Ihr Arbeitnehmer ist krankgeschrieben und kommt doch zur Arbeit! Was nun?

Artikel aktualisiert am 16.07.2024

 

Krank zur Arbeit muss in Deutschland dank der sozialen Absicherung keiner. Aber was ist, wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiter vorliegt, man jedoch gar nicht krank ist. Dann zur Arbeit zu gehen, passiert auf eigenem Risiko, da hier kein Versicherungsschutz vorliegt, bekommt man dann öfter zu hören. Das ist jedoch falsch. Denn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist kein Arbeitsverbot, wie z.B. ein Beschäftigungsverbot bei schwangeren Arbeitnehmerinen, sondern eine Schätzung des Arztes über die zu erwartene Krankheitsdauer.

 
Erkrankte Person hat Schnupfen
 

Versicherungsrechtlich hat dieses nach den Vorgaben der Kranken- und Unfallversicherung keine Auswirkung. Wer sich Arbeitsfähig fühlt darf auch vor Ende der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wieder seiner Arbeit nachgehen. Allerdings sollte dieses vorab mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden, damit ein evtl. Unfall auf dem Weg zur Arbeit auch ohne Zweifel durch die Berufsgenossenschaft abgedeckt wird.

Andersherum besteht für den Arbeitgeber die Fürsorgepflicht. Erscheint also ein Arbeitnehmer trotz vorhandener Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Arbeit, sollte sich der Arbeitgeber erkundigen, ob sein Arbeitnehmer wirklich wieder einen arbeitsfähigen Eindruck macht. Hierzu genügt die Erklärung des Arbeitnehmers.

Erweckt der Arbeitnehmer jedoch keinen arbeitsfähigen Eindruck, muss der Arbeitgeber notfalls den Betriebsarzt einschalten und den Gesundheitszustand prüfen lassen.

Weitere Beiträge

Krankenkassenbeiträge 2024

Krankenkassenbeiträge steigen erneut: So können Sie bis zu 400 Euro pro Jahr sparen

Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland wird im Jahr 2024 teurer. Mehr als die Hälfte der Krankenkassen haben bereits ihre Beiträge erhöht oder angekündigt, weitere Erhöhungen folgen im August. Für Versicherte bedeutet dies Mehrkosten von bis zu 13,35 Euro pro Monat.... weiterlesen

22. Juli 2024


Kommen die Steuerfreien Zuschläge für Überstunden?

Kommen die steuerfreien Zuschläge für Überstunden?

Aktuell gibt es verschiedene Zuschläge, welche steuerfrei ausgezahlt werden können, sofern bestimmte Voraussetzungen. Dazu gehören Zuschläge auf Nacht- Sonn- und Feiertagsstunden. Hier können zusätzliche Zuschläge zu den bezahlten Arbeitsstunden bis zu vorgegebenen %-Sätzen und Stundenlöhnen Steuer- und SV-frei ausgezahlt werden.... weiterlesen

19. Juli 2024


Zweites Jahressteuergesetz 2024

Änderungen im 2. Jahressteuergesetz 2024

Das Zweite Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024 II) beinhaltet eine Vielzahl von steuerlichen Regelungen, die ab dem Jahr 2025 in Kraft treten. Mit diesem umfassenden Gesetzespaket verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die Steuerbelastung zu senken, das Existenzminimum der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und die Steuergerechtigkeit zu verbessern. ... weiterlesen

18. Juli 2024


538-Euro-Job

538€ und 556€-Jobs: Die neuesten Entwicklungen

Ein 538-Euro-Job ist ein Begriff, der oft im Zusammenhang mit Minijobs verwendet wird. Hier sind die wichtigsten Informationen und neuesten Entwicklungen dazu: ... weiterlesen

24. Juni 2024


Bundeseinheitliche-Bezugsgrößen-ab-2025

Bundeseinheitliche Bezugsgrößen ab 2025: Auswirkungen auf Arbeitnehmer in Ost und West

Ab 2025 gelten in Deutschland bundeseinheitliche Bezugsgrößen und Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Bislang gab es Unterschiede zwischen den neuen und alten Bundesländern, die jedoch durch das Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung vom 17. Juli 2017 bis zum 31. Dezember 2024 schrittweise angeglichen werden.... weiterlesen

21. Juni 2024


Höhere Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2023

Höhere Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2024

Durch die Pfändungsfreigrenzen soll sichergestellt werden, dass der Schuldner bei einer Pfändung des Arbeitseinkommens seinen gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen und über das Existenzminimum verfügen kann. Bei einem Arbeitseinkommen, welches den Grundfreibetrag übersteigt, steht dem Schuldner ein Teil seines Mehrverdienstes zu. ... weiterlesen

22. Mai 2024


LOHNDIREKT

Wir machen es einfach.

Unser Angebot spricht Sie an und Sie möchten eine individuelle Beratung erhalten?
Kontaktieren Sie uns jetzt einfach!

Melden Sie sich jetzt:

0461 / 70 71 555 info@lohndirekt.de

Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr

Oder nutzen Sie unseren komfortablen Rückruf-Service

    Unser Rückruf erfolgt während der Geschäftszeiten i.d.R. binnen 20 Minuten.

    LOHNDIREKT

    Wir haben Sie schon überzeugt?

    Fordern Sie jetzt kostenlos Ihr persönliches Angebot (ab 10 Mitarbeitern) an!


      Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

      Rufen Sie uns an: 0461 / 70 71 555 Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr