Wegfall der Mitfahrerpauschale ab 2014

Artikel aktualisiert am 16.07.2024

 

Der bisherige Kilometersatz für die Mitnahme von Fahrgästen darf nach dem aktuellen Gesetzeswortlaut nicht mehr angewendet werden.

Bislang konnten 2 Cent bei Dienstreisen je Mitfahrer steuer- und sozialversicherungsfrei  zusätzlich zu den 30 Cent je Kilometer gezahlt werden. Dieses ist nunmehr ab 2014 nicht mehr möglich.

 

Wegfall der Mitfahrerpauschale ab 2014

 

Statt der tatsächlich pro Kilometer für das Fahrzeug angefallenen Kosten dürfen auch  pauschale Kilometersätze angesetzt werden. Insoweit ergeben sich hinsichtlich der Höhe der als Reisekosten abzugsfähigen bzw. steuerfrei ersetzbaren Fahrtkosten keine Änderungen.

Es können somit nur noch max. 30 Cent pro gefahrenem Kilometer bei Dienstreisen steuer- und sv-frei dem Arbeitnehmer erstattet werden. Bei anderen motorbetriebenen Fahrzeugen, welche kein PKW sind, wie z.B. einem Motorrad (bisher 13 Cent) oder Moped (bisher 8 Cent) können 20 Cent erstattet werden.

Auch die steuerfreie Erstattung in Höhe von 5 Cent je Kilometer bei Dienstfahrten mit dem Fahrrad wurde zum Jahr 2014 aufgehoben.

Weitere Beiträge

Elternzeit und neue Schwangerschaft

Befindet sich eine Arbeitnehmerin in Elternzeit und wird erneut schwanger, kann sie die Elternzeit zur Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen beenden. Dadurch hat die Arbeitnehmerin mit dem Ende der Elternzeit Anspruch auf den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Dies war nicht immer so. Mit dem Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs wurde das bisherige Verbot, die Elternzeit aufgrund einer erneuten Schwangerschaft zu beenden, aufgehoben. Die Neufassung des § 16 Abs. 3 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ist seit dem 18.09.2012 in Kraft.... weiterlesen

25. Dezember 2016


Entsendung ohne A1-Bescheinigung

Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, entsenden ihre Mitarbeiter zu Auslandseinsätzen. Allerdings sind bei dem Einsatz der Mitarbeiter im Ausland einige Besonderheiten zu beachten, darunter der Nachweis der so genannten A1-Bescheinigung. In unserem Beitrag zur A1-Bescheinigung lesen Sie, was der Gesetzgeber bei der Entsendung von Mitarbeitern für die Unternehmen vorgibt. Bei der Entsendung bis zu einer Woche ist diese auch ohne A1-Bescheinigung möglich, somit kann eine kurzfristige Entsendung unbürokratisch geregelt werden.... weiterlesen

25. Dezember 2016


Pfändung

Pfändung / Lohnpfändung, folgendes sollte ein Arbeitgeber wissen!

Die Pfändung oder Lohnpfändung ist eine der häufigsten Arten der Zwangsvollstreckung. Bei vielen Schuldnern stellt das Arbeitseinkommen die einzige Vermögens- oder Einkommensquelle dar und zudem kann man relativ einfach feststellen, ob bereits Lohnforderungen bestehen. Der Begriff „Lohnpfändung“ wird auch dann verwendet, wenn es sich um eine Gehaltspfändung handelt. Bei einer Lohnpfändung oder Gehaltspfändung muss dem Schuldner allerdings ein bestimmtes Mindesteinkommen bleiben. Nach § 840 der Zivilprozessordnung (ZPO) ergibt sich, dass die Pfändung von Gehalt oder Lohn direkt beim Arbeitgeber erfolgen darf. Dabei wird der Arbeitgeber des Schuldners zum Drittschuldner des Gläubigers. So kommt der Gläubiger auf direktem Weg an sein Geld.... weiterlesen

25. Dezember 2016


Lohnpfändung richtig berechnen! Wichtiges auf einen Blick

Die Lohnpfändung – eine der häufigsten Maßnahmen der Zwangsvollstreckung. Über die Lohnpfändung kommt der Gläubiger sozusagen auf direktem Wege an sein Geld, dem Schuldner verbleibt dabei ein monatliches Mindesteinkommen. Zum 1. Juli 2017 erfolgte eine Anpassung der Pfändungsfreigrenzen.... weiterlesen

25. Dezember 2016


Schwerbehinderte in der Lohnabrechnung, was ist zu beachten

Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 20 betrieblichen Arbeitsplätzen im Jahr, sind nach § 71 SGB IX verpflichtet, wenigstens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze durch Schwerbehinderte zu besetzen. Ist dies nicht der Fall, muss das Unternehmen mit Strafzahlungen rechnen.... weiterlesen

25. Dezember 2016


Lohnabrechnung von Praktikanten – was sollten Sie beachten?

Bieten Sie innerhalb Ihres Unternehmen Praktika an, sollten Sie über die Vorgaben beim Lohn und der Sozialversicherung Bescheid wissen. So ist bei der Lohnabrechnung ausschlaggebend, ob es sich um ein freiwilliges oder ein vorgeschriebenes Praktikum handelt und auch bei der Sozialversicherung gibt es verschiedene Punkte und Kriterien zu beachten.... weiterlesen

25. Dezember 2016


    Wir machen es einfach.

    Unser Angebot spricht Sie an und Sie möchten eine individuelle Beratung erhalten?
    Kontaktieren Sie uns jetzt einfach!

    E-Mail:

    info@lohndirekt.de

    Telefon:

    0461 70 71 555

    Hier sind wir zu finden:

    Lise-Meitner-Str. 14a

    24941 Flensburg

      Rufen Sie uns an: 0461 / 70 71 555 Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr