ZusatzbeitrÀge der gesetzlichen Krankenkassen steigen weiter

Zum Jahreswechsel 2024/2025 haben nahezu alle großen gesetzlichen Krankenkassen ihre kassenindividuellen ZusatzbeitrĂ€ge spĂŒrbar angehoben. Das Bundesgesundheitsministerium legte den durchschnittlichen Zusatzbeitrag fĂŒr 2025 bei 2,5 % fest – ein Anstieg um 0,8 Prozentpunkte gegenĂŒber 2024. Viele Versicherer lagen mit ihren Erhöhungen sogar darĂŒber, da die Finanzlage angesichts gestiegener Gesundheitskosten angespannt ist. So sind 2025 alle großen Krankenkassen teurer als im Vorjahr; die grĂ¶ĂŸte Kasse, die Techniker Krankenkasse (TK), erhöhte ihren Beitragssatz um 1,25 Punkte auf 17,05 % vom Bruttolohn (dies entspricht dem allgemeinen Satz von 14,6 % plus Zusatzbeitrag 2,45 %). Auch andere BranchengrĂ¶ĂŸen wie Barmer, DAK-Gesundheit und diverse AOKs hoben ihre SĂ€tze in Ă€hnlichem Umfang ĂŒber die 17 %-Marke an. Im Folgenden einige wichtige Kassen und ihre neuen ZusatzbeitrĂ€ge zum 1. Januar 2025 (jeweils alter zu neuer Satz):

 

Techniker Krankenkasse (TK) – Erhöhung des Zusatzbeitrags von 1,2 % auf **2,45 %**

Barmer – Erhöhung von 2,19 % auf **3,29 %**

DAK-Gesundheit – Erhöhung von 1,7 % auf **2,8 %**

AOK Plus (Sachsen/ThĂŒringen) – Erhöhung von 1,8 % auf **3,1 %**

 

Auch im Laufe des Jahres setzt sich der Trend fort: Zum 1. April 2025 haben weitere Krankenkassen ihre ZusatzbeitrÀge angehoben. Beispielsweise ergaben sich bei folgenden Kassen neue BeitragssÀtze (alter zu neuer Zusatzbeitrag):

 

BKK Salzgitter – Erhöhung von 2,8 % auf **3,5 %**

BKK VerbundPlus – Erhöhung von 2,85 % auf **3,89 %**

BKK24 – Erhöhung von 3,25 % auf **4,39 %**

mhplus BKK – Erhöhung von 2,56 % auf **3,29 %**

 

Diese NachzĂŒgler machen die BKK24 mit einem Zusatzbeitrag von 4,39 % sogar zu einer der teuersten Kassen bundesweit. Insgesamt sind von der Beitragserhöhungswelle 2025 Millionen Versicherte betroffen. Alle genannten Krankenkassen begrĂŒnden die Anhebungen mit stark gestiegenen Ausgaben (z. B. fĂŒr Kliniken, Medikamente) und dem Abbau von RĂŒcklagen, der nun kompensiert werden mĂŒsse. Die Versicherten haben bei jeder Beitragserhöhung ein SonderkĂŒndigungsrecht, um auf Wunsch die Krankenkasse zu wechseln.

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