststellungsverfahren sinnvoll ist.... weiterlesen

9. September 2026


Sachbezugswerte 2027 für Mahlzeiten, Verpflegung und Unterkunft

Sachbezugswerte 2027: Neue Werte für Verpflegung und Unterkunft geplant

Die amtlichen Sachbezugswerte für Mahlzeiten und Unterkünfte sollen zum 1. Januar 2027 steigen. Wir zeigen die geplanten Werte und erklären, was Arbeitgeber bei Kantinenessen, Essenszuschüssen und Dienstreisen beachten müssen.... weiterlesen

7. September 2026


Geplante steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Entlastung bei Sonn- und Feiertagszuschlägen ab 2027

Geplante Entlastung bei Sonn- und Feiertagsarbeit ab 2027: Wer wirklich profitiert

Das Bundesministerium der Finanzen plant ab 2027 eine bessere steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Zuschlägen für Sonn- und Feiertagsarbeit. Auf den ersten Blick klingt das nach einer breiten Entlastung für Beschäftigte, die sonntags oder an Feiertagen arbeiten. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch: Die Neuregelung erreicht nur einen vergleichsweise kleinen Personenkreis.... weiterlesen

24. August 2026


Änderungen durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz für die Lohnabrechnung ab 2027

GKV-Beitragssatz­stabilisierungsgesetz 2026: Das ändert sich für die Lohnabrechnung

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bringt ab 2027 wichtige Änderungen für Arbeitgeber und die Lohnabrechnung. Unter anderem steigen die Krankenversicherungsbeiträge für gewerbliche Minijobs. Außerdem werden die Beitragsbemessungsgrenze und die Jahresarbeitsentgeltgrenze außerordentlich angehoben. Ab 2028 folgen weitere Neuerungen bei der Familienversicherung und der Arbeitsunfähigkeit.... weiterlesen

3. August 2026


    Wir machen es einfach.

    Unser Angebot spricht Sie an und Sie möchten eine individuelle Beratung erhalten?
    Kontaktieren Sie uns jetzt einfach!

    E-Mail:

    info@lohndirekt.de

    Telefon:

    0461 70 71 555

    Hier sind wir zu finden:

    Lise-Meitner-Str. 14a

    24941 Flensburg

      Rufen Sie uns an: 0461 / 70 71 555 Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr