Freitagabend fällt eine Servicekraft aus, am Samstag hilft die Studentin aus, die Saison beginnt mit drei neuen Kräften – und die Abrechnung muss am Monatsende trotzdem stimmen. Die Lohnabrechnung in Restaurants, Hotels und beim Catering lebt von Schichtzeiten, Aushilfen und Sachbezügen. Was das konkret bedeutet, zeigt schon eine einzige Spätschicht.
Beispiel: Spätschicht im Service, Samstag 18:00 bis Sonntag 2:00 Uhr
Sa 18–20 Uhr
Sa 20–24 Uhr
So 0–2 Uhr
| 2 Std. ohne Zuschlag |
– |
0,00 € |
| 4 Std. Nachtarbeit |
25 % |
15,00 € |
| 2 Std. Sonntag + Nacht (Schicht vor Mitternacht begonnen) |
50 % + 40 % |
27,00 € |
| Steuerfreie Zuschläge |
|
42,00 € |
Beispielwerte bei einem Grundlohn von 15 € pro Stunde. Weil der Grundlohn unter 25 € liegt, sind die Zuschläge auch beitragsfrei. Mehr dazu: Sonn- und Feiertagsarbeit abrechnen.
Bis 50 € Grundlohn pro Stunde sind solche Zuschläge nach § 3b EStG steuerfrei, in der Sozialversicherung nur bis 25 €. An Feiertagen steigen die Sätze auf 125 %, an Heiligabend ab 14 Uhr, an den Weihnachtstagen und am 1. Mai auf 150 %. Wir übernehmen die Zeiten aus Ihrem Dienstplan oder Ihrer Zeiterfassung und ordnen jede Stunde dem richtigen Zuschlag zu.
Neue Aushilfe? Erst melden, dann arbeiten
Gaststätten und Beherbergungsbetriebe gehören zu den Branchen mit Sofortmeldepflicht: Wer neu anfängt, muss spätestens bei Arbeitsaufnahme bei der Rentenversicherung gemeldet sein – auch als Minijobber oder Aushilfe fürs Wochenende. Zusätzlich müssen Beschäftigte ihren Ausweis bei der Arbeit dabeihaben.
Mehr dazu im Ratgeber Sofortmeldung: das ist zu beachten.
Minijob, kurzfristig oder Übergangsbereich?
„
Wir sind ein junges Catering-Unternehmen und haben sehr viel personelle Bewegung. Durch Lohndirekt haben wir mehr Ruhe in unsere betrieblichen Prozesse bekommen.“
Rolling Taste, Catering, Hamburg
Bis 100 Mitarbeiter – seit 2017 Kunde
Ob jemand als Minijobber bis 603 € im Monat, als kurzfristig Beschäftigter für höchstens 70 Arbeitstage im Jahr oder im Übergangsbereich bis 2.000 € arbeitet, entscheidet über Beiträge und Meldungen. Gerade bei Saisonkräften kommt es auf Vorbeschäftigungen im selben Jahr an. Wir fragen diese Angaben bei der Anmeldung ab und behalten die Grenzen über das Jahr im Blick. Hintergründe: Kurzfristige Beschäftigung.
Mindestlohn und Stundenaufzeichnung
Der Mindestlohn beträgt 2026 13,90 € pro Stunde. In der Gastronomie müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum siebten Tag danach aufgezeichnet sein – für alle Beschäftigten, nicht nur für Minijobber. Bei Kontrollen durch den Zoll sind fehlende Aufzeichnungen ein häufiger Bußgeldgrund: Mindestlohn: wann Bußgelder drohen.
Personalessen, Unterkunft und Trinkgeld
| Frühstück (je Mahlzeit) |
2,37 € |
| Mittag- oder Abendessen (je Mahlzeit) |
4,57 € |
| Unterkunft (monatlich, Abschläge z. B. bei Gemeinschaftsunterkunft) |
285,00 € |
| Freiwilliges Trinkgeld von Gästen |
steuer- und beitragsfrei |
Amtliche Sachbezugswerte 2026. Trinkgeld ist nur frei, wenn kein Anspruch darauf besteht (§ 3 Nr. 51 EStG).
Wie die Zusammenarbeit im Einzelnen abläuft und was sie kostet, lesen Sie unter Lohnabrechnung auslagern.