Der bisherige Kilometersatz fĂŒr die Mitnahme von FahrgĂ€sten darf nach dem aktuellen Gesetzeswortlaut nicht mehr angewendet werden.
Bislang konnten 2 Cent bei Dienstreisen je Mitfahrer steuer- und sozialversicherungsfrei zusÀtzlich zu den 30 Cent je Kilometer gezahlt werden. Dieses ist nunmehr ab 2014 nicht mehr möglich.

Statt der tatsĂ€chlich pro Kilometer fĂŒr das Fahrzeug angefallenen Kosten dĂŒrfen auch pauschale KilometersĂ€tze angesetzt werden. Insoweit ergeben sich hinsichtlich der Höhe der als Reisekosten abzugsfĂ€higen bzw. steuerfrei ersetzbaren Fahrtkosten keine Ănderungen.
Es können somit nur noch max. 30 Cent pro gefahrenem Kilometer bei Dienstreisen steuer- und sv-frei dem Arbeitnehmer erstattet werden. Bei anderen motorbetriebenen Fahrzeugen, welche kein PKW sind, wie z.B. einem Motorrad (bisher 13 Cent) oder Moped (bisher 8 Cent) können 20 Cent erstattet werden.
Auch die steuerfreie Erstattung in Höhe von 5 Cent je Kilometer bei Dienstfahrten mit dem Fahrrad wurde zum Jahr 2014 aufgehoben.