Pflegeneuordnungsgesetz: Geplante Änderungen für die Lohnabrechnung

Artikel aktualisiert am 08.09.2026

 

Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 5. Juni 2026 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung, kurz Pflegeneuordnungsgesetz, vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist es, die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung zu stabilisieren.

Für Arbeitgeber und die Entgeltabrechnung sind mehrere Änderungen vorgesehen. Einige Maßnahmen sollen bereits ab dem 1. Januar 2027 greifen, weitere ab dem 1. Januar 2028.

 

Wichtig: Es handelt sich aktuell noch um einen Referentenentwurf. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren können sich Inhalte, Beitragssätze und Zeitpunkte noch ändern.

 

Höhere Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung ab 2027

Eine zentrale Änderung betrifft die Beitragsbemessungsgrenze in der sozialen Pflegeversicherung.

Bisher orientiert sich die Pflegeversicherung an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese entspricht der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze der Krankenversicherung.

Ab dem 1. Januar 2027 soll die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung auf die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung angehoben werden.

 

Bedeutung für die Praxis

Für Arbeitnehmer mit höherem Einkommen würde damit ein größerer Teil des Arbeitsentgelts beitragspflichtig in der Pflegeversicherung. Das kann sowohl den Arbeitnehmeranteil als auch den Arbeitgeberanteil erhöhen.

 

Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder soll steigen

Auch der Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung soll angepasst werden.

Geplant ist eine Erhöhung um 0,1 Prozentpunkte. Der Zuschlag würde damit ab dem 1. Januar 2027 insgesamt 0,7 Prozent betragen.

 

Bedeutung für Arbeitgeber

Die Kinderlosigkeit beziehungsweise die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder ist bereits heute ein wichtiger Faktor für die korrekte Berechnung der Pflegeversicherungsbeiträge.

 

Beitragszuschlag bei beitragsfrei mitversicherten Ehepartnern ab 2028

Ab dem 1. Januar 2028 ist eine weitere Änderung geplant: Für Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung soll ein zusätzlicher Beitragszuschlag anfallen, wenn Ehegatten oder Lebenspartner beitragsfrei mitversichert sind.

Der Zuschlag soll 0,52 Prozent betragen und auf die beitragspflichtigen Einnahmen des beitragszahlenden Mitglieds erhoben werden.

 

Was bedeutet das?

Die bisher beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten oder Lebenspartnern würde damit eingeschränkt. Für betroffene Beschäftigte kann sich der Pflegeversicherungsbeitrag erhöhen.

 

Pflegeversicherungsbeiträge auch für Minijobs geplant

Eine besonders praxisrelevante Änderung betrifft geringfügig entlohnte Beschäftigungen.

Ab dem 1. Januar 2027 sollen auch für Minijobs Beiträge zur Pflegeversicherung gezahlt werden. Für geringfügig entlohnte Beschäftigte soll grundsätzlich der normale Beitragssatz zur Pflegeversicherung gelten. Aktuell liegt dieser bei 3,6 Prozent.

Für Minijobs in Privathaushalten ist ein reduzierter Beitrag von 1,5 Prozent vorgesehen.

 

Auswirkungen auf Minijobs

Damit würden Minijobs für Arbeitgeber teurer. Besonders Betriebe mit vielen geringfügig Beschäftigten, zum Beispiel im Handel, in der Gastronomie, im Dienstleistungsbereich oder in der Saisonarbeit, sollten die geplanten Änderungen frühzeitig in ihre Personalkostenplanung einbeziehen.

 

Mögliche Auswirkungen auf den Faktor F im Übergangsbereich

Die geplante Beitragspflicht zur Pflegeversicherung bei Minijobs kann auch Auswirkungen auf den Übergangsbereich haben.

Der sogenannte Faktor F wird für die Berechnung der reduzierten Sozialversicherungsbeiträge bei Beschäftigungen im Übergangsbereich verwendet. Er ergibt sich vereinfacht aus dem Verhältnis der Pauschalabgaben bei geringfügiger Beschäftigung zum Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz.

Wenn sich die Pauschalabgaben für Minijobs ändern, kann dies deshalb auch die Berechnung des Faktor F beeinflussen.

Hinzu kommt: Bereits im Zusammenhang mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist eine Erhöhung des Pauschalbeitrags zur Krankenversicherung bei Minijobs geplant. Zusammen mit den geplanten Pflegeversicherungsbeiträgen könnte sich die Beitragslogik im unteren Entgeltbereich deutlich verändern.

Weitere Beiträge

Arbeitgeber und Lohnsachbearbeiterin bereiten Daten für die euBP 2027 vor

euBP ab 2027: Digitale Betriebsprüfung ohne Befreiungsmöglichkeit

Welche Arbeitnehmer können über ein berufsständisches Versorgungswerk vorsorgen? Wir erklären die Voraussetzungen, den Arbeitgeberzuschuss und warum bei jedem Arbeitgeberwechsel ein neuer Befreiungsantrag wichtig ist.... weiterlesen

16. September 2026


Personalverantwortliche prüft Unterlagen zum Versorgungswerk für die Lohnabrechnung.

Versorgungswerk bei Arbeitnehmern – Voraussetzungen und Befreiung von der Rentenversicherung

Welche Arbeitnehmer können über ein berufsständisches Versorgungswerk vorsorgen? Wir erklären die Voraussetzungen, den Arbeitgeberzuschuss und warum bei jedem Arbeitgeberwechsel ein neuer Befreiungsantrag wichtig ist.... weiterlesen

10. September 2026


Auftragnehmer und Personalverantwortliche besprechen die Organisation eines Projekts.

Scheinselbstständigkeit: Kriterien, Risiken und Absicherung für Arbeitgeber

Freie Mitarbeit kann sich bei genauer Prüfung als abhängige Beschäftigung erweisen. Erfahren Sie, welche Kriterien für Scheinselbstständigkeit sprechen, welche Beitragsrisiken Arbeitgeber tragen und wann ein Statusfeststellungsverfahren sinnvoll ist.... weiterlesen

9. September 2026


Sachbezugswerte 2027 für Mahlzeiten, Verpflegung und Unterkunft

Sachbezugswerte 2027: Neue Werte für Verpflegung und Unterkunft geplant

Die amtlichen Sachbezugswerte für Mahlzeiten und Unterkünfte sollen zum 1. Januar 2027 steigen. Wir zeigen die geplanten Werte und erklären, was Arbeitgeber bei Kantinenessen, Essenszuschüssen und Dienstreisen beachten müssen.... weiterlesen

7. September 2026


Geplante steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Entlastung bei Sonn- und Feiertagszuschlägen ab 2027

Geplante Entlastung bei Sonn- und Feiertagsarbeit ab 2027: Wer wirklich profitiert

Das Bundesministerium der Finanzen plant ab 2027 eine bessere steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Zuschlägen für Sonn- und Feiertagsarbeit. Auf den ersten Blick klingt das nach einer breiten Entlastung für Beschäftigte, die sonntags oder an Feiertagen arbeiten. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch: Die Neuregelung erreicht nur einen vergleichsweise kleinen Personenkreis.... weiterlesen

24. August 2026


Änderungen durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz für die Lohnabrechnung ab 2027

GKV-Beitragssatz­stabilisierungsgesetz 2026: Das ändert sich für die Lohnabrechnung

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bringt ab 2027 wichtige Änderungen für Arbeitgeber und die Lohnabrechnung. Unter anderem steigen die Krankenversicherungsbeiträge für gewerbliche Minijobs. Außerdem werden die Beitragsbemessungsgrenze und die Jahresarbeitsentgeltgrenze außerordentlich angehoben. Ab 2028 folgen weitere Neuerungen bei der Familienversicherung und der Arbeitsunfähigkeit.... weiterlesen

3. August 2026


    Wir machen es einfach.

    Unser Angebot spricht Sie an und Sie möchten eine individuelle Beratung erhalten?
    Kontaktieren Sie uns jetzt einfach!

    E-Mail:

    info@lohndirekt.de

    Telefon:

    0461 70 71 555

    Hier sind wir zu finden:

    Lise-Meitner-Str. 14a

    24941 Flensburg

      Rufen Sie uns an: 0461 / 70 71 555 Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr