Darlehen an Arbeitnehmer – was ist zu beachten?

Artikel aktualisiert am 16.07.2024

 

Kreditfinanzierungen sind heute für viele Haushalte nichts Neues mehr. Im Gegenteil: In Form von Auto- oder Konsumkrediten werden Darlehen regelmäßig aufgenommen. Der Handel lockt mit 0-Prozent-Finanzierungen für Fototechnik, TV-Geräte der neuesten Generation oder PCs. Im Regelfall handelt es sich bei den Finanzierungen um Ratenkredite, die Monat für Monat getilgt werden bzw. deren Rate die Bank einfach vom Konto einzieht. Und laut Bundesbank belief sich das Volumen der neu ausgereichten Konsumkredite allein im Oktober 2017 auf mehr als 1,49 Milliarden Euro.

 
Chef und Mitarbeiter beraten über Darlehen
 

Kreditfinanzierungen sind heute für viele Haushalte nichts Neues mehr. Im Gegenteil: In Form von Auto- oder Konsumkrediten werden Darlehen regelmäßig aufgenommen. Der Handel lockt mit 0-Prozent-Finanzierungen für Fototechnik, TV-Geräte der neuesten Generation oder PCs. Im Regelfall handelt es sich bei den Finanzierungen um Ratenkredite, die Monat für Monat getilgt werden bzw. deren Rate die Bank einfach vom Konto einzieht. Und laut Bundesbank belief sich das Volumen der neu ausgereichten Konsumkredite allein im Oktober 2017 auf mehr als 1,49 Milliarden Euro.

Was allerdings nicht in der Statistik auftaucht, sind sogenannte Arbeitgeberdarlehen. Arbeitgeberdarlehen werden von Unternehmen an deren Beschäftigte ausgereicht. Ist es sinnvoll, sich auf diese Form des Kredits einzulassen? Ein Darlehen vom Chef kann unter Umständen durchaus seine Vorteile haben. Der Arbeitnehmer kann von einem günstigen Zins, im Vergleich zum Bankkredit, profitieren. Auf der anderen Seite erreicht das Unternehmen durch Mitarbeiterdarlehen einen höheren Bindungseffekt des Arbeitnehmers ans Unternehmen. Parallel wird das Darlehen auch als Wertschätzung wahrgenommen und kann motivierend auf Beschäftigte wirken.

Darf ein Unternehmer Darlehen an Mitarbeiter vergeben?

Grundsätzlich ist eine Kreditvergabe zwischen Unternehmen und den beschäftigten Arbeitnehmern durch das Bürgerliche Gesetzbuch gedeckt.

Es gilt jedoch einiges zu beachten: Eine Kreditvergabe des Arbeitgebers an den Arbeitsnehmer ist stets ein freiwilliges Angebot jedoch kann auch der Geschäftsführer oder Inhaber eine solche Bewilligung nicht immer alleine entscheiden. Wenn vorhanden, hat der Betriebsrat hier ein Mitbestimmungsrecht und darf in keinem Fall übergangen werden. Außerdem sollte der Kreditnehmer berücksichtigen, dass er sich mit einem Darlehen natürlich auch an das Unternehmen bindet.

Rechtliche Stellung des Mitarbeiterkredits

Für die Arbeitgeberdarlehen gelten im BGB einige Besonderheiten. So fallen diese Beispielsweise nicht automatisch in die Kategorie der Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge. Hintergrund: Nach § 491 Abs. 2 Nr. 4 BGB ist ein Arbeitgeberdarlehen dann kein Verbraucherdarlehen, wenn:

  • Konditionen günstiger als allgemein üblich ausfallen

  • Darlehen üblicherweise nicht anderen Personen angeboten werden.

Diese Formulierung ist ein Grund, warum Mitarbeiterdarlehen eine Sonderstellung genießen. Ein zweiter Punkt betrifft die Ansichten der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). In deren Augen durchbricht das Arbeitgeberdarlehen das erlaubnispflichtige Betreiben des Kreditgeschäfts.

Das Thema Zinssatz beim Arbeitgeberdarlehen

Mitarbeiterdarlehen haben Vorteile, sind allerdings in der Praxis durchaus in der Lage, für Probleme zu sorgen. Dies betrifft auch den aufgerufenen Kreditzins. Hintergrund: Sehr günstige Konditionen könnten als besondere Zuwendung an den Beschäftigten gewertet werden, es steht sehr schnell das Thema geldwerter Vorteil im Mittelpunkt.

Für die Festlegung des Zinssatzes hat sich daher der Griff zu den Zinsstatistiken der Bundesbank durchgesetzt. Letztere veröffentlicht monatlich aktuelle Datensätze zu den durchschnittlichen Zinsen im Kreditneugeschäft bzw. für den Gesamtbestand an Darlehensverträgen in der Bankenbranche. Diese Maßstabszinssätze sollen, so die Ansicht des Bundesministeriums der Finanzen(BMF), für die Berechnungen der Zinsen seitens der Arbeitgeber herangezogen werden. Für Mitarbeiterkredite kann der Zinssatz um einen Abschlag gemindert werden.

Personalkredit für Voll- und Teilzeitbeschäftigte

Zu den Besonderheiten eines Mitarbeiterkredits gehört die Tatsache, dass Unternehmen auch bei dessen Vergabe an bestehende Grundsätze der Gleichberechtigung gebunden sind.

Heißt: Beschäftigt ein Betrieb Mitarbeiter sowohl in Voll- als auch in Teilzeit, darf für den nicht voll tätigten Teil der Belegschaft kein schlechterer Kreditzins aufgerufen werden. Eine Schlechterstellung der in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmer wäre ein klarer Verstoß gegen das Verbot der Diskriminierung.

Aber: Dies bedeutet nicht, dass Chefs automatisch jedem Arbeitnehmer einen Personalkredit geben müssen. In der Praxis kann es durchaus Gründe geben diesen nicht zu gewähren. Werden bereits Lohnpfändungen auf den Arbeitslohn vorgenommen, hat ein Unternehmen das Recht den Mitarbeiterkredit abzulehnen.

Zweckbindung mit Einschränkungen

Ein Kredit kann von Unternehmen an dessen Beschäftigte vergeben werden, um Anschaffungen zu finanzieren oder den Erwerb einer Immobilie. Gerade für das Eigenheim kann sich diese Option, eben aufgrund der rechtlich zulässigen Abschläge, rechnen. Arbeitnehmer brauchen am Ende weniger Geld von der Bank. Personalkredite sind oft zweckgebunden, sprich der Arbeitnehmer kann über die Summe nicht frei verfügen.

Eine Besonderheit liegt darin, dass Unternehmen über die Zweckbindung nicht vorschreiben dürfen, dass Beschäftigte mit der Kreditsumme auf den Kauf unternehmenseigener Produkte festgelegt werden. Entsprechendes ergibt sich aus der Gewerbeordnung, welche die Überlassung von Waren auf Kredit den Betrieben untersagt. Übrigens: Bezüglich der Höhe eines Personalkredits gelten keine Beschränkungen.

In welcher Form werden Arbeitnehmerdarlehen vergeben?

Für Arbeitgeberdarlehen können Unternehmen Gestaltungsspielräume nutzen. Dies betrifft beispielsweise die Form, in welcher die Vergabe erfolgt. Im Bankgeschäft haben sich Darlehensformen durchgesetzt, die auch im Bereich der Mitarbeiterdarlehen wieder auftauchen. Hierzu gehören unter anderem das Annuitäten- und Tilgungsdarlehen als auch endfällige Kredite. Worin liegt die Besonderheit der einzelnen Kreditformen?

  1. Der Klassiker – das Annuitätendarlehen

Annuitätendarlehen sind verbreitet Kreditformen bei denen es um Ratenkredite mit einer immer gleichbleibenden Kreditrate geht.

Heißt: Der Darlehensnehmer zahlt, bis auf die Schlussrate, jeden Monat eine konstante Summe an den Kreditgeber. Der Vorteil dieser Darlehensform liegt in der Planbarkeit. Beschäftigte wissen quasi vom ersten Tag an welche Rate sie in drei Jahren zahlen müssen.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einer variablen und konstanten Annuität. Vor dem Entschluss zu einem Annuitätendarlehen sollte man die beiden Möglichkeiten abwägen und auch die Nachteile nicht außer Acht lassen.

  1. Tilgungsdarlehen – einen konstanten Prozentsatz zurückzahlen

Das Tilgungsdarlehen unterscheidet sich von einem Annuitätenkredit durch die Tatsache, dass der Kreditnehmer sich für einen festen Rückzahlungsprozentsatz entscheidet. Beispiel: Ein Beschäftigter nimmt 10.000 Euro über das Arbeitgeberdarlehen als Tilgungskredit auf. Der Tilgungssatz wird auf 5 Prozent p.a. festgelegt.

Im ersten Jahr ist somit eine Zahlung von 500 Euro fällig, im Folgejahr von 475 Euro. Der Kreditzins wird der Rate hinzugerechnet. Auf diese Weise ist anfangs mit einer höheren Belastung aus dem Darlehen zu rechnen. Mit Fortschreiten der Laufzeit reduziert sich die Zinszahlung aber.

  1. Endfällige Darlehen – niedrige Monatsrate, aber hohe Schlussrate

Sogenannte endfällige Darlehen sind im Kreditgeschäft eine Besonderheit. Während Ratenkredite normalerweise kontinuierlich getilgt werden sind endfällige Darlehen anders aufgebaut. Der Kreditnehmer leistet hier über die Laufzeit nur Zinszahlungen. Zur Tilgung der eigentlichen Kreditschuld kommt es erst am Ende der Laufzeit in Form einer Einmalzahlung.

Diese Variante hat den Vorteil, dass die monatlichen Belastungen überschaubar sind. Allerdings, und hierüber muss sich jeder Kreditnehmer klar sein, ist im Vergleich der bisher genannten Kreditvarianten die Zinsbelastung beim endfälligen Darlehen am höchsten.

Was ist beim Thema Steuer zu beachten?

Im Hinblick auf die zinsgünstigen Konditionen eines Mitarbeiterdarlehens müssen alle Beteiligten einige Aspekte beachten. Sofern der Arbeitgeberkredit entsprechend der Maßstabszinssätze ausgereicht wird, spielt das Darlehen steuerrechtlich keine Rolle. Anders sieht die Situation für den Fall aus, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich auf einen niedrigen Zinssatz einigen.

Für diesen Fall ist von einem geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer auszugehen, welcher am Ende korrekt versteuert werden muss. Maßgeblich für die Steuerverwaltung ist am Ende der Unterschied zwischen den marktüblichen Zinssätzen und dem vereinbarten Zinssatz. Dieser darf um einen Abschlag in Höhe von vier Prozent gemindert werden.

Tipp: Das BMF lässt in seinen Erläuterungen zum Arbeitgeberdarlehen bezüglich der Zinsvorteile einen gewissen Gestaltungsspielraum zu. Marktüblichkeit kann gegenüber dem Finanzamt auch durch ein individualisiertes Angebot aus einem Vergleichsportal nachgewiesen werden.

Fazit: Mit Arbeitgeberdarlehen Zinsen sparen

Arbeitnehmer können Darlehen nicht nur über die Bank sondern auch über den eigenen Chef aufnehmen. Vorteile hat der Personalkredit unter anderem durch die Abschläge welche der Gesetzgeber zulässt. Allerdings muss an diesem Punkt auch klar sein, dass günstige Konditionen für die Finanzämter wieder von Interesse sind. Schließlich handelt es sich hierbei am Ende um einen geldwerten Vorteil, der regulär zu versteuern ist. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich daher gut informieren damit der vermeintlich günstige Kredit später keine bösen Folgen hat. Sofern sich alle Beteiligten an die Vorschriften halten ist diese Finanzierung sicher eine gute und günstige Alternative zum Bankkredit.

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