Im Sprachgebrauch ist es noch oft das „49-Euro-Ticket“ – tatsächlich kostet das Deutschlandticket längst mehr: 2025 waren es 58 €, seit Januar 2026 sind es 63 € im Monat, und ab 1. Januar 2027 steigt der Preis auf 66,80 €. Für Arbeitgeber bleibt das Ticket trotzdem einer der attraktivsten Benefits: Ein Zuschuss ist steuer- und beitragsfrei, und als Jobticket gibt es zusätzlich Rabatt. Wir zeigen, welche Varianten es gibt, was sie kosten und worauf Sie in der Lohnabrechnung achten müssen.
Das Wichtigste in Kürze Stand: Oktober 2026
- Das Deutschlandticket kostet 2026 63 €, ab 2027 66,80 € im Monat. Den Preis legt ab 2027 jährlich ein Kostenindex fest.
- Zuschüsse oder ein kostenloses Ticket zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn sind steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 15 EStG) – bis zur Höhe des Ticketpreises.
- Eine feste Obergrenze von 49 € gibt es nicht und gab es nie.
- Als Deutschland-Jobticket gibt es 5 % Rabatt, wenn der Arbeitgeber mindestens 25 % des Preises übernimmt.
- Steuerfreie Zuschüsse mindern die Entfernungspauschale des Mitarbeiters – es sei denn, der Arbeitgeber versteuert pauschal mit 25 %.
Vom 49-Euro-Ticket zum Deutschlandticket: die Preisentwicklung
Das Deutschlandticket startete im Mai 2023 zum Einführungspreis von 49 € – daher der bis heute verbreitete Name. Seitdem ist der Preis mehrfach gestiegen. Bis 2026 haben Bund und Länder ihn politisch festgelegt; ab 2027 wird er jährlich über einen Kostenindex aus Personal-, Energie- und allgemeinen Kosten ermittelt, den die Verkehrsministerkonferenz im März 2026 beschlossen hat.
Steuerfreier Zuschuss nach § 3 Nr. 15 EStG
Arbeitgeber können das Deutschlandticket auf zwei Wegen steuerfrei fördern: Sie stellen das Ticket selbst zur Verfügung, oder sie zahlen einen Zuschuss zu dem Ticket, das der Mitarbeiter selbst gekauft hat. In beiden Fällen ist der Vorteil nach § 3 Nr. 15 EStG lohnsteuerfrei und nach § 1 SvEV beitragsfrei in der Sozialversicherung. Weil das Deutschlandticket ein Ticket des öffentlichen Personennahverkehrs ist, gilt die Steuerfreiheit auch für private Fahrten – es spielt keine Rolle, wie oft der Mitarbeiter damit zur Arbeit fährt.
Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Zusätzlichkeit: Der Zuschuss muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Wird stattdessen Gehalt umgewandelt, entfällt die Steuerfreiheit.
- Höchstens der Ticketpreis: Steuerfrei ist nur, was der Mitarbeiter tatsächlich für das Ticket aufwendet – 2026 also bis 63 € (beim Jobticket bis zum rabattierten Preis). Ein höherer Betrag ist für den übersteigenden Teil normaler Arbeitslohn.
Der Zuschuss kann auch nur einen Teil des Preises abdecken. Weitere Fahrtkostenzuschüsse, zum Beispiel für das Auto, sind dagegen nicht nach § 3 Nr. 15 EStG begünstigt – hier hilft die Pauschalversteuerung mit 15 %, mehr dazu im Beitrag Fahrtkostenzuschüsse.
Das Deutschland-Jobticket
Beim Jobticket schließt der Arbeitgeber eine Rahmenvereinbarung mit einem Verkehrsunternehmen oder Verkehrsverbund. Übernimmt er dabei mindestens 25 % des Ausgabepreises, gewährt das Verkehrsunternehmen zusätzlich 5 % Rabatt. Viele Unternehmen zahlen mehr als den Mindestzuschuss oder übernehmen das Ticket ganz.
Die konkreten Bedingungen – Mindestabnahme, Abrechnung, Kündigungsfristen – regelt das jeweilige Verkehrsunternehmen. Einige Länder und Verbünde bieten zusätzliche Förderungen an; ein Vergleich vor Vertragsschluss lohnt sich.
Auswirkung auf die Entfernungspauschale
Steuerfreie Zuschüsse nach § 3 Nr. 15 EStG werden auf die Entfernungspauschale des Mitarbeiters angerechnet (§ 9 Abs. 2 EStG). Der Arbeitgeber muss sie deshalb in der Lohnsteuerbescheinigung ausweisen (Zeile 17). Die Kürzung ist nur so hoch wie der steuerfreie Zuschuss; seit 2026 gilt die Entfernungspauschale einheitlich mit 0,38 € ab dem ersten Kilometer.
Beispiel: Eine Mitarbeiterin fährt an 220 Tagen 15 km zur Arbeit. Ihre Entfernungspauschale beträgt 220 × 15 × 0,38 € = 1.254 €. Der Arbeitgeber übernimmt 2026 das Ticket komplett, steuerfrei 12 × 63 € = 756 €. In ihrer Steuererklärung kann sie noch 1.254 € − 756 € = 498 € als Werbungskosten ansetzen.
Alternative: Pauschalversteuerung mit 25 %
Statt der Steuerfreiheit kann der Arbeitgeber den Vorteil mit 25 % pauschal versteuern (§ 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EStG). Das kostet ihn zwar die Pauschalsteuer (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer), dafür bleibt die Entfernungspauschale des Mitarbeiters ungekürzt. Sozialversicherungsfrei ist der Vorteil auch hier. Das lohnt sich vor allem für Mitarbeiter mit langem Arbeitsweg, die bislang mit dem Auto pendeln und das Ticket nur gelegentlich nutzen. Das Wahlrecht wird einheitlich je Mitarbeiter und Kalenderjahr ausgeübt.
Und bei Gehaltsumwandlung?
Wird das Ticket aus umgewandeltem Gehalt finanziert, ist es nicht nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei. Stellt der Arbeitgeber das Ticket selbst als Sachbezug zur Verfügung, kommt allenfalls die monatliche Sachbezugsfreigrenze von 50 € in Betracht. Da das Ticket selbst als Jobticket über 50 € kostet, funktioniert das nur mit einem Eigenanteil des Mitarbeiters – und die Freigrenze ist dann für andere Sachbezüge wie Tankgutscheine verbraucht. Eine reine Erstattung des selbst gekauften Tickets ist eine Geldleistung und fällt nicht unter die Freigrenze. In der Praxis ist der zusätzliche, steuerfreie Zuschuss fast immer die bessere Lösung.
Rechenbeispiel: Ticket statt Gehaltserhöhung
Damit bei einem Mitarbeiter 63 € mehr netto ankommen, muss der Arbeitgeber – vereinfacht bei angenommenen Abzügen von rund 50 % für Lohnsteuer und Sozialversicherung – etwa 126 € brutto mehr zahlen. Dazu kommen rund 21 % Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.
Pro Mitarbeiter spart der Arbeitgeber so rund 90 € im Monat bzw. über 1.000 € im Jahr – bei gleichem Nettovorteil. Die genauen Werte hängen von Steuerklasse, Krankenkasse und Gehaltshöhe ab. Weitere Benefits dieser Art finden Sie im Beitrag Steuerfreie Arbeitgeberleistungen statt Lohnerhöhung.
So setzen Sie das Ticket in der Lohnabrechnung um
Modell festlegen
Zuschuss zum privat gekauften Ticket oder Jobticket über eine Rahmenvereinbarung? Wie hoch soll der Arbeitgeberanteil sein? Halten Sie die Regelung schriftlich fest, am besten mit dem Hinweis, dass die Leistung zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt wird.
Nachweise einholen
Bei einem Zuschuss zum selbst gekauften Ticket lassen Sie sich die Abo-Rechnung oder einen anderen Kaufnachweis vorlegen und bewahren ihn zum Lohnkonto auf. Beim Jobticket ergibt sich der Nachweis aus der Abrechnung des Verkehrsunternehmens.
Beleg zum Lohnkonto
Steuerfrei oder pauschal abrechnen
Steuerfreie Zuschüsse werden als steuer- und SV-freie Lohnart abgerechnet, pauschal versteuerte mit 25 % Pauschalsteuer. Ein Eigenanteil des Mitarbeiters beim Jobticket wird vom Nettolohn einbehalten.
Lohnsteuerbescheinigung
Die steuerfreien Zuschüsse des Jahres werden in Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt, damit das Finanzamt sie auf die Entfernungspauschale anrechnen kann. Pauschal versteuerte Beträge gehören nicht dorthin.
Zeile 17
Preisänderungen nachziehen
Zum 1. Januar 2027 steigt der Preis auf 66,80 € bzw. 63,46 € als Jobticket. Passen Sie Zuschussbeträge und den Eigenanteil rechtzeitig an – ein höherer Zuschuss als der tatsächliche Preis wäre steuerpflichtig.
Neue Preise ab 01.01.2027
Praxis-Tipp: Auch für Minijobber lohnt sich der Zuschuss: Steuerfreie Leistungen nach § 3 Nr. 15 EStG zählen nicht zum Arbeitsentgelt, die Minijob-Grenze von 603 € wird also nicht berührt. Wer statt eines Tickets lieber das Fahrrad fördern möchte, findet Infos im Beitrag Dienstrad und E-Bike in der Lohnabrechnung.
Checkliste für Arbeitgeber
- Zuschuss wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gezahlt, keine Gehaltsumwandlung?
- Zuschuss nicht höher als der tatsächliche Ticketpreis (2026: 63 €, Jobticket 59,85 €)?
- Kaufnachweis bzw. Jobticket-Abrechnung zum Lohnkonto genommen?
- Entscheidung steuerfrei oder 25 % pauschal je Mitarbeiter für das Kalenderjahr getroffen?
- Steuerfreie Zuschüsse in Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen?
- Beim Jobticket: Mindestzuschuss von 25 % eingehalten?
- Neue Preise ab 1. Januar 2027 (66,80 € / 63,46 €) im Abrechnungsprogramm hinterlegt?
FAQ zum Deutschlandticket vom Arbeitgeber
Zuschüsse korrekt abrechnen, Lohnsteuerbescheinigung ausfüllen, Preise zum Jahreswechsel anpassen – Lohndirekt kümmert sich im Rahmen Ihrer Lohnabrechnung auch um Benefits wie das Deutschlandticket. Sprechen Sie uns an.





