Das 9-Euro-Ticket in der Lohn- und Gehaltsabrechnung

Artikel aktualisiert am 28.11.2024

 

Für die Monate Juni, Juli und August hat die Bundesregierung das sogenannte „9-Euro-Ticket“ verabschiedet. Mit diesem Ticket kann jeweils einen Monat lang der bundesweite Nah- und Regionalverkehr genutzt werden.

Dieses kann auch für die Lohn- und Gehaltsabrechnung relevant sein. Bevor wir aber darauf eingehen wollen, stellen wir noch einmal im Kurzformat das „Jobticket“ im Allgemeinen vor.

Das Jobticket

Arbeitgeberleistungen (Zuschüsse und Sachbezüge) zu Tickets, die vom Arbeitnehmer für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte im öffentlichen Personennahverkehr genutzt werden können sind seit 2019 nach § 3 Nr. 15 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei. Allerdings nur, wenn diese Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.

Gerade in Großstädten wird für den städtischen Nahverkehr häufig ein sog. „Job-Ticket“ im Abo-Verfahren angeboten. Dieses hat für den Arbeitnehmer dann häufig einen vergünstigten Preis und beinhaltet oft einen festen Zuschuss durch den Arbeitgeber.

Auch diese Tickets werden in den oben genannten drei Monaten lediglich 9€ im Monat kosten. Inwiefern sich der feste Arbeitgeberzuschuss für diesen Zeitraum reduziert, müssten sie bei ihrem Anbieter erfragen und Ihrer/Ihrem persönlichen Lohnsachbearbeiter/in mitteilen, damit die Abrechnung entsprechend geändert werden kann.

Achtung bei der Höhe des Zuschusses

Der Zuschuss ist grundsätzlich nach § 3 Nummer 15 EStG nur bis zur Höhe der tatsächlichen Aufwendungen steuer- und sozialversicherungsfrei. Hierzu hat das Bundesministerium der Finanzen am 30.05.2022 folgende Information veröffentlicht:

Für die Monate Juni, Juli und August 2022 wird es für die Anwendung des § 3 Nummer 15 EStG aus Vereinfachungsgründen nicht beanstandet, wenn Zuschüsse des Arbeitgebers die Aufwendungen des Arbeitnehmers für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel im Kalendermonat übersteigen, soweit die Zuschüsse die Aufwendungen bezogen auf das Kalenderjahr 2022 insgesamt nicht übersteigen (Jahresbetrachtung).

Werden bezogen auf das Kalenderjahr 2022 insgesamt höhere Zuschüsse gezahlt, als der Arbeitnehmer Aufwendungen hatte, ist der Differenzbetrag als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln.

 

Erfahren Sie mehr über das 49€-Ticket: Nachfolger des 9€-Tickets mit neuen Möglichkeiten für Pendler.

Weitere Beiträge

Call Agent in einem Lohnbüro

Geänderte Zeiten unserer telefonischen Erreichbarkeit ab dem 01.07.2025

Um unsere internen Abläufe noch effizienter zu gestalten und gleichzeitig die Qualität unserer Dienstleistungen zu sichern, passen wir unsere telefonischen Servicezeiten an. Ab dem 01. Juli 2025 erreichen Sie Ihren Lohnsachbearbeiter / Ihre Lohnsachbearbeiterin telefonisch zu folgenden Zeiten:... weiterlesen

30. Juni 2025


Eine Person liest Daten von der Bankkarte ab

Wichtige Änderung zu Ihren Überweisungen ab dem 09.10.2025

Ab dem 09. Oktober 2025 tritt die neue EU-Verordnung 2024/886 in Kraft. Diese verpflichtet alle Banken zur Verifizierung des Zahlungsempfängers bei jeder Überweisung. Das bedeutet konkret: Künftig wird der Empfängername mit der IBAN durch Ihre Bank abgeglichen, bevor eine Zahlung ausgeführt werden darf.... weiterlesen

30. Juni 2025


Eine Mutter hält Ihr Kind

Neuer Mutterschutz bei Fehlgeburten seit 01.06.2025

Seit dem 1. Juni 2025 tritt eine bedeutende Änderung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) in Kraft, die den Schutz von Frauen nach einer Fehlgeburt erheblich verbessert.... weiterlesen

30. Juni 2025


Neue Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2025 – Was Sie in der Gehaltsabrechnung beachten müssen

Zum 01. Juli 2025 treten turnusgemäß neue Pfändungsfreigrenzen in Kraft. Die Anpassung erfolgt gemäß § 850c ZPO und betrifft alle Lohn- und Gehaltspfändungen sowie Abtretungen, die sich an den gesetzlichen Pfändungstabellen orientieren. ... weiterlesen

25. Juni 2025


Arbeitgeberteam bespricht Neuerungen

Geplante steuerliche Änderungen aus dem Koalitionsvertrag: Das kommt auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu

Die Bundesregierung plant im Rahmen des aktuellen Koalitionsvertrags weitreichende steuerliche Neuerungen, die direkte Auswirkungen auf die Lohn- und Gehaltsabrechnung haben würden. Wichtig, dabei handelt es sich bisher nun um Planungen aus dem Koalitionsvertrag. Gesetzesentwürfe oder Ähnliches liegen uns noch nicht vor. Trotzdem wollen wir Sie hier auf den aktuellen Stand der neuen Regierung bringen.... weiterlesen

25. Juni 2025


Kind in Pflege hält Teddybär

Neuerung ab dem 01.07.2025: Elektronische Rückmeldung der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder in der Pflegeversicherung

Spätestens zum 1. Juli 2025 wird die Berücksichtigung von Kindern bei der Berechnung des Pflegeversicherungsbeitrags auf ein zentralisiertes elektronisches Meldeverfahren umgestellt. Künftig erhalten Arbeitgeber diese Information direkt von der zuständigen Pflegekasse – digital, sicher und automatisiert.... weiterlesen

25. Juni 2025


    Wir machen es einfach.

    Unser Angebot spricht Sie an und Sie möchten eine individuelle Beratung erhalten?
    Kontaktieren Sie uns jetzt einfach!

    E-Mail:

    info@lohndirekt.de

    Telefon:

    0461 70 71 555

    Hier sind wir zu finden:

    Lise-Meitner-Str. 14a

    24941 Flensburg

      Rufen Sie uns an: 0461 / 70 71 555 Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr