Lohnformen 2026: Zeitlohn, Akkordlohn, Prämienlohn, Provision und Bonus im Vergleich

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Lohn ist nicht gleich Lohn: Ob Beschäftigte nach Stunden, nach Stückzahl, nach Prämie, nach Provision oder mit Bonus bezahlt werden, entscheidet über Motivation, Planbarkeit der Personalkosten – und über den Aufwand in der Lohnabrechnung. Wir stellen die Lohnformen vom Zeitlohn über Akkord-, Prämien- und Pensumlohn bis zu Provision und variabler Vergütung vor, rechnen Akkord und Gruppenakkord durch und zeigen, was 2026 bei Mindestlohn, Krankheit, Urlaub und Lohnsteuer gilt.

Das Wichtigste in Kürze Stand: Oktober 2026

  • Grundformen sind Zeitlohn (Stundenlohn, Monatsgehalt) und Leistungslohn (Akkord, Prämie, Pensum); dazu kommen erfolgsabhängige Bestandteile wie Provision und Bonus.
  • Der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € gilt für jede Lohnform: Im Monat muss die Vergütung mindestens geleistete Stunden × 13,90 € erreichen.
  • Bei Krankheit zählt bei Akkord und Provision der erzielbare Durchschnittsverdienst, beim Urlaub der Durchschnitt der letzten 13 Wochen.
  • Monatliche Provisionen sind laufender Arbeitslohn, ein Jahresbonus ist ein sonstiger Bezug – das ändert die Lohnsteuerberechnung.
  • Gibt der Arbeitgeber vereinbarte Ziele nicht oder zu spät vor, droht Schadensersatz in Höhe des entgangenen Bonus.

 

Welche Lohnformen gibt es?

Lohnformen beschreiben, wonach das Arbeitsentgelt bemessen wird: nach der Zeit, nach der Menge, nach einem vereinbarten Leistungsziel oder nach dem wirtschaftlichen Erfolg. In der Praxis werden sie oft kombiniert – etwa ein festes Gehalt mit Provision oder ein Stundenlohn mit Prämie. Ob Sie von Lohn, Gehalt oder Entgelt sprechen, ist dabei vor allem eine Frage der Begriffe; den Unterschied erklärt unser Beitrag Lohn, Gehalt und Entgelt.

 

Vergleichsraster: Lohnformen auf einen Blick

Zeitlohn / Gehalt

Stunde, Woche oder Monat

Leistungsbezug

Schwankung

Abrechnungsaufwand

Verwaltung, Dienstleistung, Tätigkeiten mit schwer messbarem Ergebnis

Akkordlohn

Stückzahl oder Vorgabezeit

Leistungsbezug

Schwankung

Abrechnungsaufwand

Gleichartige, messbare, wiederkehrende Arbeit: Fertigung, Montage, Erntehilfe

Prämienlohn

Grundlohn + Prämie für Mehrleistung

Leistungsbezug

Schwankung

Abrechnungsaufwand

Automatisierte Fertigung, Qualität, Ausschuss, Maschinenauslastung

Pensumlohn

Grundlohn + Anteil für vorab vereinbartes Pensum

Leistungsbezug

Schwankung

Abrechnungsaufwand

Planbare Leistung über einige Wochen oder Monate, z. B. Instandhaltung, Logistik

Provision

Prozent vom Umsatz oder Deckungsbeitrag

Leistungsbezug

Schwankung

Abrechnungsaufwand

Vertrieb, Außendienst, Makler – meist mit Fixum kombiniert

Bonus / Zielvereinbarung

Zielerreichung in einer Zielperiode

Leistungsbezug

Schwankung

Abrechnungsaufwand

Führungskräfte, Projekt- und Vertriebsrollen; meist jährlich ausgezahlt

Redaktionelle Einschätzung, 1 = gering, 5 = hoch. „Schwankung“ meint, wie stark das Monatsentgelt von Monat zu Monat variiert; der Abrechnungsaufwand umfasst Datenerfassung, Mindestlohn-Prüfung und Durchschnittsberechnungen.

 

Zeitlohn und Gehalt

Beim Zeitlohn wird die Anwesenheit bzw. Arbeitszeit bezahlt, ohne unmittelbaren Bezug zur erbrachten Menge. In der Praxis kommt er in drei Varianten vor:

  • Stundenlohn: Abrechnung der tatsächlich geleisteten Stunden – das Monatsentgelt schwankt mit der Zahl der Arbeitstage.
  • Monatsgehalt: fester Betrag pro Monat, unabhängig von der Zahl der Arbeitstage. Fehlzeiten ohne Entgeltanspruch werden anteilig gekürzt.
  • Verstetigter Monatslohn: Stundenlohn × durchschnittliche Monatsstunden (z. B. 40 Std. × 4,35 Wochen = 174 Std.) – das Entgelt bleibt gleich, Mehr- oder Minderstunden laufen oft über ein Arbeitszeitkonto.

Zeitlohn ist einfach abzurechnen und gut planbar. Leistungsanreize entstehen nur indirekt, etwa über Gehaltserhöhungen oder zusätzliche Prämien.

 

Akkordlohn berechnen: Zeitakkord und Stückakkord

Beim Akkordlohn bestimmt die erbrachte Menge die Höhe des Entgelts. Er setzt voraus, dass die Arbeit akkordfähig (gleichartig, wiederkehrend, Menge und Zeit genau messbar, vom Beschäftigten beeinflussbar) und akkordreif ist (eingeübter, störungsfreier Ablauf). Grundlage ist der Akkordrichtsatz: der Stundenverdienst bei Normalleistung. Er setzt sich zusammen aus dem Grundlohn – meist dem tariflichen Zeitlohn der Lohngruppe – und einem Akkordzuschlag, häufig 15 bis 25 %.

Beispiel (Beispielwerte): Grundlohn 16,00 €/Std., Akkordzuschlag 20 %, Normalleistung 12 Stück/Std., Ist-Leistung 15 Stück/Std.

Akkordrichtsatz: 16,00 € + 20 %19,20 €/Std.
Zeitakkord – Vorgabezeit: 60 Min. ÷ 12 Stück5 Min./Stück
Zeitakkord – Minutenfaktor: 19,20 € ÷ 600,32 €/Min.
Zeitakkord: 15 Stück × 5 Min. × 0,32 €24,00 €/Std.
Stückakkord – Geldsatz: 19,20 € ÷ 12 Stück1,60 €/Stück
Stückakkord: 15 Stück × 1,60 €24,00 €/Std.

Beide Wege führen zum gleichen Ergebnis; der Leistungsgrad beträgt hier 125 %. Der Zeitakkord hat den Vorteil, dass bei einer Tariferhöhung nur der Minutenfaktor angepasst werden muss, die Vorgabezeiten bleiben. Viele Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sichern außerdem einen garantierten Mindestverdienst zu, wenn die Normalleistung ohne eigenes Verschulden nicht erreicht wird – etwa bei Maschinenstillstand oder Materialmangel. Für Akkordregelungen hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht.

 

Gruppenakkord berechnen

Beim Gruppenakkord wird die Leistung einer ganzen Gruppe gemessen und der Gruppenverdienst anschließend verteilt – meist nach geleisteten Stunden, gegebenenfalls gewichtet nach Lohngruppen. Er eignet sich, wenn die Einzelleistung nicht sinnvoll messbar ist, zum Beispiel an einer Montagelinie.

Beispiel (Beispielwerte): Gruppenverdienst einer Woche 1.980 €, drei Beschäftigte mit 40, 40 und 30 Stunden

Stunden der Gruppe: 40 + 40 + 30110 Std.
Verdienst je Stunde: 1.980 € ÷ 110 Std.18,00 €
Anteil bei 40 Std. (je Person)720,00 €
Anteil bei 30 Std.540,00 €

 

Prämienlohn und Prämienlohnsysteme

Beim Prämienlohn erhalten Beschäftigte einen festen, leistungsunabhängigen Grundlohn und zusätzlich eine Prämie für Leistungen oberhalb einer Vorgabe. Anders als beim Akkord kann die Prämie neben der Menge auch an Qualität, Ausschussquote, Materialersparnis, Termintreue oder Maschinennutzung geknüpft sein. Deshalb hat der Prämienlohn den Akkord in vielen automatisierten Bereichen abgelöst, in denen die Menge vor allem von der Maschine abhängt. Wirksam ist eine Prämie nur, wenn die Beschäftigten die Kennzahl selbst beeinflussen können.

Die klassischen Prämienlohnsysteme unterscheiden sich vor allem darin, wie die Prämie mit der Mehrleistung wächst:

System
Prinzip
Verlauf der Prämie
Halsey
Ein fester Anteil (oft 30–50 %) des durch Zeitersparnis eingesparten Lohns wird als Prämie ausgezahlt
linear
Rowan
Prämie in dem Prozentsatz, um den die Vorgabezeit unterschritten wurde, bezogen auf den Grundlohn
degressiv
Bedaux
Vorgaben in Leistungspunkten je Minute; ein Teil (klassisch 75 %) der Mehrleistung wird vergütet
linear, abgeflacht
Taylor
Zwei Stücklohnsätze: niedriger Satz unterhalb, höherer Satz ab Erreichen der Vorgabe (Differenzialstücklohn)
sprunghaft

Heute werden Prämien meist individuell in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen gestaltet, oft als Kennzahlenkombination mit Ober- und Untergrenze. Auch hier hat der Betriebsrat mitzubestimmen.

 

Pensumlohn: Lohn für eine vorab vereinbarte Leistung

Beim Pensumlohn (auch Kontraktlohn) wird nicht die bereits erbrachte, sondern eine für die Zukunft vereinbarte Leistung bezahlt. Arbeitgeber und Beschäftigte legen für einen Zeitraum – üblich sind etwa ein bis drei Monate – ein Leistungspensum fest. Der Lohn setzt sich zusammen aus:

Pensumlohn = leistungsunabhängiger Grundlohn + Pensumanteil

Der Pensumanteil wird für den gesamten Zeitraum fest gezahlt, das Entgelt ist also gut planbar. Wird das Pensum verfehlt oder übertroffen, passen die Parteien es für die nächste Periode an. Damit liegt der Pensumlohn zwischen Zeitlohn und Prämienlohn: Er verknüpft Leistung und Bezahlung, ohne dass der Monatslohn schwankt.

 

Provision, Bonus und Zielvereinbarung: variable Vergütung

Im Vertrieb und bei Führungskräften hängt ein Teil des Einkommens häufig vom wirtschaftlichen Erfolg ab. Variable Vergütung kann mehr als motivieren: Unternehmen steuern damit, welche Produkte, Kundengruppen oder Konditionen im Fokus stehen, gleichen saisonale Schwankungen aus oder belohnen strategische Jahresziele.

  • Provision: Prozentsatz vom vermittelten Umsatz oder vom Deckungsbeitrag. Die Bemessung nach Deckungsbeitrag berücksichtigt Rabatte und Kosten und verhindert, dass Umsatz um jeden Preis gemacht wird. Wie Provisionen steuerlich und in der Sozialversicherung behandelt werden, lesen Sie im Beitrag Provisionsabrechnungen mit der Lohnabrechnung.
  • Bonus / Tantieme: Zahlung für das Erreichen von Unternehmens-, Team- oder persönlichen Zielen, meist einmal jährlich.
  • Zielvereinbarung vs. Zielvorgabe: Bei der Zielvereinbarung handeln Arbeitgeber und Beschäftigte die Ziele aus, bei der Zielvorgabe legt der Arbeitgeber sie nach billigem Ermessen fest. Was gilt, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung.

Wenn keine Ziele vereinbart werden: Schadensersatz

Für Arbeitgeber besonders wichtig: Wer sich verpflichtet hat, Ziele zu vereinbaren oder vorzugeben, muss das auch rechtzeitig tun. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss der Arbeitgeber über eine vereinbarte Zielvereinbarung tatsächlich verhandeln (BAG, 3.7.2024 – 10 AZR 171/23). Gibt er Ziele schuldhaft gar nicht oder so spät vor, dass sie ihre Anreizfunktion nicht mehr erfüllen können, hat der Beschäftigte Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung – in der Regel ohne Mitverschulden, weil die Initiative beim Arbeitgeber liegt (BAG, 19.2.2025 – 10 AZR 57/24). Als Schaden wird grundsätzlich der Bonus angesetzt, der bei Erreichen der Ziele gezahlt worden wäre.

 

Fälligkeit und Stichtagsklauseln

Fällig wird ein Bonus zu dem im Vertrag genannten Zeitpunkt, typischerweise nach Feststellung der Zielerreichung – etwa mit dem Jahresabschluss. Klauseln, nach denen ein Bonus für bereits geleistete Arbeit entfällt, wenn der Beschäftigte zu einem Stichtag nach Ablauf des Bezugszeitraums nicht mehr im Unternehmen ist, sind in Formularverträgen regelmäßig unwirksam (BAG, 13.11.2013 – 10 AZR 848/12). Scheidet jemand unterjährig aus, steht ihm der Bonus in der Regel anteilig zu.

 

Mindestlohn bei Akkord, Prämie und Provision

Der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € je Stunde (seit 1. Januar 2026) gilt unabhängig von der Lohnform. Akkord-, Stück- und Provisionslohn sind zulässig, solange für die im Monat tatsächlich geleisteten Stunden im Durchschnitt mindestens 13,90 € erreicht werden. Dafür zählen alle Leistungen, die vorbehaltlos als Gegenleistung für die Arbeit gezahlt werden – auch Leistungszulagen, Prämien und im Monat ausgezahlte Provisionen. Ein erst im Folgejahr gezahlter Jahresbonus gleicht eine Unterschreitung in früheren Monaten dagegen nicht aus. Der Mindestlohn muss spätestens am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats gezahlt sein (§ 2 Abs. 1 MiLoG).

Beispiel (Beispielwerte): reiner Stücklohn 1,20 €/Stück, 1.800 Stück in 160 Arbeitsstunden

Stücklohn: 1.800 × 1,20 €2.160,00 €
Durchschnitt je Stunde: 2.160 € ÷ 160 Std.13,50 €
Mindestlohn: 160 Std. × 13,90 €2.224,00 €
Differenz – zusätzlich zu zahlen64,00 €

Die Arbeitszeit sollte deshalb auch bei reiner Leistungsentlohnung sauber erfasst werden – ohne Stundennachweis lässt sich die Einhaltung des Mindestlohns bei einer Prüfung nicht belegen. Mehr zur aktuellen Höhe im Beitrag Mindestlohn 2026.

 

Krankheit, Urlaub und Lohnsteuer bei variabler Vergütung

Je stärker das Entgelt schwankt, desto wichtiger ist die Frage, was bei Abwesenheit gezahlt wird und wie die Lohnsteuer berechnet wird:

Situation
Was gilt bei Leistungslohn, Provision und Bonus?
Krankheit
§ 4 EFZG
Entgeltausfallprinzip: Fortzuzahlen ist, was der Beschäftigte ohne Krankheit verdient hätte. Bei ergebnisabhängiger Vergütung (Akkord, Provision) ist der in der regelmäßigen Arbeitszeit erzielbare Durchschnittsverdienst maßgeblich (§ 4 Abs. 1a EFZG). Überstundenvergütung bleibt außen vor. Tarifverträge können abweichen.
Urlaub
§ 11 BUrlG
Referenzprinzip: Urlaubsentgelt = durchschnittlicher Verdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn, ohne Überstundenvergütung. Laufende Provisionen und Akkordverdienste fließen ein; ein Jahresbonus, der nicht für diesen Zeitraum gezahlt wird, in der Regel nicht.
Lohnsteuer
§ 38a EStG, R 39b.2 LStR
Monatlich gezahlte Akkordlöhne, Prämien und Provisionen sind laufender Arbeitslohn (Monatstabelle). Nicht fortlaufend gezahlte Boni, Tantiemen und Gratifikationen sind sonstige Bezüge – die Steuer wird über den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn berechnet.
Sozialversicherung
§ 23a SGB IV
Laufende variable Entgelte sind im Monat der Zahlung beitragspflichtig bis zur Beitragsbemessungsgrenze; ein Bonus wird als Einmalzahlung mit anteiliger Jahres-BBG und gegebenenfalls Märzklausel verbeitragt.

Beispiel Urlaubsentgelt (Beispielwerte): Fixum plus Provision, Verdienst der letzten 13 Wochen 11.700 € bei einer 5-Tage-Woche

Arbeitstage in 13 Wochen: 13 × 565 Tage
Urlaubsentgelt je Urlaubstag: 11.700 € ÷ 65180,00 €

Wie Zuschläge und variable Bestandteile bei Krankheit und Urlaub im Detail zu behandeln sind, zeigt der Beitrag Zuschläge bei Krankheit und Urlaub. Die Berechnung von Lohnsteuer und Beiträgen auf Boni Schritt für Schritt finden Sie unter Lohnsteuer und Sozialabgaben bei Sonderzahlungen.

 

Lohnformen und Entgelttransparenz

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970) versteht unter Entgelt nicht nur das Grundgehalt, sondern auch alle variablen Bestandteile wie Prämien, Provisionen und Boni. Ihre Umsetzungsfrist ist am 7. Juni 2026 abgelaufen; das deutsche Umsetzungsgesetz stand zuletzt noch aus. Arbeitgeber sollten trotzdem schon jetzt darauf achten, dass Akkordvorgaben, Prämienkriterien und Bonusregeln objektiv, geschlechtsneutral und dokumentiert sind – denn bei Auskunftsverlangen und Entgeltberichten zählen sie mit. Was auf Unternehmen zukommt, lesen Sie im Beitrag Entgelttransparenzgesetz 2026.

Gut zu wissen: Welche Lohnform Sie wählen, ist weitgehend frei – sofern kein Tarifvertrag sie vorgibt. Gibt es einen Betriebsrat, bestimmt er bei Entlohnungsgrundsätzen und leistungsbezogenen Entgelten mit (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG).

Praxis-Tipp: Legen Sie für jede variable Komponente fest, wann sie entsteht, wann sie ausgezahlt wird und welche Daten die Lohnabrechnung dafür bis wann braucht – etwa Stückzahlen bis zum 3. Arbeitstag, Provisionsliste nach Zahlungseingang, Zielerreichung bis Ende Februar. Prüfen Sie bei Leistungslohn jeden Monat den Mindestlohn je Stunde und halten Sie die Zielvorgaben für Boni am Anfang der Zielperiode schriftlich fest. So vermeiden Sie Nachzahlungen und Streit über entgangene Boni.

 

FAQ zu Lohnformen

Welche Lohnformen gibt es?

Die wichtigsten Lohnformen sind der Zeitlohn (Stundenlohn, Monatsgehalt) und der Leistungslohn mit Akkordlohn, Prämienlohn und Pensumlohn. Hinzu kommen erfolgsabhängige Vergütungen wie Provision, Bonus und Tantieme. In der Praxis werden die Formen häufig kombiniert, etwa Fixum plus Provision.

Wie berechnet man den Akkordlohn?

Zuerst wird der Akkordrichtsatz ermittelt: Grundlohn plus Akkordzuschlag. Beim Stückakkord teilt man ihn durch die Normalleistung und erhält den Geldsatz je Stück, der mit der tatsächlichen Menge multipliziert wird. Beim Zeitakkord rechnet man Menge × Vorgabezeit × Minutenfaktor (Akkordrichtsatz ÷ 60). Beide Wege führen zum gleichen Ergebnis.

Was ist ein Pensumlohn?

Der Pensumlohn besteht aus einem leistungsunabhängigen Grundlohn und einem festen Pensumanteil für eine vorab vereinbarte Leistung in einem bestimmten Zeitraum, meist ein bis drei Monate. Bezahlt wird also die erwartete, nicht die bereits erbrachte Leistung. Wird das Pensum verfehlt oder übertroffen, wird es für die nächste Periode angepasst.

Gilt der Mindestlohn auch bei Akkordlohn und Provision?

Ja. Auch bei Akkord, Stücklohn oder Provision müssen im Monat im Durchschnitt mindestens 13,90 € je tatsächlich geleisteter Stunde erreicht werden. Liegt der Verdienst darunter, muss der Arbeitgeber die Differenz nachzahlen – spätestens bis zum letzten Bankarbeitstag des Folgemonats.

Bekomme ich meinen Bonus, wenn keine Ziele vereinbart wurden?

Häufig ja – als Schadensersatz. Ist der Arbeitgeber vertraglich verpflichtet, Ziele zu vereinbaren oder vorzugeben, und tut er das schuldhaft nicht oder zu spät, kann der Beschäftigte nach der Rechtsprechung des BAG Schadensersatz verlangen. Maßgeblich ist grundsätzlich der Bonus, der bei Zielerreichung gezahlt worden wäre.

Wird bei Krankheit oder Urlaub die Provision weitergezahlt?

Ja. Bei Krankheit ist der Durchschnittsverdienst fortzuzahlen, den der Beschäftigte in der regelmäßigen Arbeitszeit hätte erzielen können. Im Urlaub richtet sich das Urlaubsentgelt nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen, laufende Provisionen eingeschlossen. Überstundenvergütung bleibt jeweils unberücksichtigt.

 

Akkord, Prämie, Provision oder Bonus – Lohndirekt rechnet auch variable Vergütung im Rahmen der Lohnabrechnung ab, inklusive Mindestlohn-Prüfung und Durchschnittsberechnung bei Krankheit und Urlaub. Sprechen Sie uns an.

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