Steuerfreie Erstattung der Monatskarte möglich

Artikel aktualisiert am 16.07.2024

 

In Großstädten und Ballungsgebieten ist es manchmal entspannender und angenehmer, den Weg zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln hinter sich zu bringen. Mit der privaten Monatskarte können natürlich die Fahrten zur beruflichen Auswärtstätigkeit zurückgelegt werden – und das Gute: der Arbeitgeber kann einen Teil der Kosten für die Fahrkarte steuerfrei erstatten. Wie das funktioniert? Ganz einfach.

 
Mehrere Personen im ÖPNV
 

Grundsätzlich: Steuerpflichtiger Arbeitslohn

Jede Geldleistung, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zahlt, zählt als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Nur in Ausnahmefällen werden die Zahlungen des Arbeitgebers steuerfrei angesehen. Eine dieser Ausnahmefälle ist, dass die Aufwendungen, die im Rahmen einer Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers entstehen, vom Arbeitgeber erstattet werden können, ohne dass Lohnsteuer abgeführt werden muss.

 

Die zwei Berechnungsmethoden

Die Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin stellt für die Berechnung der zu erstattenden Fahrtkosten zwei Möglichkeiten zur Verfügung (Erlass vom 27.06.2016, ESt-Nr. 353). Dabei liegt die Tatsache zugrunde, dass der Arbeitnehmer für seine beruflichen Wege die private, eigens gekaufte Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel nutzt. Da die Karte privat als auch beruflich genutzt wird, stellt sich die Frage der Kostenerstattung.

Die Senatsverwaltung für Finanzen unterscheidet in der Berechnung

  • nach quotaler Aufteilung und

  • ersparten Kosten.

Bei der quotalen Aufteilung wird die Nutzung der Fahrkarte im Verhältnis Gesamtnutzung zu beruflichen Auswärtstätigkeiten gesetzt. Der sich daraus ergebende Prozentsatz darf vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden.

Bei den „ersparten“ Kosten werden für jede auswärtige Fahrt die Kosten des Einzelfahrscheins angesetzt – was die Berechnung vereinfachen soll. Diese ermittelten Kosten darf der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer steuerfrei erstatten – wobei die Erstattung auf die tatsächlichen Aufwendungen der Monatskarte begrenzt ist.

 

Berechnungsbeispiele beider Methoden

Frau Müller wohnt und arbeitet in München. Sie ist häufig vor Ort im Stadtgebiet unterwegs, um Kunden zu betreuen – sie nutzt dafür die öffentlichen Verkehrsmittel und ihre privat erworbene Monatskarte (mit der sie jeden Tag zur Arbeit fährt). Für die Monatskarte hat sie 81 Euro gezahlt.

Im Februar nutzt sie die Monatskarte für insgesamt 56 Fahren, davon 12 Mal im Rahmen einer beruflichen Auswärtstätigkeit. Hätte sie einen Einzelfahrschein gekauft, hätte sie pro Fahrt 2,80 Euro gezahlt.

 

Die Berechnungsmöglichkeiten

  1. Quotale Aufteilung

    Das Verhältnis der Gesamtfahrten zu den beruflichen liegt bei 56 zu 12.

    Nach der quotalen Aufteilung ergibt sich ein Anteil von 21,4 %, die auf die Fahrten innerhalb der beruflichen Auswärtstätigkeit anfallen. Das heißt, ihr Arbeitgeber darf Frau Müller 21,4 % von den gezahlten 81 Euro erstatten – ergibt einen steuerfreien Betrag von 17,33 Euro.

  2. Ersparte Kosten

    Für eine Fahrt hätte Frau Müller 2,80 Euro gezahlt – sie nutzt die privat gekaufte Monatskarte für 12 Fahrten innerhalb der beruflichen Auswärtstätigkeit. 12 x 2,80 Euro – ergibt einen Betrag von 33,60 Euro, den der Arbeitgeber steuerfrei erstatten darf.

In diesem Falle lohnt sich die Berechnung nach den ersparten Kosten für Frau Müller, da ihr Arbeitgeber ihr fast doppelt so viel erstatten kann als bei der quotalen Aufteilung.

In der Regel ist die Berechnungsmöglichkeit „ersparte Kosten“ günstiger als die der quotalen Aufteilung. Zudem ist sie weniger aufwändig als die quotale Aufzeichnung, da die Aufzeichnung aller Fahrten entfällt. Allerdings sollten beide Varianten durchgerechnet werden, welche letztendlich die bessere ist.

Weitere Beiträge

Dokument mit Stempel „abgelehnt" neben Euro-Geldscheinen – Bundesrat blockiert steuerfreie Entlastungsprämie

Bundesrat kippt Entlastungsprämie: Vorerst keine steuerfreie Entlastungsprämie für Arbeitnehmer

Die geplante steuerfreie Entlastungsprämie für Arbeitnehmer kommt vorerst nicht. Der Bundesrat hat dem entsprechenden Gesetzespaket aktuell nicht zugestimmt und damit die Einführung der vorgesehenen Regelung gestoppt. Für Arbeitgeber und Beschäftigte bedeutet das zunächst: Eine steuer- und sozialversicherungsfreie Sonderzahlung auf Basis der geplanten Entlastungsprämie kann derzeit nicht umgesetzt werden.... weiterlesen

12. Mai 2026


Acht-Stunden-Tag vor dem Aus? Arbeitszeit-Reform 2026 erklärt

Acht-Stunden-Tag vor dem Aus? Arbeitszeit-Reform 2026 erklärt

Die Diskussion um den klassischen Acht-Stunden-Tag sorgt derzeit bundesweit für Schlagzeilen. Die Bundesregierung plant eine Reform des Arbeitszeitgesetzes, die künftig stärker auf eine maximale Wochenarbeitszeit statt auf tägliche Höchstgrenzen setzen könnte. Kritiker warnen bereits vor „13-Stunden-Tagen“ und sogar einer theoretischen „73,5-Stunden-Woche“. Doch was steckt wirklich hinter den Plänen – und was bedeutet das konkret für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?... weiterlesen

11. Mai 2026


GKV-Stabilisierungsgesetz-2026

GKV-Beitragssatzstabili­sierungsgesetz 2026: Das ändert sich für die Lohnabrechnung

Am 29. April 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Ziel ist es, die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig zu stabilisieren.... weiterlesen

7. Mai 2026


irmenwagen vor einer Garage – BFH-Urteil zur steuerlichen Behandlung von Garagenkosten

BFH-Urteil: Garagenkosten zusätzlich zur 1%-Regelung versteuern

Mit Urteil vom 9. September 2025 (Az. VI R 7/23) hat der Bundesfinanzhof (BFH) die lohnsteuerliche Behandlung von Firmenwagen erneut präzisiert – mit spürbaren Auswirkungen für die Praxis. Im Fokus steht dabei die Frage, ob vom Arbeitgeber übernommene Garagen- und Stellplatzkosten bereits durch die 1%-Methode abgegolten sind.... weiterlesen

6. Mai 2026


Symbolbild für steigende Krankenkassenbeiträge trotz Überschuss

3,5 Milliarden Euro Überschuss – warum steigen die Krankenkassenbeiträge trotzdem?

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland haben das Jahr 2025 mit einem Überschuss von rund 3,5 Milliarden Euro abgeschlossen. Auf den ersten Blick wirkt diese Zahl überraschend – schließlich mussten viele Versicherte und Arbeitgeber in den vergangenen Jahren steigende Zusatzbeiträge hinnehmen.... weiterlesen

6. Mai 2026


Entgelttransparenzgesetz 2026

Entgelttransparenzgesetz 2026: Was Arbeitgeber jetzt tun müssen

Am 7. Juni 2026 endet die Umsetzungsfrist für die EU-Lohntransparenzrichtlinie (2023/970). Deutschland muss bis dahin klare Regelungen zur Gehaltstransparenz in nationales Recht umsetzen – mit direkten Auswirkungen auf Ihr Recruiting und Ihre Lohnstruktur. Ziel: den Gender Pay Gap schließen und sicherstellen, dass Arbeitnehmer faire und gleiche Bezahlung erhalten.... weiterlesen

12. März 2026


    Wir machen es einfach.

    Unser Angebot spricht Sie an und Sie möchten eine individuelle Beratung erhalten?
    Kontaktieren Sie uns jetzt einfach!

    E-Mail:

    info@lohndirekt.de

    Telefon:

    0461 70 71 555

    Hier sind wir zu finden:

    Lise-Meitner-Str. 14a

    24941 Flensburg

      Rufen Sie uns an: 0461 / 70 71 555 Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr