„Minijob“ während der Elternzeit. Das gilt es zu beachten.

Artikel aktualisiert am 08.07.2024

 

Zuerst einmal ist zu beachten, um welche Art der Beschäftigung es sich handelt.

 

Unter dem Begriff des „Minijobs“ verstehen wir zwei Arten der Beschäftigung, einmal die geringfügige Beschäftigung (bis 538,00 € im Monat) und zudem die kurzfristige Beschäftigung.
Während die geringfügige Beschäftigung während der Elternzeit kein steuer- und sozialversicherungsrechtliches Problem darstellt, gibt es bei der kurzfristigen Beschäftigung auch in diesem Fall die üblichen Fallstricke. Soll hier nämlich mehr als 538,00 € monatlich verdient werden, so ist die Berufsmäßigkeit unbedingt zu prüfen. Denn Beschäftigungen während der Elternzeit werden grundsätzlich berufsmäßig ausgeübt, womit kurzfristige Beschäftigungen während der Elternzeit nur möglich sind, wenn das Entgelt unter 538,00 € liegt.

 

Geringfügige Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber

Während der Elternzeit ruht das bisherige Arbeitsverhältnis. Der Arbeitnehmer kann somit eine geringfügige Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich wie jeder andere Arbeitnehmer ohne eine Hauptbeschäftigung auch ausüben. Der Minijob ist also ganz normal meldepflichtig bei der Minijobzentrale und grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Zudem können auch mehrere geringfügige Beschäftigungen aufgenommen werden, sofern diese zusammen 538,00 € im Monat nicht überschreiten.

 

Geringfügige Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber

Natürlich kann auch beim Arbeitgeber, bei welchem sich der Arbeitnehmer gerade in Elternzeit befindet, eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen werden, da die Hauptbeschäftigung in der Zeit ruht.

Dabei kommt es dann zu folgenden Meldungen:

  • Für die Hauptbeschäftigung zu Beginn der Mutterschutzfrist eine Unterbrechungsmeldung mit dem Meldegrund 51 (Unterbrechung wegen Anspruch auf Mutterschaftsgeld) oder, wenn es vorab kein Mutterschaftsgeld gab, dann mit dem Meldegrund 52 (Unterbrechung wegen Elternzeit).

  • Zum Zeitpunkt der Aufnahme der geringfügigen Beschäftigung erfolgt dann eine Abmeldung bei der gesetzlichen Krankenkasse mit dem Meldegrund 31 (Abmeldung wegen Krankenkassenwechsel) und eine Anmeldung bei der Minijob-Zentrale mit dem Meldegrund 11 (Anmeldung wegen Krankenkassenwechsel).

  • Zum Ende der geringfügigen Beschäftigung und evtl. Wiederaufnahme der Hauptbeschäftigung erfolgen erneute Meldungen mit den Meldegründen 11 und 31, nur dieses Mal jeweils an einen anderen Empfänger.

 

Gerade bei der Abmeldung wegen Krankenkassenwechsel zur Aufnahme der geringfügigen Beschäftigung tun sich viele gesetzliche Krankenkassen schwer und verlangen vom Arbeitgeber eine Stornierung dieser Meldung. Stattdessen soll für diesen Mitarbeiter eine zweite Personalnummer angelegt werden, über welche dann die geringfügige Beschäftigung abzurechnen ist.

Dieses widerspricht allerdings den Vorgaben der Geringfügigkeitsrichtlinien und der ITSG (Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung). Hier wird ganz eindeutig vorgegeben, dass in solchen Fällen keine zweite Personalnummer anzulegen ist und stattdessen jeweils mit Meldegrund 11 und 31 zu melden ist. Diese Vorgabe steht in der Geringfügigkeitsrichtlinie zum Beispiel im Abschnitt D (Meldungen), Nummer 2. Bei entsprechenden Rückmeldungen von Krankenkassen verweisen Sie entsprechend auf diese Vorgaben.

 

Anrechnung von Hinzuverdiensten während der Elternzeit

Jeder Hinzuverdienst ist vom Arbeitnehmer bei der Elterngeldstelle anzumelden. Dieser Hinzuverdienst führt dann zur Kürzung des Elterngeldes, sofern dieses über dem Mindestsatz von aktuell 300,00 € liegt (150,00 € bei Elterngeld Plus).

 

Weitere Informationen zur Anrechnung von Minijobs auf das Elterngeld finden Sie auf der Seite familienportal.de des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Weitere Beiträge

Berechnung von SV-Tagen

Wie berechnen sich die SV-Tage?

Bei der Abrechnung von Löhnen und Gehältern im Rahmen der Sozialversicherung taucht immer wieder der Begriff SV-Tage auf – also die Anzahl der Kalendertage, für die Beiträge zur Sozialversicherung zu leisten sind. Doch wie genau werden diese SV-Tage berechnet? Die Grundlage dafür liefert § 1 Abs. 1 der Beitragsverfahrensverordnung (BVV).... weiterlesen

10. April 2025


Headset und Geld neben einer Tastatur

Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen steigen weiter

um Jahreswechsel 2024/2025 haben nahezu alle großen gesetzlichen Krankenkassen ihre kassenindividuellen Zusatzbeiträge spürbar angehoben. Das Bundesgesundheitsministerium legte den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2025 bei 2,5 % fest – ein Anstieg um 0,8 Prozentpunkte gegenüber 2024.... weiterlesen

8. April 2025


Mitarbeitende auf einer Firmenweihnachtsfeier

Weihnachtsfeier: Pauschalversteuerung und Sozialver­sicherungsfreiheit

Betriebsveranstaltungen wie die Weihnachtsfeier sind für Mitarbeiter ein Highlight, doch für Arbeitgeber gilt es, einige steuerliche Regeln zu beachten. Pro Mitarbeiter und Veranstaltung sind Zuwendungen bis zu 110 € steuer- und sozialversicherungsfrei – dieser... weiterlesen

7. April 2025


AuslandsAU

Muss der Arbeitgeber ausländische Arbeitsunfähigkeits­bescheinigungen akzeptieren?

Arbeitnehmer, die während eines Auslandsaufenthalts erkranken, stehen oft vor der Frage, ob ihr Arbeitgeber eine im Ausland ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) akzeptieren muss. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat hierzu in seinem Urteil vom 15. Januar 2025 (Az. 5 AZR 284/24) wichtige Klarstellungen getroffen.​... weiterlesen

3. April 2025


Sozialversicherung

Warum die Freiheit in der Sozialversicherung auf pauschal versteuerte Entgelte nach dem 28.02. des Folgejahres verloren geht

In der Praxis der Lohn- und Gehaltsabrechnung stellt sich regelmäßig die Frage, wie mit pauschal versteuerten Entgelten umzugehen ist, insbesondere im Hinblick auf deren sozialversicherungsrechtliche Behandlung. Ein zentraler Stichtag in diesem Zusammenhang ist der 28. Februar des Folgejahres. Nach diesem Datum geht in bestimmten Fällen die sogenannte "Freiheit in der Sozialversicherung" für pauschal versteuerte Entgelte verloren. Doch was genau bedeutet das, und warum ist dieser Stichtag so entscheidend? ... weiterlesen

2. April 2025


Mindestlohn

Stärkere Mindestlohnanhebung in Sicht: 15 Euro als Zielgröße

Neue Berechnungsmethode könnte zu kräftiger Erhöhung führen: Die nächste Anpassung des Mindestlohns in Deutschland dürfte deutlich höher ausfallen als in der Vergangenheit. Grund dafür ist eine neue Berechnungsgrundlage, die sich nicht mehr ausschließlich an der Tarifentwicklung der vergangenen Jahre orientiert, sondern auch einen Zielwert von 60 Prozent des Medianlohns der Vollzeitbeschäftigten berücksichtigt. ... weiterlesen

1. April 2025


LOHNDIREKT

Wir machen es einfach.

Unser Angebot spricht Sie an und Sie möchten eine individuelle Beratung erhalten?
Kontaktieren Sie uns jetzt einfach!

Melden Sie sich jetzt:

0461 / 70 71 555 info@lohndirekt.de

Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr

Oder nutzen Sie unseren komfortablen Rückruf-Service

    * - Pflichtfeld

    Unser Rückruf erfolgt während der Geschäftszeiten i.d.R. binnen 20 Minuten.

    LOHNDIREKT

    Wir haben Sie schon überzeugt?

    Fordern Sie jetzt kostenlos Ihr persönliches Angebot an!


      * - Pflichtfeld

      Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

      Rufen Sie uns an: 0461 / 70 71 555 Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr