Bundesrat kippt Entlastungsprämie: Vorerst keine steuerfreie Entlastungsprämie für Arbeitnehmer

Die geplante steuerfreie Entlastungsprämie für Arbeitnehmer kommt vorerst nicht. Der Bundesrat hat dem entsprechenden Gesetzespaket aktuell nicht zugestimmt und damit die Einführung der vorgesehenen Regelung gestoppt. Für Arbeitgeber und Beschäftigte bedeutet das zunächst: Eine steuer- und sozialversicherungsfreie Sonderzahlung auf Basis der geplanten Entlastungsprämie kann derzeit nicht umgesetzt werden.

Gleichzeitig betont die Bundesregierung, dass weitere zeitnahe Verfahrensschritte bereits vorbereitet werden. Laut Pressemitteilung der Bundesregierung vom 08.05.2026 soll das Vorhaben weiterhin zügig vorangetrieben werden.

 

Was war geplant?

Mit der Entlastungsprämie wollte die Bundesregierung Arbeitnehmer finanziell entlasten und gleichzeitig Unternehmen die Möglichkeit geben, ihre Beschäftigten durch steuerfreie Sonderzahlungen zu unterstützen. Die Prämie sollte ähnlich wie frühere steuerfreie Sonderregelungen ausgestaltet werden und sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer eine unkomplizierte Möglichkeit zur zusätzlichen Unterstützung bieten. Besonders vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten wurde die geplante Maßnahme von vielen Unternehmen und Beschäftigten mit Interesse verfolgt.

 

Warum hat der Bundesrat das Vorhaben gestoppt?

Der Bundesrat hat dem Gesetzespaket in der aktuellen Form nicht zugestimmt. Damit ist die Einführung der steuerfreien Entlastungsprämie zunächst ausgesetzt. Über die weiteren politischen und rechtlichen Details wird nun erneut beraten. Solange keine endgültige gesetzliche Grundlage geschaffen wurde, besteht für Arbeitgeber keine
Rechtssicherheit zur steuerfreien Auszahlung einer entsprechenden Prämie.

 

Bundesregierung kündigt weitere Schritte an

Trotz der aktuellen Ablehnung ist das Thema offenbar noch nicht beendet. In ihrer Pressemitteilung vom 08.05.2026 kündigt die Bundesregierung an, zeitnah weitere Verfahrensschritte einzuleiten. Das deutet darauf hin, dass weiterhin an einer Lösung gearbeitet wird und möglicherweise kurzfristig ein überarbeiteter Gesetzesentwurf oder ein neues Verfahren auf den Weg gebracht wird.

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