Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld: Voraussetzungen, Ablauf und Abrechnung 2026

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Bricht die Auftragslage vorübergehend ein, können Unternehmen mit Kurzarbeit Entlassungen vermeiden: Die Arbeitszeit wird reduziert, und die Agentur für Arbeit gleicht einen Teil des Verdienstausfalls mit dem Kurzarbeitergeld aus. Für die Lohnabrechnung heißt das: Soll- und Istentgelt ermitteln, Kurzarbeitergeld berechnen und auszahlen, Sozialversicherungsbeiträge auf ein fiktives Entgelt abführen und monatlich die Erstattung beantragen. Wir zeigen Voraussetzungen, Ablauf und die wichtigsten Sonderfälle – Stand 2026.

Das Wichtigste in Kürze Stand: Oktober 2026

  • Voraussetzung ist ein erheblicher, vorübergehender Arbeitsausfall: Mindestens ein Drittel der Beschäftigten muss mehr als 10 % Entgeltausfall haben.
  • Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 % der Nettoentgeltdifferenz, mit Kind 67 %. Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
  • Die Bezugsdauer beträgt regulär 12 Monate; für Ansprüche bis zum 31.12.2026 ist sie per Verordnung auf bis zu 24 Monate verlängert.
  • Auf 80 % des ausgefallenen Entgelts zahlt der Arbeitgeber Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge allein – eine Erstattung dieser Beiträge gibt es nicht mehr.
  • Der Antrag ist monatlich zu stellen, spätestens drei Monate nach Ablauf des jeweiligen Monats.

 

Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld

1
Erheblicher Arbeitsausfallaus wirtschaftlichen Gründen oder durch ein unabwendbares Ereignis, vorübergehend und nicht vermeidbar
2
Ein-Drittel-Regelmindestens ein Drittel der Beschäftigten hat im Kalendermonat mehr als 10 % Entgeltausfall
3
Vermeidung ausgeschöpftArbeitszeitguthaben und – soweit vorrangige Urlaubswünsche nicht entgegenstehen – Urlaub eingebracht
4
Betriebliche GrundlageKurzarbeit muss arbeitsrechtlich vereinbart sein: Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung
5
Persönliche Voraussetzungenversicherungspflichtige Beschäftigung, ungekündigt, nicht durch Aufhebungsvertrag beendet
6
Anzeige bei der Agentur für ArbeitKurzarbeitergeld gibt es frühestens ab dem Monat, in dem die Anzeige eingeht

Keinen Anspruch haben Beschäftigte, die keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen – etwa Minijobber, Werkstudenten, beitragsfreie Geschäftsführer und Bezieher einer Altersvollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Auszubildende haben bei Arbeitsausfall zunächst sechs Wochen Anspruch auf volle Vergütung (§ 19 BBiG). Wie Arbeitszeitguthaben gegebenenfalls einzusetzen sind, lesen Sie im Beitrag Arbeitszeitkonto.

 

Ablauf: von der Anzeige bis zur Erstattung

1. AnzeigeArbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit anzeigen – am besten elektronisch über die eServices
2. Ausfall erfassenSoll- und Ausfallstunden je Mitarbeiter täglich dokumentieren
3. AbrechnenKurzarbeitergeld mit dem Entgelt auszahlen, SV-Beiträge abführen
4. Erstattung beantragenLeistungsantrag und Abrechnungsliste je Monat, spätestens nach drei Monaten

Der Arbeitgeber zahlt das Kurzarbeitergeld zunächst selbst aus und bekommt es von der Agentur für Arbeit erstattet. Anzeige und Leistungsanträge lassen sich elektronisch einreichen; Lohnabrechnungsprogramme können die Abrechnungslisten über das Verfahren KEA direkt übermitteln. Wird die Kurzarbeit für drei oder mehr Monate unterbrochen, beginnt grundsätzlich eine neue Bezugsdauer, und der Arbeitsausfall ist erneut anzuzeigen.

 

So wird das Kurzarbeitergeld berechnet

Grundlage sind zwei Werte je Mitarbeiter und Monat:

  • Sollentgelt: das beitragspflichtige Bruttoentgelt, das ohne Arbeitsausfall gezahlt worden wäre – bei Stundenlohn Stundenlohn × Sollstunden. Einmalzahlungen und Überstundenvergütung bleiben außen vor; das Sollentgelt ist auf die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung begrenzt (2026: 8.450 €).
  • Istentgelt: das tatsächlich erzielte beitragspflichtige Bruttoentgelt im Monat, also nach Abzug der Ausfallstunden.

Für beide Werte wird aus der Tabelle der Bundesagentur für Arbeit ein pauschaliertes Nettoentgelt abgelesen – abhängig von Steuerklasse und Leistungssatz. Das Kurzarbeitergeld ist die Differenz der beiden pauschalierten Nettoentgelte. Den höheren Leistungssatz von 67 % erhalten Beschäftigte mit mindestens einem Kinderfreibetrag von 0,5 in den ELStAM; fehlt dieser trotz berücksichtigungsfähigem Kind – etwa in Steuerklasse V oder VI –, kann der Kindernachweis bei der Agentur für Arbeit erbracht werden.

 

Sozialversicherung: Was Kurzarbeit den Arbeitgeber weiter kostet

Auf das Istentgelt fallen die Beiträge wie gewohnt an, je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Für die ausgefallene Arbeitszeit gilt eine Besonderheit: Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung werden auf ein fiktives Entgelt von 80 % des Unterschieds zwischen Soll- und Istentgelt berechnet – und diese trägt der Arbeitgeber allein. Zur Arbeitslosenversicherung fallen darauf keine Beiträge an.

3.500 €
1.750 €
1.750 €
1.400 €
SollentgeltIstentgelt (50 % Ausfall)Unterschiedsbetragfiktives Entgelt (80 %)
Beiträge auf das fiktive Entgelt von 1.400 € – Arbeitgeber allein
Satz
Betrag
Krankenversicherung (inkl. Zusatzbeitrag 2,9 %)
17,5 %
245,00 €
Pflegeversicherung (Beschäftigter mit Kind)
3,6 %
50,40 €
Rentenversicherung
18,6 %
260,40 €
Arbeitslosenversicherung
–
0,00 €
Zusätzliche Arbeitgeberkosten pro Monat
555,80 €

Dazu kommen die normalen Arbeitgeberanteile auf das Istentgelt. Kurzarbeit senkt die Personalkosten also deutlich, aber nicht auf null – das gehört in jede Kalkulation. Wie sich Personalkosten insgesamt zusammensetzen, zeigt der Beitrag Lohnnebenkosten 2026; alle Beitragssätze finden Sie unter Sozialversicherungswerte 2026.

 

Sonderfälle in der Abrechnung

Situation
Behandlung
Feiertage
Für Feiertage gibt es kein Kurzarbeitergeld. Der Arbeitgeber zahlt Feiertagsentgelt in Höhe des Kurzarbeitergeldes (§ 2 Abs. 2 EFZG); die Beiträge darauf trägt er allein.
Krank vor Beginn der Kurzarbeit
Wer vor dem Monat mit Kurzarbeit arbeitsunfähig wird, erhält für die Ausfallzeiten Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes. Der Arbeitgeber berechnet und zahlt es aus und beantragt die Erstattung bei der Krankenkasse.
Krank während der Kurzarbeit
Für die Ausfallzeiten wird weiter Kurzarbeitergeld gezahlt, für die Arbeitszeiten Entgeltfortzahlung – siehe Lohnfortzahlung. Nach sechs Wochen folgt Krankengeld.
Überstunden
Erhöhen das Istentgelt und mindern damit das Kurzarbeitergeld.
Nebenjob
Ein schon vor der Kurzarbeit ausgeübter Nebenjob wird nicht angerechnet; ein während der Kurzarbeit neu aufgenommener erhöht grundsätzlich das Istentgelt.
Kündigung
Ab dem Tag nach Ausspruch der Kündigung oder Abschluss eines Aufhebungsvertrags besteht kein Anspruch mehr.
Zuschuss des Arbeitgebers
Freiwillig oder per Tarif-/Betriebsvereinbarung. steuerpflichtig – beitragsfrei, soweit Zuschuss und Kurzarbeitergeld zusammen 80 % des Unterschieds zwischen Soll- und Istentgelt nicht übersteigen.

Praxis-Tipp: Führen Sie während der Kurzarbeit tägliche Arbeitszeitnachweise mit Soll-, Ist- und Ausfallstunden – die Agentur für Arbeit prüft nach Abschluss der Kurzarbeit, und ohne Nachweise drohen Rückforderungen. Die Angaben zu Kindern (für den Leistungssatz von 67 %) sollten vor der ersten Abrechnung geklärt sein.

Ausblick

  • Die verlängerte Bezugsdauer von bis zu 24 Monaten gilt nach aktuellem Stand bis zum 31.12.2026. Ab 2027 sind es wieder 12 Monate, sofern keine neue Verordnung beschlossen wird.
  • Die Bundesregierung hat im Juli 2026 einen Gesetzentwurf zur Modernisierung der Arbeitsförderung beschlossen. Er sieht unter anderem Vereinfachungen beim Kurzarbeitergeld und eine Pflicht zur elektronischen Antragstellung ab 2028 vor. Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch – wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald es abgeschlossen ist.

 

Häufige Fragen zum Kurzarbeitergeld

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?

60 % der Differenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt aus Soll- und Istentgelt, mit mindestens einem Kind 67 %. Die Beträge stammen aus der Kurzarbeitergeld-Tabelle der Bundesagentur für Arbeit.

Wie lange kann Kurzarbeitergeld bezogen werden?

Regulär bis zu 12 Monate. Für Ansprüche, die bis zum 31. Dezember 2026 entstehen, hat die Bundesregierung die Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate verlängert.

Muss der Arbeitgeber während der Kurzarbeit Sozialversicherungsbeiträge zahlen?

Ja. Auf das Istentgelt wie gewohnt, auf 80 % des ausgefallenen Entgelts trägt er die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge allein. Eine Erstattung dieser Beiträge durch die Agentur für Arbeit gibt es nicht mehr.

Ist Kurzarbeitergeld steuerpflichtig?

Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Beschäftigte mit Kurzarbeitergeld über 410 € im Jahr müssen deshalb eine Einkommensteuererklärung abgeben. Ein Zuschuss des Arbeitgebers ist dagegen steuerpflichtiger Arbeitslohn.

 

Kurzarbeit bedeutet für die Lohnabrechnung zusätzlichen Aufwand – von der Soll-/Ist-Rechnung über Sonderfälle bis zu den monatlichen Erstattungsanträgen. Wenn Sie diesen Aufwand abgeben möchten: Unter Lohnabrechnung auslagern erfahren Sie, wie die Zusammenarbeit mit Lohndirekt funktioniert.

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