Nachträgliche Korrektur der Entgeltabrechnung – was ist zu beachten?

Artikel aktualisiert am 16.07.2024

 

Bei der Entgeltabrechnung behält der Arbeitgeber die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitnehmer zu tragen hat, ein. Die Steuern entrichtet der Arbeitgeber an das zuständige Finanzamt, die Sozialversicherungsbeiträge führt er an die zuständige Krankenkasse ab. Sind nachträgliche Korrekturen bei der Entgeltabrechnung durchzuführen, gelten für die beiden Bereiche unterschiedliche Regelungen.

 
Ein Mitarbeiter korrigiert eine Abrechnung
 

Berichtigung der Steuer – nach Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung nicht zulässig

Nach Ablauf des Kalenderjahres oder bei Beendigung des Dienstverhältnisses, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die elektronische Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt zu übermitteln. Stichtag für die elektronische Lohnsteuerbescheinigung ist der letzte Tag im Februar des Folgejahres.

Generell sind Arbeitgeber dazu berechtigt, bisher noch nicht erhobene Lohnsteuer nachträglich bei der nächsten Lohnzahlung einzubehalten. Wurde allerdings die Lohnsteuerbescheinigung bereits an das Finanzamt übermittelt, ist eine Korrektur des Lohnsteuerabzugs nicht mehr zulässig.

Stellt der Arbeitgeber fest, dass er den Fall hat, die Lohnsteuer nicht mehr nachträglich einbehalten zu können, muss er dies unverzüglich dem Betriebsstättenfinanzamt mitteilen. Diese Meldung wird als haftungsbefreiende Anzeige nach § 41c Absatz 3 EStG bezeichnet. Damit kann das Finanzamt die Lohnsteuer, die vom Arbeitnehmer zu wenig erhoben wurde, bei diesem nachfordern.

Im Falle, dass vom Arbeitgeber zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, diese mit der Einkommensteuerveranlagung wieder „zurückzuholen“.

 

Nachentrichtung fehlender Sozialversicherungsbeiträge

Im Gegenzug muss der Arbeitgeber ebenfalls die fehlenden Sozialversicherungsbeiträge – Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranteile – nachzahlen. Ein unterbliebener Beitragsabzug bei den Arbeitnehmeranteilen darf allerdings nur innerhalb der nächsten drei Entgeltabrechnungen geltend gemacht werden.

Zur Verdeutlichung ein Beispiel:

Der Arbeitnehmer darf den Firmen-PKW auch für private Fahrten nutzen. Dafür werden bei der monatlichen Entgeltabrechnung 350 Euro berücksichtigt. Eine interne Prüfung der Entgeltabrechnungen von Mai 2018 ergibt, dass aufgrund eines Fahrzeugwechsels im Juli 2017 für den Arbeitnehmer 450 Euro monatlich als geldwerter Vorteil zugrunde zu legen ist.

Und dies ist die Vorgehensweise in dem Fall:

Aus lohnsteuerrechtlicher Sicht müssen die Entgeltabrechnungen ab Januar 2018 korrigiert werden. Die daraus resultierende, höhere Lohnsteuer kann der Arbeitgeber vom Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers einbehalten.

Für das Jahr 2017 wurde bereits eine Lohnsteuerbescheinigung für den Arbeitnehmer übermittelt. Eine Berichtigung dieser ist nur hinsichtlich der steuerpflichtigen Einkünfte des Beschäftigten durchzuführen. Diese muss nochmals an das Finanzamt übermittelt werden. Eine Korrektur des Lohnsteuerabzugs darf nicht erfolgen, stattdessen muss der Arbeitgeber das Unterbleiben des Lohnsteuerabzugs für das Jahr 2017 durch eine haftungsbefreiende Anzeige dem Finanzamt mitteilen.

Ab Juli 2017 sind die Sozialversicherungsbeiträge zu berichtigen. Bei der Entgeltabrechnung im Mai 2018 hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, den unterbliebenen Beitragsabzug für Februar, März und April 2018 nachzuholen. Für die davor liegenden Monate muss der Arbeitgeber die Arbeitnehmeranteile in der Sozialversicherung übernehmen.

Weitere Beiträge

Änderungen durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz für die Lohnabrechnung ab 2027

GKV-Beitragssatz­stabilisierungsgesetz 2026: Das ändert sich für die Lohnabrechnung

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bringt ab 2027 wichtige Änderungen für Arbeitgeber und die Lohnabrechnung. Unter anderem steigen die Krankenversicherungsbeiträge für gewerbliche Minijobs. Außerdem werden die Beitragsbemessungsgrenze und die Jahresarbeitsentgeltgrenze außerordentlich angehoben. Ab 2028 folgen weitere Neuerungen bei der Familienversicherung und der Arbeitsunfähigkeit.... weiterlesen

3. August 2026


Hausmeister und Hausverwaltung im Gespräch über Lohnabrechnung und Insolvenzgeldumlage bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Insolvenzgeldumlage bei WEGs: Warum keine U3 anfällt

Wohnungseigentümergemeinschaften beschäftigen häufig eigene Hausmeister, Reinigungskräfte, Gärtner oder Mitarbeitende für den Winterdienst. Damit wird die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer – kurz GdWE und umgangssprachlich weiterhin meist WEG genannt – zur Arbeitgeberin.... weiterlesen

31. Juli 2026


Illustration zu geplanten Gesetzesänderungen im Arbeits- und Steuerrecht durch das Reformpaket von Union und SPD ab 2027

Reformpaket von Union und SPD: Was sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ändern könnte

Union und SPD haben ein umfassendes Reformpaket angekündigt, das zahlreiche Bereiche des Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrechts betrifft. Viele der geplanten Maßnahmen sollen ab dem 1. Januar 2027 greifen. ... weiterlesen

22. Juli 2026


Arbeitgeber prüft Arbeitsverträge und Lohnunterlagen im Büro angesichts der geplanten Minijob-Reform

Minijobs vor dem Aus? Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

Minijobs gehören seit Jahren fest zum deutschen Arbeitsmarkt. Ob im Einzelhandel, in der Gastronomie, im Büro, in Privathaushalten oder als Nebenverdienst: Für viele Betriebe sind geringfügige Beschäftigungen ein wichtiges Instrument, um flexibel auf Arbeitsbedarf zu reagieren. ... weiterlesen

23. Juni 2026


Pflegekraft und Personalverantwortlicher besprechen gemeinsam die Auswirkungen des Pflegeneuordnungsgesetzes auf die Lohnabrechnung

Pflegeneuordnungsgesetz: Geplante Änderungen für die Lohnabrechnung

Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 5. Juni 2026 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung, kurz Pflegeneuordnungsgesetz, vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist es, die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung zu stabilisieren.... weiterlesen

22. Juni 2026


minusstunden-vom-gehalt-abziehen

Minusstunden vom Gehalt abziehen – wann ist das zulässig?

Minusstunden sorgen in der Lohnabrechnung immer wieder für Unsicherheit: Darf der Arbeitgeber einfach weniger Gehalt zahlen, wenn Beschäftigte weniger gearbeitet haben als vereinbart? Die Antwort lautet: Es kommt darauf an, wie die Minusstunden entstanden sind und ob ein wirksames Arbeitszeitkonto vereinbart wurde.... weiterlesen

16. Juni 2026


    Wir machen es einfach.

    Unser Angebot spricht Sie an und Sie möchten eine individuelle Beratung erhalten?
    Kontaktieren Sie uns jetzt einfach!

    E-Mail:

    info@lohndirekt.de

    Telefon:

    0461 70 71 555

    Hier sind wir zu finden:

    Lise-Meitner-Str. 14a

    24941 Flensburg

      Rufen Sie uns an: 0461 / 70 71 555 Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr