Beitrags­bemessungs­grenzen 2024: Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen sollten

Artikel aktualisiert am 28.11.2024

 

Die Beitragsbemessungsgrenzen sind ein zentrales Thema in der deutschen Sozialversicherung. Sie beeinflussen die Höhe der Beiträge, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen müssen. Im Jahr 2024 gibt es einige wichtige Änderungen, die wir im Folgenden genauer betrachten werden.

 

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

 

Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beträgt ab dem 1. Januar 2024 bundesweit einheitlich 62.100 Euro pro Jahr bzw. 5.175 Euro pro Monat. Dieser Wert markiert das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge in der GKV erhoben werden. Verdienste über dieser Grenze sind beitragsfrei. Die Versicherungspflichtgrenze liegt bei 69.300 Euro pro Jahr bzw. 5.775 Euro pro Monat. Wer mehr verdient, kann sich privat krankenversichern.

 

Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)

 

Beitragsbemessungsgrenze

In der allgemeinen Rentenversicherung gibt es ebenfalls Änderungen:

  • In den neuen Bundesländern liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 7.450 Euro pro Monat.

  • In den alten Bundesländern beträgt sie 7.550 Euro pro Monat.

Die knappschaftliche Rentenversicherung, die speziell Bergleute berücksichtigt, hat folgende Werte:

  • In den Neue Bundesländer: 9.200 Euro pro Monat.

  • In den Alte Bundesländer: 9.300 Euro pro Monat..

 

Durchschnittsentgelt

Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Berechnung der Entgeltpunkte dient, beträgt für 2024 vorläufig 45.358 Euro pro Jahr. Entgeltpunkte sind die Grundlage für die Rentenberechnung und berücksichtigen den individuellen Verdienst im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst.

 

Warum sind diese Grenzen wichtig?

Die Beitragsbemessungsgrenzen sorgen dafür, dass die soziale Absicherung stabil bleibt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten sich über diese Werte informieren, um ihre finanzielle Planung entsprechend anzupassen.

Weitere Beiträge

Arbeitgeber prüft Arbeitsverträge und Lohnunterlagen im Büro angesichts der geplanten Minijob-Reform

Minijobs vor dem Aus? Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

Minijobs gehören seit Jahren fest zum deutschen Arbeitsmarkt. Ob im Einzelhandel, in der Gastronomie, im Büro, in Privathaushalten oder als Nebenverdienst: Für viele Betriebe sind geringfügige Beschäftigungen ein wichtiges Instrument, um flexibel auf Arbeitsbedarf zu reagieren. ... weiterlesen

23. Juni 2026


Pflegekraft und Personalverantwortlicher besprechen gemeinsam die Auswirkungen des Pflegeneuordnungsgesetzes auf die Lohnabrechnung

Pflegeneuordnungsgesetz: Geplante Änderungen für die Lohnabrechnung

Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 5. Juni 2026 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung, kurz Pflegeneuordnungsgesetz, vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist es, die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung zu stabilisieren.... weiterlesen

22. Juni 2026


minusstunden-vom-gehalt-abziehen

Minusstunden vom Gehalt abziehen – wann ist das zulässig?

Minusstunden sorgen in der Lohnabrechnung immer wieder für Unsicherheit: Darf der Arbeitgeber einfach weniger Gehalt zahlen, wenn Beschäftigte weniger gearbeitet haben als vereinbart? Die Antwort lautet: Es kommt darauf an, wie die Minusstunden entstanden sind und ob ein wirksames Arbeitszeitkonto vereinbart wurde.... weiterlesen

16. Juni 2026


Jahressteuergesetz 2026

Jahressteuergesetz 2026: Geplante Änderungen für die Lohnabrechnung

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 19. Mai 2026 den Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026 vorgelegt. Darin sind mehrere Änderungen vorgesehen, die für Arbeitgeber und die Lohnabrechnung relevant werden können. Wichtig: Es handelt sich aktuell noch um einen Entwurf. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren können sich Inhalte und Zeitpunkte noch ändern.... weiterlesen

5. Juni 2026


Symbolbild Aktivrente 2026: Ältere Person arbeitet weiterhin nach der Regelaltersgrenze

Aktivrente 2026: 2.000 Euro steuerfrei dazuverdienen – was Arbeitgeber wissen müssen

Seit dem 1. Januar 2026 ist die sogenannte Aktivrente in Kraft. Sie soll das Weiterarbeiten nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze attraktiver machen und älteren Beschäftigten einen finanziellen Anreiz geben, weiterhin im Beruf aktiv zu bleiben.... weiterlesen

21. Mai 2026


Dokument mit Stempel „abgelehnt" neben Euro-Geldscheinen – Bundesrat blockiert steuerfreie Entlastungsprämie

Bundesrat kippt Entlastungsprämie: Vorerst keine steuerfreie Entlastungsprämie für Arbeitnehmer

Die geplante steuerfreie Entlastungsprämie für Arbeitnehmer kommt vorerst nicht. Der Bundesrat hat dem entsprechenden Gesetzespaket aktuell nicht zugestimmt und damit die Einführung der vorgesehenen Regelung gestoppt. Für Arbeitgeber und Beschäftigte bedeutet das zunächst: Eine steuer- und sozialversicherungsfreie Sonderzahlung auf Basis der geplanten Entlastungsprämie kann derzeit nicht umgesetzt werden.... weiterlesen

12. Mai 2026


    Wir machen es einfach.

    Unser Angebot spricht Sie an und Sie möchten eine individuelle Beratung erhalten?
    Kontaktieren Sie uns jetzt einfach!

    E-Mail:

    info@lohndirekt.de

    Telefon:

    0461 70 71 555

    Hier sind wir zu finden:

    Lise-Meitner-Str. 14a

    24941 Flensburg

      Rufen Sie uns an: 0461 / 70 71 555 Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr