Gesetzlicher Mindestlohn – Wann Bußgelder drohen

Artikel aktualisiert am 06.03.2024

 

Die Einhaltung des Mindestlohns scheint für manche Arbeitgeber nicht relevant zu sein. Auch einige Jahre nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns gibt es immer noch etliche Arbeitnehmer, die den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn nicht erhalten. In 2017 hat ist die Zahl der Ermittlungsverfahren und der verhängten Bußgeldstrafen wegen Mindestlohn-Verstößen gegen Unternehmer gestiegen. Aus diesem Grund fordern die Gewerkschaften stärkere Kontrollen.

 

Viele Unternehmen haben ihre Möglichkeiten gefunden, beim Mindestlohn zu tricksen. Da werden beispielsweise Bereitschaftszeiten nicht bezahlt oder die Kosten für Arbeitsmaterial werden vom Lohn abgezogen. Allein im Jahr 2017 leitete der Zoll etwa 2.500 Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz ein. Jeder zweite Unternehmer, der aufgeflogen war, musste zahlen.

 

Bußgelder beim Mindestlohn – hoher Schaden für Unternehmen

Der Schaden ist groß, der durch die Verstöße gegen das Mindestlohngesetz entsteht. Im vergangenen Jahr wurden mehr als 4,2 Millionen Euro an Bußgeldern gezahlt, die allein nur gegen das Mindestlohngesetz verstießen. Der durch die Verstöße entstehende Schaden beläuft sich auf etwa 5,5 Millionen Euro.

 

Die Dunkelziffer ist hoch

Während 2017 knapp 2.500 Verfahren eingeleitet wurden, waren es das Jahr zuvor knapp 1.700 Mindestlohn-Verfahren. Auch wenn 2017 weit mehr Verstöße gegen das Mindestlohn-Gesetz aufgedeckt wurden, ist dies allerdings womöglich nur die Spitze eines großen Eisbergs. Wahrscheinlich sind etliche Verstöße unentdeckt geblieben, so dass von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden kann. Manche Politiker fordern eine verschärfte und wirkungsvollere Kontrolle in Sachen Mindestlohn-Verstößen. Und auch die Gewerkschaften sind der Meinung, dass Unternehmen verschärft kontrolliert werden müssen.

Eine Befragung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung ergab, dass etwa 1,8 Millionen Arbeitnehmer weniger als den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn erhalten, obwohl sie einen rechtmäßigen Anspruch darauf haben. Es gäbe immer noch viele Unternehmen, die die Zahlung des Mindestlohns umgehen möchten

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