Homeoffice – von zu Hause aus arbeiten

Artikel aktualisiert am 16.07.2024

 

Der Begriff Homeoffice – auch als Telearbeitsplatz bezeichnet – beschreibt eine besondere Arbeitsform. Arbeitnehmer führen entweder die gesamte Arbeit oder einen Teil der Arbeit von zu Hause aus. Wer von zu Hause aus arbeiten möchte, muss mit dem Arbeitgeber einen entsprechenden Vertrag ausarbeiten und unterschreiben.

Achtung: Heimarbeit (Grundlage ist hier das Heimarbeitsgesetz) und häusliches Arbeitszimmer (geregelt in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b, § 9 Abs. 5 EStG) sind vom Begriff Homeoffice abzugrenzen.

Es besteht auch kein Rechtsanspruch darauf, dass Mitarbeiter ihren Job ganz oder teilweise von zu Hause erledigen.

Je nach Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann die Arbeit entweder komplett von zu Hause aus abgearbeitet werden oder der Mitarbeiter wechselt zwischen Büro und zu Hause. Diese, als alternierende Telearbeit bezeichnete Art des Homeoffice sieht vor, dass dem Mitarbeiter in der Firma ein fester Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden muss. Natürlich können sich mehrere Mitarbeiter, die ebenfalls alternierend arbeiten, einen Schreibtisch teilen. In diesen Fällen müssen die jeweiligen Arbeitszeiten der Mitarbeiter abgesprochen werden.

 
Home Office-Arbeitsplatz mit Laptop
 

Arten des Telearbeitsplatzes

  • Teleheimarbeit oder isolierte Telearbeit – hier erbringt der Mitarbeiter die Arbeit ausschließlich in seiner Wohnung oder in seinem Haus

  • Mobile Telearbeit – Außendienstmitarbeiter, deren Einsatzorte ständig wechseln

  • On-site-Telearbeit – aufgrund von beispielsweise Beratungstätigkeiten übt der Mitarbeiter die Arbeit beim Kunden aus

  • Telearbeit im Satelittenbüro – hier arbeitet der Mitarbeiter in einem, dem Wohnort nahen Büro, allerdings außerhalb des Unternehmenssitzes.

 

Was gilt bei Homeoffice in punkto Arbeitsrecht?

Für Angestellte, die ihre Arbeit im Homeoffice erledigen, gelten das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die dazu gehörigen Arbeitsschutzverordnungen. In der Regel beinhalten Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen die Regelungen zum Homeoffice.

 

Die Arbeitszeiten im Homeoffice

Wer im Homeoffice arbeitet, wird mit dem Arbeitgeber eine so genannte Vertrauensarbeitszeit vereinbaren. Das heißt, der Mitarbeiter muss die, vertraglich vereinbarte Arbeitszeit, erbringen. Allerdings hat der Arbeitgeber keine Kontrolle darüber, ob der Mitarbeiter dies auch einhält. Es ist allerdings für beide Parteien sinnvoll, die vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten einzuhalten. Doch auch im Homeoffice gilt, dass der Mitarbeiter täglich nicht mehr als 8 Stunden arbeiten darf. Allerdings besteht die Möglichkeit, die Arbeitszeiten im Homeoffice-Bereich etwas flexibler zu gestalten. Dabei gilt: sind längere Arbeitszeiten erforderlich, kann die Arbeitszeit auf 10 Stunden pro Tag verlängert werden. Allerdings müssen die mehr geleisteten Stunden innerhalb der folgenden 6 Monate ausgeglichen werden.

Wie im Büro auch, sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeiten der Mitarbeiter im Homeoffice zu dokumentieren. Für die Arbeitnehmer, die von zu Hause tätig sind, ist es sinnvoll, eine Vereinbarung zu treffen, dass diese ihre Arbeitszeiten selbst dokumentieren und dem Arbeitgeber vorzulegen.

 

Pausen und Ruhezeiten im Homeoffice

Auch für die Arbeitnehmer im Homeoffice gelten die, im Arbeitszeitgesetz vorgeschriebenen, Pausen- und Ruhezeitenregelungen. Arbeitet der Mitarbeiter mehr als 6 Stunden am Tag, muss eine Pause von mindestens 30 Minuten gemacht werden. Wird mehr als 9 Stunden am Tag gearbeitet, muss die Pause mindestens 45 Minuten betragen.

In punkto Ruhezeiten ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Mitarbeiter zwischen dem Feierabend und dem Arbeitsbeginn am nächsten Tag, mindestens 11 Stunden Pause haben müssen.

Sollte der Mitarbeiter an einem Tag länger arbeiten und somit die Ruhezeit von 11 Stunden nicht einhalten, muss diese an einem anderen Tag mindestens 12 Stunden betragen. Hier gilt die Frist von vier Wochen, beziehungsweise einem Kalendermonat.

 

Wenn der Chef zu Besuch kommt

Wer im Homeoffice arbeitet, muss davon ausgehen, dass der Arbeitgeber zu Besuch kommt. Denn er muss sicherstellen,

  • dass die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes und der Arbeitsstättenverordnung am heimischen Arbeitsplatz eingehalten werden und

  • dass der heimische Bildschirmarbeitsplatz nicht die Gesundheit des Mitarbeiters gefährdet.

Überprüft der Arbeitgeber dies nicht, handelt er ordnungswidrig. So kann es vorkommen, dass das Zugangsrecht zur Wohnung des Mitarbeiters vertraglich vereinbart wird.

Zudem kann der Chef immer wieder überprüfen, ob der Mitarbeiter im Homeoffice die Vertraulichkeitspflichten einhält. Geschäftsunterlagen müssen demnach vor dem Einblick von Dritten geschützt aufbewahrt werden. Der Mitarbeiter muss versichern, dass auch zu Hause Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse gewahrt werden.

Die Ausstattung des Homeoffices mit Mobiliar, Kommunikationsgeräten und Arbeitsmitteln ist – nach den neuen Vorschriften – die Sache des Arbeitgebers.

Arbeitslohn im Homeoffice

Wie sieht es mit der Lohnabrechnung aus, wenn Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten? Die Lohnabrechnung wird so erstellt, als würde der Arbeitnehmer die gesamte Arbeitszeit im Büro verbringen. Gewährt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter eine pauschale Zuwendung zum Homeoffice, ist dies sowohl Lohnsteuer- als auch Sozialversicherungspflichtig. Da im Bereich des Telearbeitsplatzes in der Regel alles über Internet und Telefon läuft, kann der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Internetnutzung gewähren. Wird dieser mit 25 % pauschal versteuert, besteht Lohnsteuerpflicht, aber Sozialversicherungsfreiheit.

Kostenfaktoren im Homeoffice

Für den Mitarbeiter, der im Homeoffice arbeitet, entstehen Kosten. Dies sind beispielsweise Kosten für den Telefonanschluss, den Internetzugang oder Energiekosten. Arbeitet der Mitarbeiter hauptsächlich von zu Hause, muss der Arbeitgeber die Kosten tragen. In welcher Form er dies übernimmt, ist verschieden. Entweder erhält der Mitarbeiter eine Kostenpauschale oder der Arbeitgeber übernimmt die Miete für diesen Büroraum.

Weitere Beiträge

Personalverantwortliche prüft Unterlagen zum Versorgungswerk für die Lohnabrechnung.

Versorgungswerk bei Arbeitnehmern – Voraussetzungen und Befreiung von der Rentenversicherung

Welche Arbeitnehmer können über ein berufsständisches Versorgungswerk vorsorgen? Wir erklären die Voraussetzungen, den Arbeitgeberzuschuss und warum bei jedem Arbeitgeberwechsel ein neuer Befreiungsantrag wichtig ist.... weiterlesen

10. September 2026


Auftragnehmer und Personalverantwortliche besprechen die Organisation eines Projekts.

Scheinselbstständigkeit: Kriterien, Risiken und Absicherung für Arbeitgeber

Freie Mitarbeit kann sich bei genauer Prüfung als abhängige Beschäftigung erweisen. Erfahren Sie, welche Kriterien für Scheinselbstständigkeit sprechen, welche Beitragsrisiken Arbeitgeber tragen und wann ein Statusfeststellungsverfahren sinnvoll ist.... weiterlesen

9. September 2026


Sachbezugswerte 2027 für Mahlzeiten, Verpflegung und Unterkunft

Sachbezugswerte 2027: Neue Werte für Verpflegung und Unterkunft geplant

Die amtlichen Sachbezugswerte für Mahlzeiten und Unterkünfte sollen zum 1. Januar 2027 steigen. Wir zeigen die geplanten Werte und erklären, was Arbeitgeber bei Kantinenessen, Essenszuschüssen und Dienstreisen beachten müssen.... weiterlesen

7. September 2026


Geplante steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Entlastung bei Sonn- und Feiertagszuschlägen ab 2027

Geplante Entlastung bei Sonn- und Feiertagsarbeit ab 2027: Wer wirklich profitiert

Das Bundesministerium der Finanzen plant ab 2027 eine bessere steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Zuschlägen für Sonn- und Feiertagsarbeit. Auf den ersten Blick klingt das nach einer breiten Entlastung für Beschäftigte, die sonntags oder an Feiertagen arbeiten. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch: Die Neuregelung erreicht nur einen vergleichsweise kleinen Personenkreis.... weiterlesen

24. August 2026


Änderungen durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz für die Lohnabrechnung ab 2027

GKV-Beitragssatz­stabilisierungsgesetz 2026: Das ändert sich für die Lohnabrechnung

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bringt ab 2027 wichtige Änderungen für Arbeitgeber und die Lohnabrechnung. Unter anderem steigen die Krankenversicherungsbeiträge für gewerbliche Minijobs. Außerdem werden die Beitragsbemessungsgrenze und die Jahresarbeitsentgeltgrenze außerordentlich angehoben. Ab 2028 folgen weitere Neuerungen bei der Familienversicherung und der Arbeitsunfähigkeit.... weiterlesen

3. August 2026


Hausmeister und Hausverwaltung im Gespräch über Lohnabrechnung und Insolvenzgeldumlage bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Insolvenzgeldumlage bei WEGs: Warum keine U3 anfällt

Wohnungseigentümergemeinschaften beschäftigen häufig eigene Hausmeister, Reinigungskräfte, Gärtner oder Mitarbeitende für den Winterdienst. Damit wird die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer – kurz GdWE und umgangssprachlich weiterhin meist WEG genannt – zur Arbeitgeberin.... weiterlesen

31. Juli 2026


    Wir machen es einfach.

    Unser Angebot spricht Sie an und Sie möchten eine individuelle Beratung erhalten?
    Kontaktieren Sie uns jetzt einfach!

    E-Mail:

    info@lohndirekt.de

    Telefon:

    0461 70 71 555

    Hier sind wir zu finden:

    Lise-Meitner-Str. 14a

    24941 Flensburg

      Rufen Sie uns an: 0461 / 70 71 555 Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-13 Uhr