Outsourcing der Lohnabrechnung während der Corona-Krise

Artikel aktualisiert am 03.05.2024

 

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist bei vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen mit einem hohen Aufwand verbunden. Und nicht nur das: Muss eine Lohnbuchhalterin oder ein Lohnbuchhalter eigens für die monatlichen Abrechnungen beschäftigt werden, ist dies mit hohen Kosten verbunden. Oder die Aufgabe wird ungeschulten Mitarbeitern auferlegt, deren Aufgaben im Unternehmen in einem ganz anderen Bereich liegen. Dabei sind gerade Lohn und Gehalt ein heikles Thema, bei dem viele Fehler aufgrund von Unwissenheit entstehen können. Fehler, die für das Unternehmen teils teuer werden können.

Oder sind Sie Ihr eigener Lohnbuchhalter und rechnen die Löhne am Wochenende ab?

Gerade in der jetzigen Corona Krise birgt die Lohn- und Gehaltsabrechnung etliche Tücken – beispielsweise, wenn Kurzarbeitergeld oder Entschädigungen aufgrund eines Tätigkeitsverbot durch Quarantäne abgerechnet werden muss. Entsprechendes Wissen ist nötig, das sich nicht auf die Schnelle aneignen lässt und vor allem, wenn die Lohnabrechnungen nebenher erledigt werden.

Durch die Auslagerung der Lohnabrechnungen können Sie sicher sein, dass die Lohn- und Gehaltsabrechnungen korrekt und mit dem entsprechenden Fachwissen erledigt werden. Gesetzeskonform und unter Berücksichtigung der Besonderheiten bei Teilzeitmitarbeitern oder Minijobbern.

Falsch abgerechnete oder nicht fristgerecht erstellte Lohnabrechnungen können Nachzahlungen oder sogar Strafzahlungen nach sich ziehen. Gerade in der jetzigen Zeit, in der Unternehmen mit hohen Umsatzeinbußen kalkulieren müssen, ein Kostenfaktor, der vermeidbar ist – durch das Outsourcing der Lohnbuchhaltung.

 

Die Vorteile des Outsourcings in der Lohnbuchhaltung

Unabhängig von der Corona Krise bietet das Outsourcing Ihrer Lohnbuchhaltung einige Vorteile. Dies sind unter anderem:

  • Zeit- und Kosteneinsparung bei der monatlichen Abrechnung
  • Sie sparen Weiterbildungskosten im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Sie benötigen keine kostenintensive Software, um die Löhne und Gehälter abzurechnen
  • Sie sind durch das externe Abrechnungsunternehmen stets up-to-date, was die steuerlichen und gesetzlichen Änderungen anbelangt
  • Keine Verzögerungen bei der monatlichen Abrechnung, weil der Mitarbeiter erkrankt oder im Urlaub ist
  • Sie haben eine bessere Kostentransparenz, da pro Mitarbeiter ein Festpreis vereinbart wird
  • Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen sind korrekt, entsprechen den Datenschutzbestimmungen und den Vorgaben des Gesetzgebers
  • Wodurch Sie auch in den kommenden Prüfungen der deutschen Rentenversicherung, bzw. vom Finanzamt sparen

 

Outsourcing der Lohnabrechnung während der Corona Krise – warum?

In der Corona Krise wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Lohn- und Gehaltsabrechnung einiges abverlangt. Dazu zählen unter anderem Fragen wie: „Wer zahlt das Gehalt des Mitarbeiters, der unter Quarantäne steht?“ Oder wer zahlt das Gehalt, wenn der Mitarbeiter selbst an Corona erkrankt ist? Wie verhält es sich mit eventuellen Sonderzahlungen an die Mitarbeiter?

In all diesen Fällen ist das entsprechende Know-How erforderlich. Müssen sich Ihre Mitarbeiter erst in die Materie einlesen, um die Abrechnungen korrekt vornehmen zu können, kommt wieder der Faktor Zeit und Kosten zum Tragen.

Die Lohnbuchhalter der externen Firma haben sich dieses Wissen bereits angeeignet und rechnen ordnungsgemäß ab.

Fakt ist: Die Lohnabrechnungen in der Corona Krise sind zeitintensiv und teuer – Zeit, die Ihre Mitarbeiterin oder Ihr Mitarbeiter gar nicht haben. Unternehmen, die während der Corona-Pandemie ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung outsourcen, sparen nicht nur jetzt, sondern auch nach der Pandemie. Ergreifen Sie heute die entsprechenden Maßnahmen und geben Sie Ihre Lohnabrechnung in die fachmännischen Hände des externen Lohnabrechnungsunternehmens. Denn dieses unterstützt Sie nicht nur in puncto monatlichen Abrechnungen, sondern hilft Ihnen dabei, sich optimal auf den Aufschwung nach der Corona Krise vorzubereiten.

 

Interessiert an einer effizienteren und kostensparenden Lohnabrechnung? Klicken Sie hier, um ein maßgeschneidertes Angebot für Ihr Unternehmen anzufordern. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Lohnabrechnung vereinfachen und optimieren – sparen Sie Zeit und Ressourcen mit unserem professionellen Outsourcing-Service!

Kontaktieren Sie Uns

Weitere Beiträge

Änderungen durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz für die Lohnabrechnung ab 2027

GKV-Beitragssatz­stabilisierungsgesetz 2026: Das ändert sich für die Lohnabrechnung

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bringt ab 2027 wichtige Änderungen für Arbeitgeber und die Lohnabrechnung. Unter anderem steigen die Krankenversicherungsbeiträge für gewerbliche Minijobs. Außerdem werden die Beitragsbemessungsgrenze und die Jahresarbeitsentgeltgrenze außerordentlich angehoben. Ab 2028 folgen weitere Neuerungen bei der Familienversicherung und der Arbeitsunfähigkeit.... weiterlesen

3. August 2026


Hausmeister und Hausverwaltung im Gespräch über Lohnabrechnung und Insolvenzgeldumlage bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Insolvenzgeldumlage bei WEGs: Warum keine U3 anfällt

Wohnungseigentümergemeinschaften beschäftigen häufig eigene Hausmeister, Reinigungskräfte, Gärtner oder Mitarbeitende für den Winterdienst. Damit wird die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer – kurz GdWE und umgangssprachlich weiterhin meist WEG genannt – zur Arbeitgeberin.... weiterlesen

31. Juli 2026


Illustration zu geplanten Gesetzesänderungen im Arbeits- und Steuerrecht durch das Reformpaket von Union und SPD ab 2027

Reformpaket von Union und SPD: Was sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ändern könnte

Union und SPD haben ein umfassendes Reformpaket angekündigt, das zahlreiche Bereiche des Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrechts betrifft. Viele der geplanten Maßnahmen sollen ab dem 1. Januar 2027 greifen. ... weiterlesen

22. Juli 2026


Arbeitgeber prüft Arbeitsverträge und Lohnunterlagen im Büro angesichts der geplanten Minijob-Reform

Minijobs vor dem Aus? Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

Minijobs gehören seit Jahren fest zum deutschen Arbeitsmarkt. Ob im Einzelhandel, in der Gastronomie, im Büro, in Privathaushalten oder als Nebenverdienst: Für viele Betriebe sind geringfügige Beschäftigungen ein wichtiges Instrument, um flexibel auf Arbeitsbedarf zu reagieren. ... weiterlesen

23. Juni 2026


Pflegekraft und Personalverantwortlicher besprechen gemeinsam die Auswirkungen des Pflegeneuordnungsgesetzes auf die Lohnabrechnung

Pflegeneuordnungsgesetz: Geplante Änderungen für die Lohnabrechnung

Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 5. Juni 2026 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung, kurz Pflegeneuordnungsgesetz, vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist es, die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung zu stabilisieren.... weiterlesen

22. Juni 2026


minusstunden-vom-gehalt-abziehen

Minusstunden vom Gehalt abziehen – wann ist das zulässig?

Minusstunden sorgen in der Lohnabrechnung immer wieder für Unsicherheit: Darf der Arbeitgeber einfach weniger Gehalt zahlen, wenn Beschäftigte weniger gearbeitet haben als vereinbart? Die Antwort lautet: Es kommt darauf an, wie die Minusstunden entstanden sind und ob ein wirksames Arbeitszeitkonto vereinbart wurde.... weiterlesen

16. Juni 2026


    Wir machen es einfach.

    Unser Angebot spricht Sie an und Sie möchten eine individuelle Beratung erhalten?
    Kontaktieren Sie uns jetzt einfach!

    E-Mail:

    info@lohndirekt.de

    Telefon:

    0461 70 71 555

    Hier sind wir zu finden:

    Lise-Meitner-Str. 14a

    24941 Flensburg

      Rufen Sie uns an: 0461 / 70 71 555 Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr