Sofortmeldung: Welche Branchen sie abgeben müssen und was bei Verspätung droht

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In Branchen mit erhöhtem Risiko für Schwarzarbeit reicht die normale Anmeldung zur Sozialversicherung nicht aus: Arbeitgeber müssen jede neue Beschäftigung spätestens bei Arbeitsbeginn zusätzlich per Sofortmeldung an die Datenstelle der Rentenversicherung melden. Der Zoll kann bei Kontrollen vor Ort sofort abrufen, ob für die angetroffenen Personen eine Meldung vorliegt. Seit 2026 gilt die Pflicht auch für Friseur- und Kosmetikbetriebe. Wir zeigen, wer betroffen ist, was in die Meldung gehört, was bei Probearbeit gilt und was passiert, wenn die Sofortmeldung zu spät kommt.

Das Wichtigste in Kürze Stand: Oktober 2026

  • Die Sofortmeldung ist Pflicht in den Branchen des § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – etwa Bau, Gastronomie, Logistik, Gebäudereinigung.

  • Neu seit 2026: Friseur- und Kosmetikgewerbe sowie plattformbasierte Lieferdienste; die Forstwirtschaft ist entfallen.

  • Gemeldet wird spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung mit Abgabegrund 20 an die Datenstelle der Rentenversicherung – für jede Beschäftigung, auch Minijobs und Ausbildung.

  • Die Sofortmeldung ersetzt die Anmeldung nicht; die reguläre Anmeldung folgt mit der ersten Entgeltabrechnung.

  • Wer zu spät oder gar nicht meldet, handelt ordnungswidrig – das Bußgeld kann bis zu 25.000 € betragen.

 

In diesen Branchen ist die Sofortmeldung Pflicht

Baugewerbe
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
Personenbeförderung (z. B. Taxi, Bus)
Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe
Schaustellergewerbe
Gebäudereinigung
Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen
Fleischwirtschaft (ohne Fleischerhandwerk)
Prostitutionsgewerbe
Wach- und Sicherheitsgewerbe
Friseurgewerbe
Kosmetikgewerbe
Plattformbasierte Lieferdienste
Forstwirtschaft

Die Änderungen beruhen auf dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung, das am 29. Dezember 2025 verkündet wurde. Maßgeblich ist der Wirtschaftszweig des Betriebs, nicht die einzelne Tätigkeit: Auch die Bürokraft eines Bauunternehmens muss sofort gemeldet werden. Beschäftigte in diesen Branchen müssen außerdem ihren Personalausweis oder Pass mitführen und bei Kontrollen vorlegen; der Arbeitgeber muss sie nachweislich darauf hinweisen.

 

Frist: spätestens bei Arbeitsbeginn

VertragsschlussSofortmeldung kann schon jetzt abgegeben werden
Erster ArbeitstagSofortmeldung spätestens bei Arbeitsaufnahme – nicht erst im Laufe des Tages
Erste EntgeltabrechnungReguläre Anmeldung (Abgabegrund 10) an die Krankenkasse bzw. Minijob-Zentrale, spätestens nach sechs Wochen

Die Sofortmeldung geht immer an die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) – auch für Minijobber, nicht an die Minijob-Zentrale. Sie wird aus dem Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal übermittelt. Eine Sofortmeldung, die erst nach Arbeitsbeginn abgegeben wird, gilt als verspätet – auch wenn es nur wenige Stunden sind.

 

Was gehört in die Sofortmeldung?

  • Name und Vorname des Beschäftigten

  • Versicherungsnummer – oder, falls sie nicht bekannt ist, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift, damit eine Nummer vergeben werden kann

  • Betriebsnummer des Arbeitgebers

  • Tag der Beschäftigungsaufnahme

Die Versicherungsnummer ruft der Arbeitgeber inzwischen elektronisch ab – wie das funktioniert, zeigt unser Beitrag Wo finde ich meine Sozialversicherungsnummer? Ein Überblick über alle Meldungen im Arbeitsverhältnis steht im Beitrag Meldeverfahren fehlerfrei meistern.

 

Sofortmeldung bei Probearbeit

Ein „Probetag“ ist nicht automatisch meldefrei. Entscheidend ist, ob bereits ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt:

Einfühlungsverhältnis – keine Sofortmeldung

  • unbezahlt

  • nur kurz, meist ein bis wenige Tage

  • keine Arbeitspflicht und keine Weisungen

  • Kennenlernen des Betriebs steht im Vordergrund

Probearbeit – Sofortmeldung nötig

  • vergütet oder als echte Arbeitsleistung genutzt

  • Einbindung in Dienstplan oder Schichten

  • Weisungen wie bei regulären Beschäftigten

  • Mindestlohn ist zu zahlen

Im Zweifel ist die Sofortmeldung die sichere Wahl – sie lässt sich stornieren, wenn es nicht zur Beschäftigung kommt. Mehr dazu im Beitrag Probearbeit und Schnuppertage.

 

Sofortmeldung zu spät oder vergessen – was droht?

Eine fehlende oder verspätete Sofortmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 111 SGB IV). Das Bußgeld kann bis zu 25.000 € betragen; in der Praxis richtet es sich nach den Umständen, etwa ob es ein Einzelfall war oder ein Muster erkennbar ist. Weit teurer wird es, wenn die Kontrolle zusätzlich ergibt, dass Beiträge nicht abgeführt oder der Mindestlohn nicht gezahlt wurde – dann drohen Nachforderungen und gegebenenfalls ein Strafverfahren. Mehr zu den Bußgeldern bei Mindestlohnverstößen im Beitrag Mindestlohn-Bußgeld.

Wurde die Sofortmeldung vergessen, sollte sie unverzüglich nachgeholt werden. Das macht den Verstoß nicht ungeschehen, zeigt aber, dass die Beschäftigung nicht verschleiert werden sollte. Dokumentieren Sie den tatsächlichen Beschäftigungsbeginn mit Arbeitsvertrag und Zeiterfassung.

Praxis-Tipp: Machen Sie die Sofortmeldung zum festen Schritt vor dem ersten Arbeitstag – idealerweise direkt nach Vertragsschluss. Gerade bei kurzfristig eingesprungenen Aushilfen am Wochenende wird sie sonst vergessen. Wechselt ein Beschäftigter innerhalb eines Konzerns zu einer anderen Gesellschaft mit eigener Betriebsnummer, ist beim neuen Arbeitgeber erneut eine Sofortmeldung fällig. Für Betriebe, die 2026 neu meldepflichtig geworden sind – Friseur- und Kosmetiksalons, Lieferdienste –, lohnt ein Abgleich: Gibt es Beschäftigte, die seit Jahresbeginn ohne Sofortmeldung eingestellt wurden?

 

FAQ zur Sofortmeldung

Wann muss die Sofortmeldung abgegeben werden?

Spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung, also vor dem ersten Arbeitsschritt. Sie kann auch schon vorher abgegeben werden, etwa direkt nach Vertragsschluss. Ein Nachholen im Laufe des ersten Arbeitstags genügt nicht.

Müssen auch Minijobber sofort gemeldet werden?

Ja. In den betroffenen Branchen gilt die Sofortmeldepflicht unabhängig von Art und Umfang der Beschäftigung – also auch für Minijobber, kurzfristig Beschäftigte und Auszubildende. Sie geht an die Datenstelle der Rentenversicherung, nicht an die Minijob-Zentrale.

Was passiert, wenn die Sofortmeldung zu spät kommt?

Eine verspätete Sofortmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 € geahndet werden kann. Die Meldung sollte trotzdem sofort nachgeholt werden.

Muss ich bei Probearbeit eine Sofortmeldung abgeben?

Ja, wenn die Probearbeit bezahlt wird oder die Person wie eine Beschäftigte eingesetzt wird. Nur ein unbezahltes, kurzes Einfühlungsverhältnis ohne Arbeitspflicht und ohne Weisungen ist keine Beschäftigung.

Ersetzt die Sofortmeldung die Anmeldung zur Sozialversicherung?

Nein. Die reguläre Anmeldung an die Krankenkasse bzw. die Minijob-Zentrale ist zusätzlich mit der ersten Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen, zu übermitteln.

Gilt die Sofortmeldepflicht jetzt auch für Friseure?

Ja. Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung, verkündet am 29. Dezember 2025, wurden Friseur- und Kosmetikgewerbe sowie plattformbasierte Lieferdienste in die Liste der Branchen aufgenommen. Damit gelten dort auch die Ausweis-Mitführungspflicht und die Sofortmeldung.

 

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