Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk

Das Dachdeckerhandwerk ist eine anspruchsvolle Branche, die sowohl Fachwissen als auch körperliche Fitness erfordert. Neben der handwerklichen Tätigkeit sind die Arbeitsbedingungen und der Mindestlohn von großer Bedeutung. Hier erfährst du die neuesten Entwicklungen:

 

Mindestlohn und Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk: Aktuelle Entwicklungen

Die Tarifpartner des Dachdeckerhandwerks haben für das Jahr 2024 Änderungen an den tariflichen Mindestlöhnen beschlossen. Diese werden in zwei Stufen eingeführt:

 

  1. Ungelernte Arbeitnehmer (Mindestlohn 1):

    • Ab dem 1. Januar 2024 beträgt der Mindestlohn für ungelernte Arbeitnehmer 13,90 € pro Stunde.

    • Ab dem 1. Januar 2025 steigt dieser Wert auf 14,35 €.

  2.  

  3. Gelernte Arbeitnehmer (Mindestlohn 2):

    • Ab dem 1. Januar 2024 liegt der Mindestlohn für gelernte Arbeitnehmer (Gesellen) bei 15,60 € pro Stunde.

    • Ab dem 1. Januar 2025 erhöht sich dieser Wert auf 16,00 €.

 

Es ist wichtig zu beachten, dass bestimmte Personengruppen nicht erfasst werden:

  • Schüler an allgemeinbildenden Schulen (außer Schüler an Abendschulen und -kollegs).

  • Personen, die aufgrund von Schul-, Ausbildungs- oder Studienverordnungen ein Praktikum absolvieren.

  • Schulabgänger, die innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung ihrer Schulausbildung bis zu einer Gesamtdauer von 70 Arbeitstagen beschäftigt werden.

  • Gewerbliches Reinigungspersonal, das für Reinigungsarbeiten in Verwaltungs- und Sozialräumen des Betriebs eingesetzt wird.

  • Gewerbliche Arbeitnehmer, die ausschließlich am Betriebssitz beschäftigt sind (ausgenommen ist der Bereich der Vorfertigung).

 

Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk

Die Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk sind herausfordernd. Dachdecker arbeiten oft unter freiem Himmel, was Witterungseinflüssen wie Regen, Schnee und Hitze ausgesetzt ist. Zudem erfordert die Arbeit auf Dächern körperliche Fitness und Geschicklichkeit.

Einige Aspekte der Arbeitsbedingungen sind:

 

  1. Körperliche Belastung:

    • Dachdecker müssen schwere Materialien wie Dachziegel oder Dämmstoffe tragen und auf Dächern arbeiten.

    • Die Arbeit erfordert eine gute körperliche Verfassung und Ausdauer.

  2.  

  3. Sicherheit:

    • Dachdecker müssen Sicherheitsmaßnahmen wie das Tragen von Helmen, Sicherheitsgurten und rutschfesten Schuhen beachten.

    • Der Umgang mit Werkzeugen und Maschinen erfordert besondere Vorsicht.

  4.  

  5. Witterungseinflüsse:

    • Dachdecker arbeiten bei jedem Wetter, sei es bei strahlendem Sonnenschein oder starkem Regen.

    • Die Arbeit auf Dächern kann gefährlich sein, insbesondere bei Glätte oder starkem Wind.

 

Fazit

Die aktuellen Entwicklungen im Dachdeckerhandwerk betreffen sowohl den Mindestlohn als auch die Arbeitsbedingungen. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer diese Aspekte im Blick behalten, um faire Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten.

Weitere Beiträge

Arbeitgeber prüft Arbeitsverträge und Lohnunterlagen im Büro angesichts der geplanten Minijob-Reform

Minijobs vor dem Aus? Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

Minijobs gehören seit Jahren fest zum deutschen Arbeitsmarkt. Ob im Einzelhandel, in der Gastronomie, im Büro, in Privathaushalten oder als Nebenverdienst: Für viele Betriebe sind geringfügige Beschäftigungen ein wichtiges Instrument, um flexibel auf Arbeitsbedarf zu reagieren. ... weiterlesen

23. Juni 2026


Pflegekraft und Personalverantwortlicher besprechen gemeinsam die Auswirkungen des Pflegeneuordnungsgesetzes auf die Lohnabrechnung

Pflegeneuordnungsgesetz: Geplante Änderungen für die Lohnabrechnung

Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 5. Juni 2026 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung, kurz Pflegeneuordnungsgesetz, vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist es, die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung zu stabilisieren.... weiterlesen

22. Juni 2026


minusstunden-vom-gehalt-abziehen

Minusstunden vom Gehalt abziehen – wann ist das zulässig?

Minusstunden sorgen in der Lohnabrechnung immer wieder für Unsicherheit: Darf der Arbeitgeber einfach weniger Gehalt zahlen, wenn Beschäftigte weniger gearbeitet haben als vereinbart? Die Antwort lautet: Es kommt darauf an, wie die Minusstunden entstanden sind und ob ein wirksames Arbeitszeitkonto vereinbart wurde.... weiterlesen

16. Juni 2026


Jahressteuergesetz 2026

Jahressteuergesetz 2026: Geplante Änderungen für die Lohnabrechnung

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 19. Mai 2026 den Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026 vorgelegt. Darin sind mehrere Änderungen vorgesehen, die für Arbeitgeber und die Lohnabrechnung relevant werden können. Wichtig: Es handelt sich aktuell noch um einen Entwurf. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren können sich Inhalte und Zeitpunkte noch ändern.... weiterlesen

5. Juni 2026


Symbolbild Aktivrente 2026: Ältere Person arbeitet weiterhin nach der Regelaltersgrenze

Aktivrente 2026: 2.000 Euro steuerfrei dazuverdienen – was Arbeitgeber wissen müssen

Seit dem 1. Januar 2026 ist die sogenannte Aktivrente in Kraft. Sie soll das Weiterarbeiten nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze attraktiver machen und älteren Beschäftigten einen finanziellen Anreiz geben, weiterhin im Beruf aktiv zu bleiben.... weiterlesen

21. Mai 2026


Dokument mit Stempel „abgelehnt" neben Euro-Geldscheinen – Bundesrat blockiert steuerfreie Entlastungsprämie

Bundesrat kippt Entlastungsprämie: Vorerst keine steuerfreie Entlastungsprämie für Arbeitnehmer

Die geplante steuerfreie Entlastungsprämie für Arbeitnehmer kommt vorerst nicht. Der Bundesrat hat dem entsprechenden Gesetzespaket aktuell nicht zugestimmt und damit die Einführung der vorgesehenen Regelung gestoppt. Für Arbeitgeber und Beschäftigte bedeutet das zunächst: Eine steuer- und sozialversicherungsfreie Sonderzahlung auf Basis der geplanten Entlastungsprämie kann derzeit nicht umgesetzt werden.... weiterlesen

12. Mai 2026


    Wir machen es einfach.

    Unser Angebot spricht Sie an und Sie möchten eine individuelle Beratung erhalten?
    Kontaktieren Sie uns jetzt einfach!

    E-Mail:

    info@lohndirekt.de

    Telefon:

    0461 70 71 555

    Hier sind wir zu finden:

    Lise-Meitner-Str. 14a

    24941 Flensburg

      Rufen Sie uns an: 0461 / 70 71 555 Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr