Die Beitragsbemessungsgrenzen sind ein zentrales Thema in der deutschen Sozialversicherung. Sie beeinflussen die Höhe der Beiträge, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen müssen. Im Jahr 2024 gibt es einige wichtige Änderungen, die wir im Folgenden genauer betrachten werden.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beträgt ab dem 1. Januar 2024 bundesweit einheitlich 62.100 Euro pro Jahr bzw. 5.175 Euro pro Monat. Dieser Wert markiert das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge in der GKV erhoben werden. Verdienste über dieser Grenze sind beitragsfrei. Die Versicherungspflichtgrenze liegt bei 69.300 Euro pro Jahr bzw. 5.775 Euro pro Monat. Wer mehr verdient, kann sich privat krankenversichern.
Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
Beitragsbemessungsgrenze
In der allgemeinen Rentenversicherung gibt es ebenfalls Änderungen:
In den neuen Bundesländern liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 7.450 Euro pro Monat.
In den alten Bundesländern beträgt sie 7.550 Euro pro Monat.
Die knappschaftliche Rentenversicherung, die speziell Bergleute berücksichtigt, hat folgende Werte:
In den Neue Bundesländer: 9.200 Euro pro Monat.
In den Alte Bundesländer: 9.300 Euro pro Monat..
Durchschnittsentgelt
Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Berechnung der Entgeltpunkte dient, beträgt für 2024 vorläufig 45.358 Euro pro Jahr. Entgeltpunkte sind die Grundlage für die Rentenberechnung und berücksichtigen den individuellen Verdienst im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst.
Warum sind diese Grenzen wichtig?
Die Beitragsbemessungsgrenzen sorgen dafür, dass die soziale Absicherung stabil bleibt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten sich über diese Werte informieren, um ihre finanzielle Planung entsprechend anzupassen.