Beitragsnachforderungen – auch für Arbeitnehmer?

Artikel aktualisiert am 16.07.2024

 

Im Jahr 2012 wurden vom Betriebsprüfdienst der Deutschen Rentenversicherung Rekordsummen eingetrieben. Müssen Arbeitgeber im Falle eines Falles auch für die Beitragsnachforderungen aufkommen? Oder ist nur der Arbeitgeber zu eventuellen Nachzahlungen verpflichtet?

 
Mitarbeiter hält die Hand auf
 
 

Die Betriebsprüfung der Sozialversicherungsbeiträge

Im Rahmen einer Betriebsprüfung setzen sich die Nachberechnungen der Betriebsprüfer aus zu wenig und/oder nicht gezahlten Gesamtsozialversicherungsbeiträgen zusammen. In der Regel passieren solche Fehler bei den Arbeitgebern eher versehentlich, dienen nicht der Bereicherung. Im Falle einer Beitragsnachforderung ist es nicht immer nur der Arbeitgeber, der die gesamte Beitragslast tragen muss. Denn in einem begrenzten Umfang ist auch ein nachträglicher Einbehalt von Arbeitnehmeranteilen möglich.

 

3 Abrechnungszeiträume dürfen einbehalten werden

Der Arbeitgeber kann grundsätzlich die Versichertenanteile der letzten 3 abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume im Nachhinein einbehalten. Wird beispielsweise bei der Lohnabrechnung im Juni festgestellt, dass ein unterbliebener Beitragsabzug vorliegt, dürfen mit der Juni-Abrechnung die Arbeitnehmeranteile für die Monate Mai, April und März einbehalten werden. Der nachträgliche Einbehalt über die 3 Monate hinaus, also für mehr als die 3 Abrechnungszeiträume, ist nur in einem sehr begrenzten Rahmen machbar.

 

Längere Zeiträume

Längere Zeiträume sind nur ohne das Verschulden des Arbeitgebers möglich. Das heißt, der Einbehalt muss ohne das Verschulden des Arbeitgebers erfolgt sein. Ein Versehen ist hier nicht ausreichend. Wird in Zweifelsfällen zur Beurteilung der Beitrags- oder Versicherungspflicht keine Auskunft bei den Einzugsstellen eingeholt, liegt schon ein Arbeitgeberverschulden vor.

Dagegen greift die Regelung, wenn der Versicherungsträger eine falsche Auskunft erteilt hat oder der Arbeitnehmer unvollständige oder falsche Angaben, beispielsweise im Personalfragebogen, gemacht hat. In diesen Fällen liegt eine Verletzung der Mitwirkungspflicht vor.

 

Verletzung der Mitwirkungspflicht des Mitarbeiters

Hat der Arbeitnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig seine Mitwirkungspflicht verletzt, hat der Arbeitgeber ein Rückgriffsrecht auch außerhalb der monatlichen Entgeltabrechnung. Selbst wenn das Beschäftigungsverhältnis bereits beendet wurde, hat der Arbeitgeber das Recht darauf.

Allerdings hat der Arbeitgeber keine Möglichkeit, vom Beschäftigten die Arbeitnehmeranteile einzufordern. Dies gilt auch in dem Fall, dass das Beschäftigungsverhältnis bereits beendet ist oder Zahlungen von Arbeitsentgelt nicht mehr vorgenommen werden.

 

Arbeitsentgeltnachzahlung

Muss Arbeitsentgelt nachgezahlt werden, weil zum Beispiel die Umsetzung einer tarifvertraglichen Erhöhung des Entgelts erst nachträglich und dadurch eine Nachzahlung erfolgt, ist dies nicht im Sinne von unterbliebenen Abzügen zu werten. Für den Arbeitgeber bedeutet dies, dass er für die zurückliegende Zeit die Beträge nachzahlen muss – ebenso, als wäre das Entgelt pünktlich ausbezahlt worden. Die Arbeitnehmeranteile können auch so einbehalten werden, als wären sie bei der rechtzeitigen Zahlung erfolgt.

Weitere Beiträge

Arbeiter am Band

Kurzfristige Beschäftigung – das sollten Sie wissen

Wird eine Beschäftigung an nicht mehr als 70 Arbeitstagen, beziehungsweise 60 Kalendertagen oder nicht mehr als drei Monaten innerhalb des Kalenderjahres ausgeübt, spricht man von einer kurzfristigen Beschäftigung.... weiterlesen

23. Juli 2025


Eltern mit Kindern im Freien

DaBPV-Rückmeldung: Was tun bei falscher Kinderanzahl oder Elterneigenschaft?

DaBPV (Datenübermittlungsverfahren Beitragsdifferenzierung Pflegeversicherung) ist das neue zum 01.07.2025 eingeführte digitale Verfahren, mit dem Arbeitgeber die Anzahl der Kinder und die Elterneigenschaft von Beschäftigten elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abrufen können. Diese Informationen sind relevant für die Berechnung von Beitragszuschlägen bzw. -abschlägen in der sozialen Pflegeversicherung (Stichwort: Kinderlosenzuschlag). Doch was ist zu tun, wenn die zurückgemeldeten Daten nicht mit der tatsächlichen Kinderanzahl oder Elternschaft übereinstimmen?... weiterlesen

16. Juli 2025


Lohn, Gehalt, Entgelt - die Unterschiede einfach erklärt

Lohn, Gehalt und Entgelt – Unterschiede verständlich erklärt

Die Begriffe Lohn und Gehalt werden im Alltag häufig durcheinandergeworfen. Beide bezeichnen grundsätzlich das Entgelt für geleistete Arbeit – also die Bezahlung, die ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erhält. Dennoch gibt es wichtige Unterschiede zwischen Lohn, Gehalt und dem übergeordneten Begriff Entgelt. Diese Unterschiede zu kennen ist sowohl für Unternehmen (etwa bei der Lohnbuchhaltung) als auch für Arbeitnehmer wichtig, etwa wenn es um Abrechnungen, Urlaubs- oder Krankengeld geht.... weiterlesen

14. Juli 2025


Arbeiten von zu Hause aus

Steuerfreie Internetpauschale über die Gehaltsabrechnung: Leitfaden für Arbeitgeber

In Zeiten von Homeoffice und mobilem Arbeiten nutzen viele Arbeitnehmer ihren privaten Internetanschluss auch beruflich. Arbeitgeber möchten diese Kosten oft freiwillig ausgleichen, indem sie eine steuerfreie Internetpauschale zahlen. Doch welche rechtlichen Grundlagen gelten hierfür, unter welchen Voraussetzungen bleibt ein Internetzuschuss steuerfrei und wie wird er korrekt in der Lohnabrechnung umgesetzt? Im Folgenden erhalten Arbeitgeber einen fundierten Überblick – inklusive typischer Fallstricke und der Abgrenzung zu anderen Steuererleichterungen im Homeoffice-Umfeld.... weiterlesen

10. Juli 2025


Eine Person erhält SFN-Zuschläge

Minijob und steuerfreie SFN-Zuschläge: Vorsicht bei Krankheit und Urlaub

Minijobs (geringfügig entlohnte Beschäftigungen) können dank steuerfreier Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN-Zuschläge) für Arbeitgeber und Arbeitnehmer attraktiv sein. Diese Zuschläge – z. B. Zuschläge für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit – dürfen unter bestimmten Bedingungen steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt werden und werden dann nicht auf die Verdienstgrenze im Minijob angerechnet. ... weiterlesen

8. Juli 2025


KFZ und Fahrrad

Unterschiedliche Bemessungsgrundlagen bei Lohnsteuer und Umsatzsteuer für E-Dienstwagen und Diensträder

Die Bereitstellung von dienstlichen Elektro- oder Hybridfahrzeugen sowie Dienstfahrrädern zur privaten Nutzung führt zu steuerlichen Konsequenzen in zwei Bereichen: Lohnsteuer (Einkommensteuer des Arbeitnehmers) und Umsatzsteuer (für den Arbeitgeber). Wichtig ist, dass die Bemessungsgrundlage – also der Wert, der der Besteuerung zugrunde gelegt wird – in beiden Steuerarten unterschiedlich ermittelt wird.... weiterlesen

7. Juli 2025


    Wir machen es einfach.

    Unser Angebot spricht Sie an und Sie möchten eine individuelle Beratung erhalten?
    Kontaktieren Sie uns jetzt einfach!

    E-Mail:

    info@lohndirekt.de

    Telefon:

    0461 70 71 555

    Hier sind wir zu finden:

    Lise-Meitner-Str. 14a

    24941 Flensburg

      Rufen Sie uns an: 0461 / 70 71 555 Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr