UnstĂ€ndige BeschĂ€ftigung – Wissenswertes

Artikel aktualisiert am 16.07.2024

 

Aufgrund der neuen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) hat die Spitzenorganisation der Sozialversicherung das Rundschreiben fĂŒr die besondere BeschĂ€ftigungsform “unstĂ€ndig BeschĂ€ftigte” ĂŒberarbeitet.

 

GlĂŒhbirne

 

 

Was versteht man unter unstÀndig BeschÀftigten?

UnstĂ€ndig BeschĂ€ftigte sind Personen, die einer BeschĂ€ftigung von weniger als einer Woche nachgehen. Innerhalb der Sozialversicherung gilt fĂŒr diesen Personenkreis eine besondere Regelung. Innerhalb der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung allerdings nur dann, wenn diese unstĂ€ndige BeschĂ€ftigung berufsmĂ€ĂŸig ausgeĂŒbt wird. In der Rentenversicherung besteht keine Forderung der BerufsmĂ€ĂŸigkeit.

In zwei BeschlĂŒssen hat das BSG ausgefĂŒhrt, welche Voraussetzungen fĂŒr die berufsmĂ€ĂŸig unstĂ€ndige BeschĂ€ftigung anzunehmen sind.

 

Generell hat die kurzfristige BeschÀftigung Vorrang

Liegen die Voraussetzungen fĂŒr eine kurzfristige, sozialversicherungsfreie BeschĂ€ftigung vor, greifen die besonderen Regelungen fĂŒr die unstĂ€ndige BeschĂ€ftigung nicht. Eine BeschĂ€ftigung gilt als kurzfristig, wenn die TĂ€tigkeit innerhalb eines Kalenderjahres auf maximal 3 Monate, beziehungsweise 70 Arbeitstage begrenzt ist.

Ab 2019 wird es hier eine Änderung geben: die kurzfristige BeschĂ€ftigung ist innerhalb eines Kalenderjahres auf maximal 2 Monate, beziehungsweise 50 Arbeitstage begrenzt.

Wird die BeschĂ€ftigung berufsmĂ€ĂŸig ausgeĂŒbt und das Arbeitsentgelt ĂŒbersteigt monatlich die 450 Euro, dann ist die Kurzfristigkeit ausgeschlossen.

 

Bei Zusammenrechnung die Zeitgrenzen prĂŒfen

Geht ein Mitarbeiter innerhalb eines Kalenderjahres mehreren kurzfristigen Minijobs nach, mĂŒssen diese zusammen gerechnet werden. FĂŒr den Arbeitgeber bedeutet dies, dass er vor BeschĂ€ftigungsbeginn prĂŒfen muss, ob die Zeitgrenzen aller, innerhalb des laufenden Kalenderjahres bereits ausgeĂŒbten kurzfristigen TĂ€tigkeiten, mit der jetzigen BeschĂ€ftigung in der Summe, nicht ĂŒberschritten werden. Übersteigt die Summe die vorgegebene Zeitgrenze, liegt ab dem BeschĂ€ftigungsbeginn keine kurzfristige TĂ€tigkeit vor. Diese ist auch ausgeschlossen, wenn bei einem regelmĂ€ĂŸig unstĂ€ndig BeschĂ€ftigten absehbar ist, dass die maximalen 70 Arbeitstage durch eine, in der Zukunft liegenden, befristeten BeschĂ€ftigung, ĂŒberschritten werden.

 

UnstĂ€ndige BeschĂ€ftigung – die allgemeine Definition

Eine BeschĂ€ftigung ist unstĂ€ndig, wenn sie auf weniger als eine Woche –aufgrund der Natur der Sache oder durch die Befristung im Arbeitsvertrag – beschrĂ€nkt ist. Dabei ist hier die Woche als eine BeschĂ€ftigungswoche anzusehen. Das heißt, der Zeitraum bezieht sich auf sieben aufeinander folgende Kalendertage, beginnend mit dem ersten Tag der BeschĂ€ftigung. Dabei sind beschĂ€ftigungsfreie Tage (beispielsweise Samstage, Sonn- und Feiertage) bei der Dauer des BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnisses mitzuzĂ€hlen.

BeschĂ€ftigungen, die innerhalb der 5-Tage-Woche (Montag bis Freitag) oder der 6-Tage-Woche (Montag bis Samstag) ausgeĂŒbt werden, sind nicht unstĂ€ndig. Die Arbeitszeit an jedem einzelnen Arbeitstag ist unerheblich. Wird an den, normalerweise freien Samstagen oder Sonntagen gearbeitet, liegt ein BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnis von weniger als einer Woche vor, wenn an weniger als 5 Tagen, beziehungsweise 6 Tagen gearbeitet wird.

 

Beispiel:

Die Mitarbeiter des Unternehmens arbeiten in der 5-Tage-Woche. FĂŒr Reinigungsarbeiten setzt der Arbeitgeber die Mitarbeiter von Freitag bis Dienstag an den fĂŒnf aufeinanderfolgenden Tagen ein.

Das bedeutet, da in der maßgebenden Woche an mehr als 4 Tagen gearbeitet wird, liegt keine unstĂ€ndige BeschĂ€ftigung vor.

 

Die berufsmĂ€ĂŸig unstĂ€ndige BeschĂ€ftigung

In den BeschlĂŒssen vom 27.04.2016 ist das BSG nochmals nĂ€her auf das ZusĂ€tzlichkeitserfordernis der BerufsmĂ€ĂŸigkeit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung eingegangen.

Personen, deren unstĂ€ndige BeschĂ€ftigung den zeitlichen und wirtschaftlichen Schwerpunkt der ErwerbstĂ€tigkeit bildet, zĂ€hlen als berufsmĂ€ĂŸig unstĂ€ndige BeschĂ€ftigte. Dabei hat die PrĂŒfung auf den Kalendermonat bezogen, zu erfolgen. Die SchutzwĂŒrdigkeit der unstĂ€ndig BeschĂ€ftigten vermittelt sich durch die tatsĂ€chliche Kurzzeitigkeit des BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnisses und die daraus resultierenden Statusunterbrechungen. Die Anwendung der Regeln fĂŒr unstĂ€ndig BeschĂ€ftigte ist nur dann gerechtfertigt, wenn die auf weniger als eine Woche befristete BeschĂ€ftigung die ErwerbstĂ€tigkeit im aktuellen Monat prĂ€gt.

 

Die unstĂ€ndige BeschĂ€ftigung ist keine “DauerbeschĂ€ftigung”

UnstĂ€ndige BeschĂ€ftigungen können sich von Inhalt und Zweck unterscheiden. Das RechtsverhĂ€ltnis zwischen dem Arbeitgeber und dem unstĂ€ndig BeschĂ€ftigten wird von unstĂ€ndiger BeschĂ€ftigung zu unstĂ€ndiger BeschĂ€ftigung wieder neu aufgenommen. UnstĂ€ndige BeschĂ€ftigungen können sowohl bei einem Arbeitgeber als auch bei verschiedenen Arbeitgebern aufgenommen werden. Handelt es sich allerdings um eine DauerbeschĂ€ftigung oder eine regelmĂ€ĂŸig wiederkehrende BeschĂ€ftigung, dann ist es keine unstĂ€ndige BeschĂ€ftigung.

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