Neuer Job, Minijob, Ausbildung oder Rentenantrag – irgendwann fragt jemand nach der Sozialversicherungsnummer. Gemeint ist damit fast immer die Rentenversicherungsnummer: Beide Begriffe bezeichnen dieselbe zwölfstellige Nummer, die die Deutsche Rentenversicherung einmal vergibt und die ein Leben lang gilt. Wir zeigen, auf welchen Unterlagen Sie sie finden, wie sie aufgebaut ist und wie Sie sie erhalten, wenn kein Dokument mehr auffindbar ist – und was Arbeitgeber beim Abruf beachten müssen.
Das Wichtigste in Kürze Stand: Oktober 2026
- Sozialversicherungsnummer = Rentenversicherungsnummer (amtlich: Versicherungsnummer, § 147 SGB VI). Sie hat 12 Stellen und bleibt in der Regel lebenslang gleich.
- Sie steht auf der Lohnabrechnung, dem Versicherungsnummernachweis, der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung und auf Schreiben der Rentenversicherung.
- Den Sozialversicherungsausweis gibt es seit dem 1.1.2023 nicht mehr – an seine Stelle trat der Versicherungsnummernachweis. Alte Ausweise bleiben gültig.
- Arbeitgeber rufen die Nummer elektronisch bei der Datenstelle der Rentenversicherung ab; Beschäftigte müssen den Nachweis nur noch vorlegen, wenn das nicht klappt.
- Verloren? Einen neuen Nachweis gibt es kostenlos bei der Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung – auch online.
Sozialversicherungsnummer oder Rentenversicherungsnummer – was ist der Unterschied?
Keiner. Das Gesetz spricht schlicht von der Versicherungsnummer. Weil die Deutsche Rentenversicherung sie vergibt, heißt sie auch Rentenversicherungsnummer (RV-Nummer); weil Arbeitgeber und Krankenkassen sie für alle Meldungen zur Sozialversicherung nutzen, hat sich im Alltag der Begriff Sozialversicherungsnummer (SV-Nummer) eingebürgert. Verwechselt wird sie häufig mit zwei anderen Nummern:
Für einen neuen Job brauchen Sie in der Regel beide: die Sozialversicherungsnummer für die Anmeldung bei der Krankenkasse und die Steuer-ID für den Lohnsteuerabzug. Wo die Steuer-ID steht, lesen Sie im Beitrag Wo finde ich meine Steuer-ID?
Wo finde ich meine Sozialversicherungsnummer? 6 Fundorte
Gehaltsabrechnung
Arbeitgeber geben die Nummer auf der Entgeltabrechnung an – meist im Kopf neben Personalnummer, Steuerklasse und Krankenkasse.
Bezeichnung: „SV-Nummer“ oder „RV-Nr.“
Versicherungsnummernachweis
Schreiben der Datenstelle der Rentenversicherung, das Sie bei Vergabe der Nummer erhalten haben – seit 2023 Nachfolger des Sozialversicherungsausweises.
Oben im Nachweis, neben Ihrem Namen
Alter Sozialversicherungsausweis
Bis Ende 2022 ausgestellte Ausweise gelten weiter. Die Nummer steht dort unter dem Namen.
Zwölfstellige Nummer mit einem Buchstaben
Meldebescheinigung zur Sozialversicherung
Ihr Arbeitgeber schickt sie Ihnen einmal im Jahr und bei Ende der Beschäftigung – sie enthält Versicherungsnummer, Zeitraum und Entgelt.
Feld „Versicherungsnummer“
Post der Rentenversicherung
Renteninformation, Rentenauskunft, Kontenklärung oder Bescheide: Die Deutsche Rentenversicherung nennt die Nummer in jedem Schreiben.
Im Briefkopf als Versicherungsnummer
Krankenkasse
Ihre Krankenkasse kennt die Nummer, weil Ihr Arbeitgeber Sie dort anmeldet. Auf Anfrage teilt sie Ihnen die Nummer schriftlich mit.
Nicht auf der Gesundheitskarte!
Häufiger Irrtum: Die Nummer auf der elektronischen Gesundheitskarte ist die Krankenversichertennummer, nicht die Sozialversicherungsnummer. Wie die jährliche Meldung Ihres Arbeitgebers aufgebaut ist, erklärt unser Beitrag Meldebescheinigung zur Sozialversicherung.
So ist die Sozialversicherungsnummer aufgebaut
Die zwölf Stellen folgen einem festen Schema (§ 2 der Versicherungsnummern-Verordnung, VKVV). Am Beispiel einer fiktiven Versicherten, geboren am 15. März 1985 als Maria Müller:
nummer
TTMMJJ
Geburtsname
nummer
ziffer
Fiktives Beispiel – keine echte Versicherungsnummer
- Stellen 1–2 – Bereichsnummer: kennzeichnet den Rentenversicherungsträger, der die Nummer vergeben hat. Sie ändert sich nicht, wenn Sie später umziehen oder ein anderer Träger zuständig wird.
- Stellen 3–8 – Geburtsdatum: Tag, Monat und die letzten beiden Ziffern des Geburtsjahres.
- Stelle 9 – Buchstabe: der Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens zum Zeitpunkt der Vergabe. Nach einer Heirat bleibt er unverändert.
- Stellen 10–11 – Seriennummer: unterscheidet Personen mit gleichem Geburtsdatum und Anfangsbuchstaben. Sie darf eine Aussage über das Geschlecht enthalten; üblich sind 00 bis 49 für Männer und 50 bis 99 für Frauen.
- Stelle 12 – Prüfziffer: wird aus den übrigen Stellen errechnet und deckt Tippfehler auf. Ein Zahlendreher fällt so meist schon bei der Eingabe in der Lohnsoftware auf.
Weil Geburtsdatum und Namensinitiale in der Nummer stecken, ist sie ein schützenswertes personenbezogenes Datum. Arbeitgeber und Behörden dürfen sie nur für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke nutzen (§ 18f SGB IV) – geben Sie sie nicht leichtfertig weiter, etwa in Bewerbungsunterlagen.
Nummer vergessen, Nachweis verloren – so bekommen Sie sie
Eine einmal vergebene Versicherungsnummer geht nicht verloren – nur das Papier. Einen neuen Versicherungsnummernachweis erhalten Sie kostenlos; den Verlust müssen Sie seit 2023 nicht mehr melden.
Antragsberechtigt ist, wer mindestens 15 Jahre alt ist. Planen Sie für den Postweg etwas Zeit ein – fängt der neue Job vorher an, ist das kein Problem: Ihr Arbeitgeber kann die Nummer selbst elektronisch abrufen.
Noch keine Sozialversicherungsnummer? So wird sie vergeben
Die Nummer wird vergeben, sobald jemand erstmals mit der gesetzlichen Rentenversicherung in Berührung kommt – typischerweise mit dem ersten Job, auch bei einer Ausbildung oder einem Minijob, beim Bezug von Sozialleistungen oder auf eigenen Antrag. Das betrifft vor allem Berufseinsteiger und Beschäftigte, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen.
In der Praxis beantragt der Arbeitgeber die Nummer gleich mit der Anmeldung zur Sozialversicherung. Dafür braucht er neben dem Namen den Geburtsnamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Anschrift (§ 5 Abs. 7 DEÜV). Die Rentenversicherung vergibt die Nummer und schickt dem Beschäftigten den Versicherungsnummernachweis zu. Die Beschäftigung kann sofort beginnen – auf die Nummer muss niemand warten.
Für Arbeitgeber: Versicherungsnummer abrufen statt Ausweis anfordern
Seit dem 1. Januar 2023 müssen Beschäftigte bei Beschäftigungsbeginn keinen Ausweis mehr vorlegen. Stattdessen fragt der Arbeitgeber die Versicherungsnummer elektronisch bei der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) ab (§ 28a Abs. 3a SGB IV):
Aus dem Entgeltabrechnungsprogramm oder dem SV-Meldeportal geht der Datensatz „Versicherungsnummernabfrage“ mit den Personendaten an die DSRV.
Die DSRV meldet die Nummer in der Regel kurzfristig zurück. Sie wird ins Lohnkonto übernommen und für die Anmeldung genutzt.
Gibt es noch keine Nummer, beantragt der Arbeitgeber die Vergabe mit der Anmeldung – oder der Beschäftigte legt seinen Nachweis vor.
Praxis-Tipp: Erfassen Sie Geburtsname und Geburtsort schon im Personalfragebogen. Fehlen sie, scheitert die Abfrage häufig – besonders bei verheirateten Beschäftigten und bei Beschäftigten aus dem Ausland. Die Anmeldung muss spätestens mit der ersten Entgeltabrechnung, längstens sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn, bei der Krankenkasse sein. Welche Unterlagen Sie bei Neueinstellungen sonst noch brauchen, zeigt unser Beitrag Anmeldung eines neuen Mitarbeiters.
FAQ zur Sozialversicherungsnummer
Versicherungsnummernabfrage, Anmeldung, Meldebescheinigung – Lohndirekt übernimmt diese Meldungen für Ihre Beschäftigten im Rahmen der Lohnabrechnung. Sprechen Sie uns an.