Minijob neben der Ausbildung beim selben Arbeitgeber?

Artikel aktualisiert am 28.11.2024

 

Mit dem Ausbildungsgehalt lassen sich in der Regel keine großen Sprünge machen. Um sich das eine oder andere „mal zwischendurch“ leisten zu können, denken manche Azubis über einen Nebenjob parallel zu ihrer Ausbildung nach. Ist es möglich, neben der Ausbildung einem Nebenjob, beispielsweise in Form eines Minijobs, nachzugehen? In unserem Beitrag zeigen wir auf, was Auszubildende und Arbeitgeber wissen müssen.

 

Mindestvergütung für Auszubildende seit Januar 2020

Seit dem 01. Januar 2020 sind Arbeitgeber, die keinem Tarifvertrag unterliegen und ausbilden, verpflichtet, den Auszubildenden den vorgegebenen Mindestlohn zu zahlen. Dieses, nach Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) festgelegte Ausbildungsgehalt, erhöht sich jährlich zu jedem Ausbildungsbeginn. Azubis, die ihre Ausbildung 2023 beginnen, müssen im ersten Ausbildungsjahr monatlich 620 Euro als Mindestlohn erhalten. Im zweiten Ausbildungsjahr müssen Azubis mindestens 732 Euro, im dritten Ausbildungsjahr mindestens 837 und im vierten Ausbildungsjahr mindestens 868 Euro verdienen (Stand 2023).

Auch wenn der Mindestlohn bei Auszubildenden als positiv anzusehen ist, die großen Sprünge sind dennoch nicht möglich. Die Lösung: ein Minijob neben der Ausbildung.

Hierbei gibt es die Ausnahme, dass die Auszubildenden in ihrem Ausbildungsbetrieb einen Minijob annehmen dürfen. Anders verhält es sich, wenn ein Arbeitnehmer eine Hauptbeschäftigung in dem Unternehmen hat. In dem Fall darf er keinen Minijob beim gleichen Arbeitgeber annehmen.

 

Minijob neben der Ausbildung

… ist möglich. Der Grund: Die Berufsausbildung erfolgt im Rahmen eines Ausbildungsvertrags, während der Minijob im Rahmen eines Arbeitsvertrags geschlossen wird. Dadurch handelt es sich um kein einheitliches Beschäftigungsverhältnis.

Hinweis:

Steht im Ausbildungsvertrag, dass der Arbeitgeber keine Nebenjobs duldet, müssen sich Auszubildende daran halten. Möchte die Auszubildende oder der Auszubildende einen Minijob bei einem anderen Unternehmen aufnehmen, muss der Ausbildungsbetrieb im Vorfeld darüber informiert werden.

Die Ausbildung wird als versicherungspflichtiger Hauptjob behandelt und gilt in der Sozialversicherung als versicherungspflichtig – auch wenn der Verdienst unter 520 Euro liegt.

Es ist also möglich, dass eine Auszubildende oder ein Auszubildender im gleichen Betrieb einen Minijob aufnimmt. Dieser darf die monatliche Verdienstgrenze von 520 Euro (Stand 2023) nicht überschreiten.

Wichtig:

Hat der Ausbildungsbetrag Betriebsferien, muss auch die Tätigkeit des Nebenjobs ruhen. Dies ist in § 8 Bundesurlaubsgesetz geregelt.

 

Wie viele Stunden dürfen Azubis im Job arbeiten?

Die Arbeitsstunden im Nebenjob hängen von den Arbeitsstunden im Ausbildungsberuf ab. Die Zeitgrenzen, die der Gesetzgeber vorgibt, beziehen sich auf alle Arbeitsverhältnisse des Auszubildenden beziehungsweise Arbeitnehmers.

Ist der Auszubildende minderjährig, darf er an 5 Arbeitstagen höchstens 8 Stunden täglich und wöchentlich 40 Stunden arbeiten. Das heißt, die Summe der Arbeitsstunden aus Ausbildungsverhältnis und Minijob dürfen die gesetzlichen Vorgaben nicht überschreiten.

Für volljährige Auszubildende gilt das Arbeitszeitgesetz: sie dürfen maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten und auch bei ihnen darf die tägliche Arbeitszeit die 8 Stunden nicht überschreiten.

Weitere Beiträge

Gesetzlicher Mindestlohn 2026

Gesetzlicher Mindestlohn 2026: Erhöhung auf 13,90 € – Minijob-Grenze steigt auf 603 €

Zum 1. Januar 2026 wird der gesetzliche Mindestlohn voraussichtlich auf 13,90 € brutto pro Stunde angehoben (ab 2027 dann 14,60 €). Diese Erhöhung geht auf den Beschluss der unabhängigen Mindestlohnkommission vom Juni 2025 zurück und wird durch Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums umgesetzt. ... weiterlesen

30. Oktober 2025


Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026 – Änderungen gegenüber 2025

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026: Neue Beitragsgrenzen und Werte im Überblick

Mit der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 werden die wichtigsten Grenzwerte der Sozialversicherung zum 1. Januar 2026 turnusgemäß an die Lohnentwicklung angepasst. Grundlage ist die bundesweite Lohnsteigerung von 5,16 % im Jahr 2024. ... weiterlesen

29. Oktober 2025


JAEG-2026

Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026: Was sich ändert – und wie Angestellte privat versichert bleiben

Wird eine Beschäftigung an nicht mehr als 70 Arbeitstagen, beziehungsweise 60 Kalendertagen oder nicht mehr als drei Monaten innerhalb des Kalenderjahres ausgeübt, spricht man von einer kurzfristigen Beschäftigung.... weiterlesen

15. Oktober 2025


Arbeiter am Band

Kurzfristige Beschäftigung – das sollten Sie wissen

Wird eine Beschäftigung an nicht mehr als 70 Arbeitstagen, beziehungsweise 60 Kalendertagen oder nicht mehr als drei Monaten innerhalb des Kalenderjahres ausgeübt, spricht man von einer kurzfristigen Beschäftigung.... weiterlesen

23. Juli 2025


Eltern mit Kindern im Freien

DaBPV-Rückmeldung: Was tun bei falscher Kinderanzahl oder Elterneigenschaft?

DaBPV (Datenübermittlungsverfahren Beitragsdifferenzierung Pflegeversicherung) ist das neue zum 01.07.2025 eingeführte digitale Verfahren, mit dem Arbeitgeber die Anzahl der Kinder und die Elterneigenschaft von Beschäftigten elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abrufen können. Diese Informationen sind relevant für die Berechnung von Beitragszuschlägen bzw. -abschlägen in der sozialen Pflegeversicherung (Stichwort: Kinderlosenzuschlag). Doch was ist zu tun, wenn die zurückgemeldeten Daten nicht mit der tatsächlichen Kinderanzahl oder Elternschaft übereinstimmen?... weiterlesen

16. Juli 2025


Lohn, Gehalt, Entgelt - die Unterschiede einfach erklärt

Lohn, Gehalt und Entgelt – Unterschiede verständlich erklärt

Die Begriffe Lohn und Gehalt werden im Alltag häufig durcheinandergeworfen. Beide bezeichnen grundsätzlich das Entgelt für geleistete Arbeit – also die Bezahlung, die ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erhält. Dennoch gibt es wichtige Unterschiede zwischen Lohn, Gehalt und dem übergeordneten Begriff Entgelt. Diese Unterschiede zu kennen ist sowohl für Unternehmen (etwa bei der Lohnbuchhaltung) als auch für Arbeitnehmer wichtig, etwa wenn es um Abrechnungen, Urlaubs- oder Krankengeld geht.... weiterlesen

14. Juli 2025


    Wir machen es einfach.

    Unser Angebot spricht Sie an und Sie möchten eine individuelle Beratung erhalten?
    Kontaktieren Sie uns jetzt einfach!

    E-Mail:

    info@lohndirekt.de

    Telefon:

    0461 70 71 555

    Hier sind wir zu finden:

    Lise-Meitner-Str. 14a

    24941 Flensburg

      Rufen Sie uns an: 0461 / 70 71 555 Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr