Outsourcing der Lohnabrechnung während der Corona-Krise

Artikel aktualisiert am 03.05.2024

 

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist bei vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen mit einem hohen Aufwand verbunden. Und nicht nur das: Muss eine Lohnbuchhalterin oder ein Lohnbuchhalter eigens für die monatlichen Abrechnungen beschäftigt werden, ist dies mit hohen Kosten verbunden. Oder die Aufgabe wird ungeschulten Mitarbeitern auferlegt, deren Aufgaben im Unternehmen in einem ganz anderen Bereich liegen. Dabei sind gerade Lohn und Gehalt ein heikles Thema, bei dem viele Fehler aufgrund von Unwissenheit entstehen können. Fehler, die für das Unternehmen teils teuer werden können.

Oder sind Sie Ihr eigener Lohnbuchhalter und rechnen die Löhne am Wochenende ab?

Gerade in der jetzigen Corona Krise birgt die Lohn- und Gehaltsabrechnung etliche Tücken – beispielsweise, wenn Kurzarbeitergeld oder Entschädigungen aufgrund eines Tätigkeitsverbot durch Quarantäne abgerechnet werden muss. Entsprechendes Wissen ist nötig, das sich nicht auf die Schnelle aneignen lässt und vor allem, wenn die Lohnabrechnungen nebenher erledigt werden.

Durch die Auslagerung der Lohnabrechnungen können Sie sicher sein, dass die Lohn- und Gehaltsabrechnungen korrekt und mit dem entsprechenden Fachwissen erledigt werden. Gesetzeskonform und unter Berücksichtigung der Besonderheiten bei Teilzeitmitarbeitern oder Minijobbern.

Falsch abgerechnete oder nicht fristgerecht erstellte Lohnabrechnungen können Nachzahlungen oder sogar Strafzahlungen nach sich ziehen. Gerade in der jetzigen Zeit, in der Unternehmen mit hohen Umsatzeinbußen kalkulieren müssen, ein Kostenfaktor, der vermeidbar ist – durch das Outsourcing der Lohnbuchhaltung.

 

Die Vorteile des Outsourcings in der Lohnbuchhaltung

Unabhängig von der Corona Krise bietet das Outsourcing Ihrer Lohnbuchhaltung einige Vorteile. Dies sind unter anderem:

  • Zeit- und Kosteneinsparung bei der monatlichen Abrechnung
  • Sie sparen Weiterbildungskosten im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Sie benötigen keine kostenintensive Software, um die Löhne und Gehälter abzurechnen
  • Sie sind durch das externe Abrechnungsunternehmen stets up-to-date, was die steuerlichen und gesetzlichen Änderungen anbelangt
  • Keine Verzögerungen bei der monatlichen Abrechnung, weil der Mitarbeiter erkrankt oder im Urlaub ist
  • Sie haben eine bessere Kostentransparenz, da pro Mitarbeiter ein Festpreis vereinbart wird
  • Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen sind korrekt, entsprechen den Datenschutzbestimmungen und den Vorgaben des Gesetzgebers
  • Wodurch Sie auch in den kommenden Prüfungen der deutschen Rentenversicherung, bzw. vom Finanzamt sparen

 

Outsourcing der Lohnabrechnung während der Corona Krise – warum?

In der Corona Krise wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Lohn- und Gehaltsabrechnung einiges abverlangt. Dazu zählen unter anderem Fragen wie: „Wer zahlt das Gehalt des Mitarbeiters, der unter Quarantäne steht?“ Oder wer zahlt das Gehalt, wenn der Mitarbeiter selbst an Corona erkrankt ist? Wie verhält es sich mit eventuellen Sonderzahlungen an die Mitarbeiter?

In all diesen Fällen ist das entsprechende Know-How erforderlich. Müssen sich Ihre Mitarbeiter erst in die Materie einlesen, um die Abrechnungen korrekt vornehmen zu können, kommt wieder der Faktor Zeit und Kosten zum Tragen.

Die Lohnbuchhalter der externen Firma haben sich dieses Wissen bereits angeeignet und rechnen ordnungsgemäß ab.

Fakt ist: Die Lohnabrechnungen in der Corona Krise sind zeitintensiv und teuer – Zeit, die Ihre Mitarbeiterin oder Ihr Mitarbeiter gar nicht haben. Unternehmen, die während der Corona-Pandemie ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung outsourcen, sparen nicht nur jetzt, sondern auch nach der Pandemie. Ergreifen Sie heute die entsprechenden Maßnahmen und geben Sie Ihre Lohnabrechnung in die fachmännischen Hände des externen Lohnabrechnungsunternehmens. Denn dieses unterstützt Sie nicht nur in puncto monatlichen Abrechnungen, sondern hilft Ihnen dabei, sich optimal auf den Aufschwung nach der Corona Krise vorzubereiten.

 

Interessiert an einer effizienteren und kostensparenden Lohnabrechnung? Klicken Sie hier, um ein maßgeschneidertes Angebot für Ihr Unternehmen anzufordern. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Lohnabrechnung vereinfachen und optimieren – sparen Sie Zeit und Ressourcen mit unserem professionellen Outsourcing-Service!

Kontaktieren Sie Uns

Weitere Beiträge

Jahressteuergesetz 2026

Jahressteuergesetz 2026: Geplante Änderungen für die Lohnabrechnung

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 19. Mai 2026 den Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026 vorgelegt. Darin sind mehrere Änderungen vorgesehen, die für Arbeitgeber und die Lohnabrechnung relevant werden können. Wichtig: Es handelt sich aktuell noch um einen Entwurf. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren können sich Inhalte und Zeitpunkte noch ändern.... weiterlesen

5. Juni 2026


Symbolbild Aktivrente 2026: Ältere Person arbeitet weiterhin nach der Regelaltersgrenze

Aktivrente 2026: 2.000 Euro steuerfrei dazuverdienen – was Arbeitgeber wissen müssen

Seit dem 1. Januar 2026 ist die sogenannte Aktivrente in Kraft. Sie soll das Weiterarbeiten nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze attraktiver machen und älteren Beschäftigten einen finanziellen Anreiz geben, weiterhin im Beruf aktiv zu bleiben.... weiterlesen

21. Mai 2026


Dokument mit Stempel „abgelehnt" neben Euro-Geldscheinen – Bundesrat blockiert steuerfreie Entlastungsprämie

Bundesrat kippt Entlastungsprämie: Vorerst keine steuerfreie Entlastungsprämie für Arbeitnehmer

Die geplante steuerfreie Entlastungsprämie für Arbeitnehmer kommt vorerst nicht. Der Bundesrat hat dem entsprechenden Gesetzespaket aktuell nicht zugestimmt und damit die Einführung der vorgesehenen Regelung gestoppt. Für Arbeitgeber und Beschäftigte bedeutet das zunächst: Eine steuer- und sozialversicherungsfreie Sonderzahlung auf Basis der geplanten Entlastungsprämie kann derzeit nicht umgesetzt werden.... weiterlesen

12. Mai 2026


Acht-Stunden-Tag vor dem Aus? Arbeitszeit-Reform 2026 erklärt

Acht-Stunden-Tag vor dem Aus? Arbeitszeit-Reform 2026 erklärt

Die Diskussion um den klassischen Acht-Stunden-Tag sorgt derzeit bundesweit für Schlagzeilen. Die Bundesregierung plant eine Reform des Arbeitszeitgesetzes, die künftig stärker auf eine maximale Wochenarbeitszeit statt auf tägliche Höchstgrenzen setzen könnte. Kritiker warnen bereits vor „13-Stunden-Tagen“ und sogar einer theoretischen „73,5-Stunden-Woche“. Doch was steckt wirklich hinter den Plänen – und was bedeutet das konkret für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?... weiterlesen

11. Mai 2026


GKV-Stabilisierungsgesetz-2026

GKV-Beitragssatzstabili­sierungsgesetz 2026: Das ändert sich für die Lohnabrechnung

Am 29. April 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Ziel ist es, die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig zu stabilisieren.... weiterlesen

7. Mai 2026


irmenwagen vor einer Garage – BFH-Urteil zur steuerlichen Behandlung von Garagenkosten

BFH-Urteil: Garagenkosten zusätzlich zur 1%-Regelung versteuern

Mit Urteil vom 9. September 2025 (Az. VI R 7/23) hat der Bundesfinanzhof (BFH) die lohnsteuerliche Behandlung von Firmenwagen erneut präzisiert – mit spürbaren Auswirkungen für die Praxis. Im Fokus steht dabei die Frage, ob vom Arbeitgeber übernommene Garagen- und Stellplatzkosten bereits durch die 1%-Methode abgegolten sind.... weiterlesen

6. Mai 2026


    Wir machen es einfach.

    Unser Angebot spricht Sie an und Sie möchten eine individuelle Beratung erhalten?
    Kontaktieren Sie uns jetzt einfach!

    E-Mail:

    info@lohndirekt.de

    Telefon:

    0461 70 71 555

    Hier sind wir zu finden:

    Lise-Meitner-Str. 14a

    24941 Flensburg

      Rufen Sie uns an: 0461 / 70 71 555 Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr