TVöD – Neue Stufenlaufzeiten: Was Beschäftigte Wissen Müssen

Artikel aktualisiert am 23.10.2024

 

Ab dem 1. Oktober 2024 treten im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) neue Regelungen zu den Stufenlaufzeiten in Kraft. Diese Änderungen betreffen vor allem Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) und bringen einige wichtige Neuerungen mit sich.

 

Verkürzte Stufenlaufzeiten

Eine der bedeutendsten Änderungen ist die Verkürzung der Stufenlaufzeiten. Dies bedeutet, dass Beschäftigte schneller in höhere Entgeltstufen aufsteigen können, was sich positiv auf ihr Gehalt auswirkt. Konkret bedeutet dies, dass die Verweildauer in den einzelnen Stufen reduziert wird. Zum Beispiel verbleiben Beschäftigte in der Stufe 1 nun nur noch ein Jahr, bevor sie in die nächste Stufe aufsteigen.

 

Erhöhte Gehälter

Mit den verkürzten Stufenlaufzeiten gehen auch Gehaltserhöhungen einher. Beschäftigte in der Entgeltgruppe S 9 können je nach Erfahrungsstufe mit einer monatlichen Gehaltserhöhung von mindestens 67,91 Euro bis zu 77,16 Euro rechnen. Dies betrifft insbesondere Erzieher*innen und andere Fachkräfte im Sozial- und Erziehungsdienst.

 

Leistungsabhängige Anpassungen

Die neuen Regelungen sehen auch vor, dass die Stufenlaufzeiten bei überdurchschnittlicher Leistung weiter verkürzt werden können. Umgekehrt können sie bei unterdurchschnittlicher Leistung verlängert werden. Dies soll sicherstellen, dass besonders engagierte und leistungsstarke Mitarbeiter*innen schneller von den höheren Gehaltsstufen profitieren können.

 

Hintergrund

Mit dem SuE-Tarifabschluss vom 18. Mai 2022 wurde die bisherige Systematik, die längere Stufenlaufzeiten und vorgezogene Endstufen für bestimmte Tätigkeiten im SuE vorsah, abgelöst.

 

Gemäß § 16 Abs. 2.1 Satz 3 TVöD-V/TVöD-B wurden Beschäftigte bei Einstellung nur dann der Stufe 3 zugeordnet, wenn sie vier Jahre einschlägige Berufserfahrung vorweisen konnten. Diese Regelung, die um ein Jahr von der allgemeinen Vorgabe in § 16 Abs. 2 Satz 2 TVöD-V/TVöD-B abwich, wird nun an die allgemeine Regelung des § 16 Abs. 2 Satz 2 TVöD-V/TVöD-B angepasst.

 

Darüber hinaus werden die Bestimmungen des § 16 Abs. 3.1 und 4.1 TVöD-V/TVöD-B zum 1. Oktober 2024 aufgehoben. Gleichzeitig werden die betroffenen Beschäftigten gemäß der dann geltenden Vorschrift des § 28e TVÜ-VKA am 1. Oktober 2024 in die regulären Stufen und Stufenlaufzeiten übergeleitet.

 

Stufenlaufzeiten ab 01.10.2024

Entgeltgruppe Stufe
1 2 3 4 5 6
alle
Entgeltgruppen
bei Einstellung nach 1 Jahren in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 Nach 5 Jahren in Stufe 5

Stufenlaufzeiten bis 30.09.2024

Entgeltgruppe Stufe
1 2 3 4 5 6
S 3 bis S 7, S 8a bei
Einstellung
nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 3 Jahren in Stufe 2 nach 4 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
S 8b (aus S 8) bei
Einstellung
nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 3 Jahren in Stufe 2 nach 4 Jahren in Stufe 3 nach 6 Jahren in Stufe 4 nach 8 Jahren in Stufe 5
S 8b (aus S 9) bei
Einstellung
nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 3 Jahren in Stufe 2 nach 4 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
S 9 bis S 18 bei
Einstellung
nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 3 Jahren in Stufe 2 nach 4 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5

Die Stufenlaufzeiten können bei erheblich über bzw. unter dem Durchschnitt liegenden Leistungen des Mitarbeiters verkürzt bzw. verlängert werden.Sonderregelung: In der Entgeltgruppe S4 bei Tätigkeiten der Fallgruppe 3 gibt es keine Stufen 5 und 6.Die Stufenzeiten in S 8b sind unterschiedlich, je nachdem ob man im Rahmen des Tarifabschlusses 2015 von der S9 oder S8 übergeleitet wurde.

 

Einstellung

Bei der Einstellungen werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet. Ist eine einschlägige Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber nachweisbar, erfolgt die Einstellung in der Stufe 2 (oder 3).
Bei Neuverträgen beim selben Arbeitgeber können auch weitere Berufszeiten anerkannt werden.

 

Die neuen Stufenlaufzeiten im TVöD ab Oktober 2024 bieten Beschäftigten im öffentlichen Dienst, insbesondere im Sozial- und Erziehungsdienst, die Möglichkeit, schneller in höhere Gehaltsstufen aufzusteigen und somit von höheren Gehältern zu profitieren. Diese Änderungen sind ein wichtiger Schritt zur Anerkennung und Wertschätzung der Arbeit dieser Berufsgruppen.

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