Aufgrund der vielen verschiedenen Ănderungen zum Jahreswechsel vergessen manche Arbeitgeber ihr bestehendes Wahlrecht zum Erstattungssatz U1. Zum Jahresbeginn können Arbeitgeber die Höhe des Erstattungssatzes U1 wĂ€hlen. Wer von diesem Wahlrecht nicht rechtzeitig Gebrauch macht, muss warten.

Gerade kleinere und mittlere Unternehmen werden durch KrankheitsfĂ€lle der Mitarbeiter zweifach belastet â zum einen fehlt die Arbeitskraft des Mitarbeiters und zum anderen ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, fĂŒr die Fortzahlung des Entgelts zu sorgen. Die finanzielle Belastung wird fĂŒr Unternehmen, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitgeber beschĂ€ftigen, durch das Umlageverfahren U1 abgefedert. Das heiĂt, im Rahmen dieses Umlageverfahrens U1 wird bei ArbeitsunfĂ€higkeit des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber das weiterhin gezahlte Entgelt bis zu einem bestimmten Prozentsatz von der Krankenkasse erstattet.
Sie möchten mehr Informationen zum Umlageverfahren U1? Dann empfehlen wir Ihnen den Beitrag zur Definition und entscheidende Einzelheiten zur Umlage U1.
Erstattungsanspruch bis 29.01.2018 wÀhlbar
Ein Wechsel des Erstattungsanspruchs ist nur zu Beginn eines Kalenderjahres möglich. Dabei muss der Antrag also bis zur FÀlligkeit des Januar-Beitrags bei der Krankenkasse eingegangen sein, bis spÀtestens 29.01.2018.
Arbeitgeber haben die Wahl â Umlagesatz U1
Manche Krankenkassen bieten zum Umlageverfahren U1 verschiedene UmlagesĂ€tze. WĂ€hlt der Arbeitgeber keinen dieser SĂ€tze aus, gilt der allgemeine Umlagesatz fĂŒr ihn. Dabei wird die Höhe des allgemeinen Umlagesatzes U1 durch die Krankenkassen individuell festgelegt, wodurch Arbeitgeber einen höheren oder einen niedrigeren Erstattungssatz wĂ€hlen können. Das heiĂt allerdings auch, dass der Zahlbetrag zum Umlagesatz U1 entsprechend höher oder niedriger ist. Die ErstattungssĂ€tze fĂŒr das Umlageverfahren U1 liegen fĂŒr die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zwischen 40 und 80 Prozent.
Einen Ăberblick ĂŒber die verschiedenen UmlagesĂ€tze U1 und die entsprechenden ErstattungssĂ€tze können Sie in unserem Beitrag âDie UmlagesĂ€tze U1 und ErstattungssĂ€tzeâ nachlesen.
BerĂŒcksichtigung unterschiedlicher Krankheitszeiten
Durch die Wahlmöglichkeit des Umlagesatzes U1 haben Arbeitgeber die Möglichkeit, individuell auf die Krankheitszeiten der einzelnen Mitarbeiter zu reagieren.
Beispiel:
Arbeitnehmer MĂŒller war noch nie krank und ist als einziger Mitarbeiter bei der Krankenkasse A angemeldet.
Die Mitarbeiter Schmidt und Meyer sind bei der Krankenkasse B versichert und sind meistens zwei- bis drei Mal pro Jahr krank.
Durch das Wahlrecht hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, fĂŒr Mitarbeiter MĂŒller und der Krankenkasse A den ermĂ€Ăigten Umlagesatz U1 auszuwĂ€hlen. FĂŒr die beiden anderen Mitarbeiter, die hĂ€ufiger krank sind, wĂ€hlt er entweder den allgemeinen oder den erhöhten Umlagesatz. Denn dieser höhere Umlagesatz fĂŒhrt im Krankheitsfall zu einer höheren Erstattung des Entgelts.