Sie ver­­wöhnen Ihre Gäste und wir bieten einen Rund­um-Ser­vice für Ihre Lohn­­ab­­rech­nung

Im Hotel-und Gast­­stätten­­ge­werbe ist der Kun­de König. Und genau des­­wegen sind alle Prozes­se auf das Wohl des Gastes aus­­gerich­tet. Ob am Wochen­­ende oder an Feier­­tagen – die Mit­­arbei­ter sind stets darum bemüht, eine erst­­klassige Dienst­­leis­tung ab­zu­­liefern – eben­so wie wir. Wir kennen die branchen­­üblichen Zu­­schläge und sorgen für eine Ent­­lastung der Ad­ministra­tion.

Hotel und Restaurant Jörg Müller - Gastronomie Referenz

Bis 100 Mit­arbeiter – seit 2007 Kunde

Hotel und Restaurant Jörg Müller schätzt unsere Branchen­­kenntnis

Auf diese Expertise von Lohn­­direkt ver­lassen sich zahl­­reiche Restau­rants, Cafés und Hotels – darunter auch Jörg Müller von der Insel Sylt.

„Ich führe mit meiner Frau auf Sylt ein Hotel sowie zwei exquisite Restau­rants. Die ge­samte Lohn­­bear­bei­tung liegt bereits seit mehr als 10 Jahren in den Händen von Lohn­­direkt. Gerade in einem Bereich der Lohn­­ab­rech­­nung, in dem man sich nicht gut aus­kennt, ist es wichtig jemanden an seiner Seite zu wissen, der sich kümmert und an alles denkt, was die Lohn­­ab­rechnung betrifft. Unsere persön­­liche Lohn­­sach­­bear­bei­terin betreut uns seit dem ersten Tag freund­­lich und motiviert und ist immer gut er­reichbar. Ins­beson­dere für die Sofort­­meldun­gen brauchen wir nur mit einem An­melde­­bogen unsere Daten senden, um­gehend wird die Meldung erstellt und wir erhalten das Melde­­protokoll.“

Hotel und Restaurant Jörg Müller GmbH, Sylt, Inhaber Jörg Müller

Das macht die Lohnabrechnung in Gastronomie und Hotellerie besonders

Freitagabend fällt eine Servicekraft aus, am Samstag hilft die Studentin aus, die Saison beginnt mit drei neuen Kräften – und die Abrechnung muss am Monatsende trotzdem stimmen. Die Lohnabrechnung in Restaurants, Hotels und beim Catering lebt von Schichtzeiten, Aushilfen und Sachbezügen. Was das konkret bedeutet, zeigt schon eine einzige Spätschicht.

Beispiel: Spätschicht im Service, Samstag 18:00 bis Sonntag 2:00 Uhr

Sa 18–20 Uhr
Sa 20–24 Uhr
So 0–2 Uhr
2 Std. ohne Zuschlag – 0,00 €
4 Std. Nachtarbeit 25 % 15,00 €
2 Std. Sonntag + Nacht (Schicht vor Mitternacht begonnen) 50 % + 40 % 27,00 €
Steuerfreie Zuschläge 42,00 €

Beispielwerte bei einem Grundlohn von 15 € pro Stunde. Weil der Grundlohn unter 25 € liegt, sind die Zuschläge auch beitragsfrei. Mehr dazu: Sonn- und Feiertagsarbeit abrechnen.

Bis 50 € Grundlohn pro Stunde sind solche Zuschläge nach § 3b EStG steuerfrei, in der Sozialversicherung nur bis 25 €. An Feiertagen steigen die Sätze auf 125 %, an Heiligabend ab 14 Uhr, an den Weihnachtstagen und am 1. Mai auf 150 %. Wir übernehmen die Zeiten aus Ihrem Dienstplan oder Ihrer Zeiterfassung und ordnen jede Stunde dem richtigen Zuschlag zu.

 

Neue Aushilfe? Erst melden, dann arbeiten

Gaststätten und Beherbergungsbetriebe gehören zu den Branchen mit Sofortmeldepflicht: Wer neu anfängt, muss spätestens bei Arbeitsaufnahme bei der Rentenversicherung gemeldet sein – auch als Minijobber oder Aushilfe fürs Wochenende. Zusätzlich müssen Beschäftigte ihren Ausweis bei der Arbeit dabeihaben.

Mehr dazu im Ratgeber Sofortmeldung: das ist zu beachten.

 

Minijob, kurzfristig oder Übergangsbereich?

Wir sind ein junges Catering-Unternehmen und haben sehr viel personelle Bewegung. Durch Lohndirekt haben wir mehr Ruhe in unsere betrieblichen Prozesse bekommen.“

Rolling Taste, Catering, Hamburg
Bis 100 Mitarbeiter – seit 2017 Kunde

Ob jemand als Minijobber bis 603 € im Monat, als kurzfristig Beschäftigter für höchstens 70 Arbeitstage im Jahr oder im Übergangsbereich bis 2.000 € arbeitet, entscheidet über Beiträge und Meldungen. Gerade bei Saisonkräften kommt es auf Vorbeschäftigungen im selben Jahr an. Wir fragen diese Angaben bei der Anmeldung ab und behalten die Grenzen über das Jahr im Blick. Hintergründe: Kurzfristige Beschäftigung.

 

Mindestlohn und Stundenaufzeichnung

Der Mindestlohn beträgt 2026 13,90 € pro Stunde. In der Gastronomie müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum siebten Tag danach aufgezeichnet sein – für alle Beschäftigten, nicht nur für Minijobber. Bei Kontrollen durch den Zoll sind fehlende Aufzeichnungen ein häufiger Bußgeldgrund: Mindestlohn: wann Bußgelder drohen.

 

Personalessen, Unterkunft und Trinkgeld

Frühstück (je Mahlzeit) 2,37 €
Mittag- oder Abendessen (je Mahlzeit) 4,57 €
Unterkunft (monatlich, Abschläge z. B. bei Gemeinschaftsunterkunft) 285,00 €
Freiwilliges Trinkgeld von Gästen steuer- und beitragsfrei

Amtliche Sachbezugswerte 2026. Trinkgeld ist nur frei, wenn kein Anspruch darauf besteht (§ 3 Nr. 51 EStG).

Wie die Zusammenarbeit im Einzelnen abläuft und was sie kostet, lesen Sie unter Lohnabrechnung auslagern.

Was kostet die Lohnabrechnung für Ihr Restaurant oder Hotel? Sie zahlen pro Abrechnung, alle Kosten stehen transparent im Angebot – fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.

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Weitere Referenzen

Über 100 Mit­arbeiter – seit 2005 Kunde

 
Seit 2005 Kunde bei Lohndirekt: Daniele Ianniciello, Geschäfts­­­führer diverser Burger King (Franchise­­nehmer der Burger King GmbH)
 

Die Über­­nahme der Löhne und Gehälter durch Lohn­­direkt stellte sich als über­­raschend einfach her­aus

Daniele Ianniciello, Geschäfts­­­führer diverser Burger King (Franchise­­nehmer der Burger King GmbH), Denkingen:

„Alles funktio­nierte reibungs­­los. Die Über­­nahme der Löhne und Ge­hälter durch Lohn­­direkt stellte sich als über­­rasch­end einfach heraus. Vom ersten Tag an standen uns kompetente An­sprech­­partner zur Seite. Für alle Filialen wurden stan­­dardi­sierte Abläufe und Orga­nisationen entwickelt. Bei Neu­er­öffnungen und Über­­nahmen klappte alles reibungs­­los. Heute haben wir endlich für alle Stand­­orte die not­wendigen Kenn­­zahlen und können vieles auf gleicher Basis ver­gleichen und schnell reagieren.”

Über 10 Mitarbeiter – seit 2005 Kunde

 
Schriftzug Uhlenhorster Weinstube - Essen und Trinken
 

Sympathisch, hilfs­­bereit und schnell

Restaurant Uhlen­­horster Wein­­stube, Hamburg, Inhaber Lars Schippmann:

„Wir haben bisher den Wechsel zu Lohn­direkt nicht bereut. Unser Steuer­­berater gab uns den Tipp, da Lohn­­direkt die Lohn­­abrech­­nungen deutlich günstiger und genau­so gut er­stellen kann wie ein Steuer­­büro. Unser Steuer­­berater selbst war aber auch neu­­gierig, wie günstig und effizient lohn­­direkt wirklich ist. Wir sind seiner­zeit mit 3 Lohn­­abrech­nun­gen gestartet und rechnen jetzt über 10 Mit­­arbeiter ab. Mit der Dienst­­leistung und der Betreuung durch Lohn­­direkt sind wir sehr zufrieden. Ins­­besondere unsere persön­­liche Lohn­­buch­­halter­in hat ein um­fang­­reiches Wissen. Die monatlichen Änderungs­­meldungen werden voll­ständig und korrekt um­­gesetzt, alle Fragen werden sympathisch, hilfs­­bereit und schnell beant­wortet. So können meine Frau und ich uns ganz auf die Belange in unserem Restaurant konzen­­trieren.“

Bis 100 Mitarbeiter – seit 2017 Kunde

Junges Unter­­nehmen freut sich über die tolle Unter­­stützung

Rolling Taste, Hamburg:

„Wir sind ein junges Catering Unter­­nehmen und haben sehr viel Personelle Bewegung. Durch Lohn – Direkt haben wir mehr Ruhe in unsere betrieb­­lichen Prozesse bekommen und viel dazu­­gelernt. Man fühlt sich sehr gut betreut und wir bauen natürlich auch in Zukunft weiter­hin auf Lohn Direkt. Danke.“

Bis 10 Mitarbeiter – seit 2017 Kunde

Super Preis-Leistung

Café Barista Flensburg:

„Ich arbeite seit 6 Monaten mit Lohn­­direkt zusammen und bin sehr zufrieden.“

Häufige Fragen zur Lohnabrechnung in der Gastronomie


Rechnen Sie auch für kleine Restaurants und Cafés ab?

Ja. Zu unseren Kunden gehören Betriebe mit wenigen Aushilfen ebenso wie Hotels und Franchise-Unternehmen mit mehreren Standorten und über 100 Beschäftigten. Die Kosten richten sich nach der Zahl der Abrechnungen.


Wie kommen die Stunden meiner Mitarbeiter zu Lohndirekt?

Sie übermitteln uns monatlich die geleisteten Stunden, Zuschlagszeiten und Änderungen – zum Beispiel aus Ihrer Zeiterfassung oder Ihrem Dienstplan. Auf Wunsch nutzen Sie dafür auch unsere eigene Zeiterfassung.


Sind Sonntags- und Feiertagszuschläge in der Gastronomie steuerfrei?

Ja, in den Grenzen des § 3b EStG: Zuschläge sind steuerfrei, soweit sie bestimmte Prozentsätze des Grundlohns nicht übersteigen und der Grundlohn höchstens 50 € pro Stunde beträgt. Beitragsfrei in der Sozialversicherung sind sie nur bis zu einem Grundlohn von 25 € pro Stunde. Details im Ratgeber Feiertags- und Sonntagszuschlag.


Muss ich jede Aushilfe sofort anmelden?

Ja. In der Gastronomie und im Beherbergungsgewerbe ist jede neue Beschäftigung spätestens bei Arbeitsaufnahme per Sofortmeldung zu melden – auch Minijobs und kurzfristige Aushilfen. Zusätzlich müssen Beschäftigte ihren Ausweis mitführen.


Ist Trinkgeld lohnsteuerpflichtig?

Freiwillige Trinkgelder, die Gäste den Beschäftigten zusätzlich zum Rechnungsbetrag geben, sind steuer- und beitragsfrei. Steuerpflichtig wird es, wenn die Beschäftigten einen Anspruch darauf haben, etwa bei einem vom Arbeitgeber verteilten Bedienungszuschlag.


So starten Sie mit Lohndirekt

1Angebot anfordernSie nennen uns die Zahl Ihrer Beschäftigten und Aushilfen, wir machen Ihnen ein Angebot.
2Daten übergebenWir übernehmen Stammdaten und Vortragswerte von Ihrem bisherigen Steuerberater oder Lohnbüro – auch im laufenden Jahr.
3Stunden schickenAb dann senden Sie uns monatlich Stunden und Änderungen, wir erstellen Abrechnungen und Meldungen.

Jetzt unverbindlich anfragen

Oder rufen Sie uns an: 0461 70 71 555 (Mo–Do 9–15 Uhr, Fr 9–13 Uhr)

Weitere Beispiele – Lohn­buch­haltung für Ihre Branche

Sie suchen nach einer Referenz aus Ihrer Branche? Wir übernehmen die Lohn­buchhaltung für unter­schiedlichste Unter­nehmen fast jeder Größen­ordnung und stellen Ihnen unsere Kunden vor.

Aufnahme in Praxis - Gesundheits- und Sozialwesen

Gesund­heits- und Sozial­wesen

Schnellere Termine, kürzere Warte­zeiten und besserer Service werden heute von Ärzten gefordert. Die Menschen werden älter, wodurch auch das Gesund­heits- und Sozial­wesen stärker beansprucht wird. Da liegt es auf der Hand, dass sich diese Berufs­gruppen in erster Linie ihren Kern­kompe­tenzen widmen möchten. Wir bieten Ihnen an, eine wichtige adminis­trative Aufgabe zu übernehmen: die Lohn­buch­haltung. Mehr erfahren 

Lager und Tablet - Handel

Handel

Unsere Kunden aus dem Handel sind so heterogen wie die Produkte, die sie anbieten. Lohn­direkt betreut Unter­nehmen aus dem stationären Handel sowie dem Online-Busi­ness. Wir freuen uns, die Lohn­ab­rech­nung für Einzel­händler mit einem kleinen Team zu über­nehmen, aber widmen uns auch großen Shops des E-Commerce, die Gehälter an mehrere hundert Mit­arbeiter zahlen. Mehr erfahren

Junge Frau und Team in Dienstleistungsbranche

Dienst­leistungs­branche

Die Dienst­leistungs­branche hat sich in Deutsch­land zu einem großen und schnell wachsenden Wirtschafts­bereich entwickelt. Die Unter­nehmen be­schäftigten An­gestellte, die immer flexibel und zeitnah auf Kunden­wünsche reagieren müssen. Wir von Lohn­direkt arbeiten genauso. Auch die Lohn­ab­rech­nung dieses Sektors fordert von uns Dynamik. So sind zum Beispiel Wochen­end­arbeit und Feiertags­zuschläge zu beachten und korrekt in der Lohn­abrech­nung um­zusetzen. Mehr erfahren

Aufnahme der in der Produktion

Produktion

Im pro­duzieren­den Ge­werbe bewerten Sie administrative Tätig­keiten vielleicht oft­mals als Zeit­fresser, aber wissen dennoch, wie wichtig diese sind. So sind wir von Lohn­direkt für Reparatur­spezialis­ten, Maschinen­bau­betriebe oder die Zuliefer­industrie zu einem verlässlichen Ansprech­partner in Sachen Lohn­ab­rech­nung geworden. Wir schaffen Frei­räume, damit Sie sich auf Ihre Wert­schöpfungs­kette konzen­trieren können. Mehr erfahren

Bankkaufmann - Finanzen,- Steuern- und Rechtsbranche

Finanz,- Steuer- und Rechts­branche

Mit Zahlen und einer korrekten Doku­menta­tion kennen sich die Unter­nehmen aus der Finanz,- Steuer- und Rechts­branche aus. Das wissen wir von Lohn­direkt sehr genau. Und gerade des­wegen schätzen wir es besonders, dass Kunden aus diesen Bereichen Lohn­direkt ihre Lohn­abrechnung an­vertrauen. Sie können mit uns rechnen. Mehr erfahren

Mitarbeiterin Öffentlicher Dienst

Öffent­licher Dienst

Der Kosten­druck in der öffent­lichen Ver­waltung nimmt immer mehr zu. Viele Bereiche stehen auf dem Prüf­stand, aber gleich­zeitig wird eine erhöhte Service­qualität und eine niedrigere Fehlerquote gefordert. Der öffentliche Dienst ist auf der Suche nach Ent­lastung und hat in Lohn­direkt einen kompe­tenten Dienst­leister gefunden. Mehr erfahren

IT Mitarbeiter - Soft und Hardware Branche

IT

 Es liegt im Selbst­verständnis der IT-Branche, kontinuierlich Prozesse voran­zu­treiben. Lohn­direkt hält Ihnen dafür den Rücken frei. Unternehmen aus der Tele­kommu­nika­tion und Informations­technologie gehören zu unseren größten Kunden­gruppen. Das motiviert uns zu Höchst­leistun­gen. Mehr erfahren