Studierende sind beliebte Mitarbeitende: flexibel, motiviert und für Arbeitgeber vergleichsweise günstig. Der Grund ist das Werkstudentenprivileg: Solange das Studium im Vordergrund steht, fallen nur Beiträge zur Rentenversicherung an – Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen, egal wie viel verdient wird. Entscheidend ist vor allem die 20-Stunden-Regel. Wir erklären, wann ein Studentenjob als Werkstudententätigkeit gilt, welche Ausnahmen es gibt, wie er sich von Minijob und kurzfristiger Beschäftigung abgrenzt und was 2026 tatsächlich vom Lohn abgezogen wird.
Das Wichtigste in Kürze Stand: Oktober 2026
- Werkstudenten sind kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei, aber rentenversicherungspflichtig (Personengruppe 106, Beitragsgruppe 0100).
- Voraussetzung: ordentliches Studium und in der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche. In den Semesterferien gibt es keine Stundengrenze.
- Mehr als 20 Stunden sind nur abends, nachts, am Wochenende oder befristet möglich – zusammen höchstens 26 Wochen im Zeitjahr.
- Bis 603 € im Monat gilt ein Studentenjob als Minijob; zwischen 603,01 und 2.000 € zahlt der Werkstudent einen reduzierten Rentenbeitrag im Übergangsbereich.
- Lohnsteuer wird ganz normal nach ELStAM berechnet; für Werkstudenten gilt der Mindestlohn von 13,90 €.
Werkstudent und Sozialversicherung: Was ist das Werkstudentenprivileg?
Wer als ordentlich Studierender neben dem Studium arbeitet, ist in dieser Beschäftigung versicherungsfrei in der Krankenversicherung (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V), damit auch in der Pflegeversicherung, und in der Arbeitslosenversicherung (§ 27 Abs. 4 SGB III). Für die Rentenversicherung gibt es keine solche Ausnahme – sie ist seit 1996 Pflicht. Die Höhe des Verdienstes spielt für das Privileg keine Rolle.
pflichtig
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Ordentlich studierend ist, wer an einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule eingeschrieben ist und dessen Zeit und Arbeitskraft überwiegend vom Studium beansprucht werden. Das gilt auch für Studierende ausländischer Hochschulen, die in Deutschland arbeiten. Das Privileg endet mit der Exmatrikulation, spätestens aber mit Ablauf des Monats, in dem der Studierende das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung schriftlich erhält – auch wenn er danach noch eingeschrieben bleibt. In der Lücke zwischen Bachelor und Master gilt es nicht.
Wie sind Werkstudenten krankenversichert?
Weil die Beschäftigung keine Krankenversicherung begründet, sind Werkstudenten anderweitig versichert: bis zum 25. Geburtstag meist beitragsfrei über die Familienversicherung der Eltern – allerdings nur, solange das regelmäßige Gesamteinkommen 2026 565 € im Monat nicht übersteigt (bei einem Minijob 603 €). Wer mehr verdient oder älter ist, zahlt einen eigenen Beitrag zur Krankenversicherung der Studenten (KVdS), grundsätzlich längstens bis zum 30. Lebensjahr. Danach folgt in der Regel eine freiwillige Versicherung. Die Prüfung übernimmt die Krankenkasse; für die Lohnabrechnung ändert sich dadurch nichts.
Werkstudent 20 Stunden: Die Regel und ihre Ausnahmen
Ob das Studium überwiegt, wird an der wöchentlichen Arbeitszeit gemessen. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die Regeln im gemeinsamen Rundschreiben vom 23. November 2016 festgelegt, das bis heute gilt:
Die 26-Wochen-Regel: Für die Ausnahmen wird ein Zeitjahr betrachtet – zwölf Monate rückwärts ab dem voraussichtlichen Ende der zu beurteilenden Beschäftigung. Darin werden alle Zeiträume mit mehr als 20 Wochenstunden zusammengezählt, auch Semesterferien-Jobs und Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern. Sind es mehr als 26 Wochen (182 Kalendertage), ist das Studium nicht mehr prägend und das Privileg entfällt. Bei mehreren Jobs gilt die 20-Stunden-Grenze für alle zusammen – fragen Sie Nebenbeschäftigungen deshalb aktiv ab (siehe Mehrfachbeschäftigung).
Langzeitstudierende: Ab dem 26. Fachsemester wird vermutet, dass das Studium nicht mehr im Vordergrund steht. Die Vermutung lässt sich widerlegen, etwa durch Krankheit, Behinderung, Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen.
Werkstudent, Minijob oder kurzfristige Beschäftigung?
Nicht jeder Studentenjob ist eine Werkstudententätigkeit. Die Rangfolge der Prüfung ist wichtig: Zuerst werden die Minijob-Regeln geprüft, erst danach das Werkstudentenprivileg. Die folgende Grafik zeigt den Weg zur richtigen Einordnung.
Vereinfachte Darstellung. Eine einheitliche Beschäftigung lässt sich nicht aufteilen – etwa in einen Minijob während der Vorlesungszeit und einen kurzfristigen Job in den Ferien. Für die 603-€-Grenze zählt das im Jahr zu erwartende Entgelt einschließlich Ferienmonaten.
* Bei gesetzlich (auch familien-)versicherten Studierenden; privat Versicherte 0500. Nach Befreiung von der RV-Pflicht 6100. Details: Beitragsgruppenschlüssel.
Die Einzelheiten zu Zeitgrenzen und Berufsmäßigkeit stehen im Beitrag Kurzfristige Beschäftigung, die Regeln zur Verdienstgrenze bei Mindestlohn 2026 und Minijob-Grenze 603 €. Für Schülerinnen und Schüler gibt es kein Werkstudentenprivileg – was für sie gilt, lesen Sie unter Ferienjobs für Schüler.
Personengruppe 106 und Beitragsgruppe 0100
Werkstudenten werden bei ihrer Krankenkasse (bzw. der Krankenkasse, bei der sie familienversichert sind) mit Personengruppe 106 und Beitragsgruppe 0100 angemeldet: KV 0, RV 1, AV 0, PV 0. Einzugsstelle für den Rentenbeitrag ist diese Krankenkasse. Wie bei allen Beschäftigten gehören Sofortmeldung (in den Branchen nach § 2a SchwarzArbG), Anmeldung, Jahresmeldung und Abmeldung dazu.
Ändert sich der Status – etwa weil das Studium endet oder die Arbeitszeit dauerhaft über 20 Stunden steigt –, meldet der Arbeitgeber zum Vortag ab und mit Personengruppe 101 und Beitragsgruppe 1111 neu an. Lassen Sie sich jedes Semester eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung geben und nehmen Sie sie zu den Entgeltunterlagen: Sie ist bei der Betriebsprüfung der Nachweis für die Versicherungsfreiheit.
Werkstudent im Übergangsbereich
Verdient ein Werkstudent zwischen 603,01 € und 2.000 € im Monat, gelten für die Rentenversicherung die Regeln des Übergangsbereichs: Der Arbeitnehmeranteil wird aus einer reduzierten Bemessungsgrundlage berechnet, der Arbeitgeber trägt den Rest. Die Rentenansprüche richten sich trotzdem nach dem vollen Entgelt. Die übrigen Zweige bleiben beitragsfrei – es geht also nur um die Rente. Erst ab 2.000,01 € zahlt der Werkstudent volle 9,3 %.
Rechenbeispiel: Werkstudent mit 1.500 € brutto
Beispiel: Eine Studentin arbeitet unbefristet 20 Stunden pro Woche (rund 86,7 Stunden im Monat) für 1.500 € brutto, also gut 17 € pro Stunde. Steuerklasse I, keine Kirchensteuer. Zum Vergleich daneben dieselbe Vergütung bei einer regulär versicherten, kinderlosen Beschäftigten ab 23 Jahren.
Werkstudentin (PGR 106)
Zum Vergleich: regulär (PGR 101)
* Übergangsbereich 2026: Bemessungsgrundlage für den Arbeitnehmeranteil 2.000 / 1.397 × (1.500 − 603) = 1.284,18 €; davon RV 9,3 %. Vergleichsspalte mit KV 8,75 % (inkl. Ø-Zusatzbeitrag 2,9 %), PV 2,4 % (kinderlos), AV 1,3 %; Lohnsteuer dort nicht dargestellt. Lohnsteuer laut BMF-Lohnsteuerrechner 2026. Beispielwerte, ohne Gewähr.
Der Arbeitgeber zahlt in diesem Beispiel 146,00 € Rentenversicherung (Gesamtbeitrag 18,6 % aus der beitragspflichtigen Einnahme von 1.427,03 € = 265,43 €, abzüglich Arbeitnehmeranteil), dazu die Umlagen U1 und U2, 0,15 % Insolvenzgeldumlage (2,25 €) und den Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen auch für ihn. Bei einer regulär Beschäftigten kämen rund 186 € Arbeitgeberanteile für KV, PV und AV hinzu – der wichtigste Vorteil des Werkstudenten-Status für beide Seiten.
Lohnsteuer bei Werkstudenten
Für die Lohnsteuer gibt es kein Studentenprivileg. Der Arbeitgeber ruft die ELStAM ab und rechnet nach der Steuerklasse – bei einem Hauptjob meist Steuerklasse I, beim zweiten Job Steuerklasse VI. Eine Pauschalierung ist nur im Minijob (2 %) oder in einer kurzfristigen Beschäftigung (25 %) möglich. Wer übers Jahr unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € bleibt, bekommt einbehaltene Lohnsteuer mit der Einkommensteuererklärung zurück – das betrifft vor allem Werkstudenten, die nur einige Monate arbeiten.
Seit 2026 gibt es keine Mindestvorsorgepauschale mehr. Für Werkstudenten wird in der Vorsorgepauschale deshalb in der Regel nur der Rentenbeitrag berücksichtigt, weil aus dem Lohn keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gezahlt wird.
Praktikum, Promotion, Teilzeit- und duales Studium
Mehr zu Praktikumsvergütung, Meldungen und Unfallversicherung lesen Sie im Beitrag Lohnabrechnung von Praktikanten. Unbezahlte Kennenlerntage vor der Einstellung behandelt unser Beitrag Probearbeit und Schnuppertage.
Praxis-Tipp: Halten Sie die Wochenarbeitszeit im Arbeitsvertrag fest und dokumentieren Sie Einsätze über 20 Stunden mit Datum und Lage (abends, Wochenende, Semesterferien). Lassen Sie sich bei Einstellung schriftlich bestätigen, ob weitere Beschäftigungen bestehen oder im letzten Jahr bestanden – nur so können Sie die 26-Wochen-Regel prüfen. Stellt die Betriebsprüfung fest, dass das Privileg nicht vorlag, fordert sie KV-, PV- und AV-Beiträge nach, den Arbeitnehmeranteil darf der Arbeitgeber nur bei den nächsten drei Lohnzahlungen nachträglich einbehalten, den Rest trägt er selbst.
FAQ zu Werkstudenten
Werkstudentenstatus prüfen, 26-Wochen-Regel im Blick behalten, Übergangsbereich korrekt berechnen – Lohndirekt übernimmt das im Rahmen der Lohnabrechnung für Ihre Studierenden. Sprechen Sie uns an.