Das 13. Gehalt ist nicht nur ein Bonus, sondern eine wertvolle Anerkennung Ihrer Arbeit. Arbeitgeber zahlen es zusätzlich zum Monatsgehalt. Es belohnt Ihre Arbeitsleistung, kann jedoch bei Fehlzeiten angepasst werden.
Der feine Unterschied zum Weihnachtsgeld
Arbeitgeber belohnen mit dem Weihnachtsgeld Ihre Betriebstreue, unabhängig von Fehlzeiten. Im Gegensatz dazu beruht das 13. Gehalt auf der erbrachten Arbeitsleistung. Verlassen Sie das Unternehmen vor Jahresende, erhalten Sie es anteilig.
Beim 13. Monatsgehalt handelt es sich also um eine Gegenleistung des Arbeitgebers, um die, vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsleistung, zu honorieren. Somit handelt es sich um Arbeitsentgelt, das im Sinne des § 11 Abs. 4 Satz 4 Nr. 2 5. VermBG, zu den besonderen Zuwendungen, die im Rahmen des Weihnachtsfestes oder zum Jahresende hin gezahlt werden.
Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung
Als sonstiger Bezug unterliegt es der Lohnsteuer gemäß § 39b Abs. 3 EstG. Sie können es in bestimmte steuerfreie Leistungen umwandeln. Die Sozialversicherung behandelt es gemäß §§ 22 und 23a SGB IV.
Wer hat Anspruch auf das 13. Gehalt?
Ein gesetzlicher Anspruch existiert nicht. Tarifverträge, Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen regeln Ihren individuellen Anspruch.
13. Gehalt im Krankheitsfall?
Erkranken Sie, setzt Ihr Arbeitgeber die Zahlung des 13. Monatsgehalts fort, solange Ihr Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Bei längerer Krankheit kann eine Anpassung erfolgen.
Der anteilige Anspruch auf das 13. Monatsgehalt
Sie als Arbeitnehmer erwerben im Laufe des Jahres Ansprüche auf das 13. Gehalt, auch anteilig. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Laufe des Jahres besteht ein anteiliger Anspruch, sofern nichts anderes vertraglich geregelt ist.