Das Elterngeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für junge Familien in Deutschland. Ab dem 1. April 2024 treten einige bedeutende Änderungen in Bezug auf das Elterngeld in Kraft. Hier sind die wichtigsten Neuerungen:
1. Einkommensgrenze für Paare
Eines der markantesten Merkmale der Neuregelung ist die Anpassung der Einkommensgrenze. Ab dem 1. April 2024 wird Elterngeld für Paare mit einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von über 200.000 Euro nicht mehr gewährt. Diese Beschränkung soll ab April 2025 auf 175.000 Euro sinken. Zum Vergleich: Bislang lag die Grenze bei 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende.
2. Was zählt zum Steuereinkommen?
Das maßgebliche Einkommen für die Elterngeldberechnung ist das Steuereinkommen, das sich von dem Bruttoeinkommen unterscheidet. Es berücksichtigt nicht Sonderausgaben oder Vorsorgeaufwendungen, schließt jedoch Einkünfte aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit sowie Mieteinnahmen ein. Ein genauerer Blick in den letzten Steuerbescheid kann hier Klarheit verschaffen.
3. Paralleler Bezug von Elterngeld
Die Möglichkeit, das Elterngeld parallel zu beziehen, wird ebenfalls neu gestaltet. Ab April 2024 kann ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld nur noch maximal für einen Monat und innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes erfolgen. Diese Änderung betrifft den Basiselterngeldbezug, nicht jedoch das ElterngeldPlus, den Partnerschaftsbonus, Mehrlingsgeburten oder Frühchen. Zuvor konnten die bis zu 14 Monate des Basiselterngelds flexibel unter den Eltern aufgeteilt werden. Ausnahmen bestehen für Familien mit Frühchen, Mehrlingen oder Kindern mit Behinderung.
4. Ausnahme für Eltern von Kindern mit Behinderung
Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zum zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz wurde eine Ausnahme für den gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld für Eltern von neugeborenen Kindern mit Behinderung und Geschwisterkindern mit Behinderung eingeführt. Daher können Eltern mit Kindern, die eine Behinderung haben, unverändert gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.
5. Höhe des Elterngelds bleibt unverändert
Trotz der Änderungen bleibt die Höhe des Elterngelds gleich: Der Mindestbetrag liegt weiterhin bei 300 Euro und der Höchstbetrag bei 1800 Euro.
Diese Neuregelungen sollen die finanzielle Unterstützung für junge Familien gerechter gestalten und die Elterngeldleistungen effizienter verteilen. Wenn Sie weitere Fragen haben, finden Sie detaillierte Informationen auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.