Jedes Frühjahr liegt sie der Lohnabrechnung bei, und beim Jobwechsel kommt sie noch einmal: die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung. Sie zeigt, was Ihr Arbeitgeber über Ihre Beschäftigung an die Sozialversicherung gemeldet hat – vor allem das Entgelt, aus dem sich später Ihre Rente berechnet. Wir erklären, was die einzelnen Angaben bedeuten, wofür Sie die Bescheinigung brauchen und was Arbeitgeber bei Jahresmeldung und Fristen beachten müssen.
Das Wichtigste in Kürze Stand: Oktober 2026
- Die Meldebescheinigung ist die Kopie der Meldungen, die der Arbeitgeber elektronisch an die Krankenkasse geschickt hat (§ 25 DEÜV).
- Beschäftigte erhalten sie mindestens einmal im Jahr bis zum 30. April und unverzüglich nach dem Ende der Beschäftigung.
- Die wichtigste Angabe ist das beitragspflichtige Bruttoentgelt – es fließt in Ihr Rentenkonto, 2026 höchstens bis 101.400 € im Jahr.
- Für die Steuererklärung brauchen Sie sie nicht – dafür ist die Lohnsteuerbescheinigung da.
- Arbeitgeber müssen die Jahresmeldung mit der ersten Abrechnung des neuen Jahres, spätestens bis zum 15. Februar, übermitteln.
Was ist die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung?
Arbeitgeber melden Beginn, Ende und Entgelt jeder Beschäftigung elektronisch an die Krankenkasse; die leitet die Daten an die Renten- und Arbeitslosenversicherung weiter. Damit Sie als Beschäftigter nachvollziehen können, was über Sie gemeldet wurde, muss der Arbeitgeber Ihnen den Inhalt dieser Meldungen in Papierform oder als Ausdruck bescheinigen – das ist die Meldebescheinigung. Sie ist kein Antrag und kein Bescheid, sondern eine Information. Sie müssen nichts unterschreiben und nichts zurückschicken.
Eine Meldebescheinigung bekommen Sie zu jeder Meldung des Vorjahres, zum Beispiel nach der Anmeldung, der Abmeldung beim Jobwechsel, der Jahresmeldung zum 31. Dezember oder einer Unterbrechungsmeldung, etwa nach Krankengeld oder Elternzeit.
So lesen Sie die Meldebescheinigung
Das Layout unterscheidet sich je nach Lohnprogramm, die Angaben sind aber immer dieselben. Ein vereinfachtes, fiktives Beispiel:
Fiktives Beispiel einer Vollzeitbeschäftigten – alle Nummern sind erfunden.
- 1Versicherungsnummer: Ihre Sozialversicherungs- bzw. Rentenversicherungsnummer. Wie sie aufgebaut ist, erklärt unser Beitrag Wo finde ich meine Sozialversicherungsnummer?
- 2Betriebsnummer: die Kennung Ihres Arbeitgebers bei der Bundesagentur für Arbeit.
- 3Abgabegrund: warum gemeldet wurde – die häufigsten Schlüssel stehen in der Tabelle unten.
- 4Zeitraum: für welche Zeit das Entgelt gemeldet wird. Bei der Jahresmeldung ist das in der Regel das ganze Vorjahr bzw. die Zeit ab Eintritt.
- 5Personengruppe: 101 steht für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, 102 für Auszubildende, 109 für Minijobber, 110 für kurzfristig Beschäftigte.
- 6Beitragsgruppen: vier Ziffern für Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. „1 1 1 1“ heißt: in allen Zweigen voll versicherungspflichtig.
- 7Tätigkeitsschlüssel: verschlüsselt Beruf, Schulabschluss, Berufsausbildung, Arbeitnehmerüberlassung und Vertragsform (Vollzeit/Teilzeit, befristet/unbefristet).
- 8Beitragspflichtiges Entgelt: das Bruttoentgelt, von dem Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden – höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze, 2026 also 101.400 € im Jahr. Steuerfreie Bestandteile wie steuerfreie Zuschläge oder Sachbezüge innerhalb der Freigrenzen fehlen darin.
Die häufigsten Abgabegründe
Mehr zur Unterbrechungsmeldung bei langer Krankheit lesen Sie im Beitrag Krankengeld: Meldungen, Beiträge und Aussteuerung.
Wofür brauchen Sie die Meldebescheinigung?
Die Angaben landen in Ihrem Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung. Aus den gemeldeten Entgelten werden später Ihre Entgeltpunkte und damit Ihre Rente berechnet. Deshalb lohnt ein kurzer Blick:
- Stimmen Zeitraum und Entgelt? Vergleichen Sie das Entgelt mit Ihrer Dezember-Gehaltsabrechnung (Jahressumme „RV-Brutto“ bzw. „SV-Brutto“).
- Fehlen Zeiten? Lücken, etwa bei einem Jobwechsel, fallen spätestens bei der Kontenklärung auf – je früher, desto leichter lassen sie sich belegen.
- Aufbewahren: Heben Sie die Bescheinigungen bis zum Rentenbeginn auf. Sie sind Ihr Beleg, falls im Versicherungsverlauf etwas fehlt.
Für die Einkommensteuererklärung brauchen Sie die Meldebescheinigung nicht; dafür übermittelt der Arbeitgeber die elektronische Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt. Auch für das Arbeitslosengeld ist sie nicht gedacht – dort gilt die Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers.
Praxis-Tipp für Beschäftigte: Ist eine Angabe falsch – etwa das Entgelt oder der Zeitraum –, wenden Sie sich an die Personal- oder Lohnabteilung Ihres Arbeitgebers. Nur er kann die Meldung stornieren und korrigiert neu übermitteln; Sie erhalten dann eine neue Bescheinigung. Bescheinigung verloren? Der Arbeitgeber kann sie erneut ausdrucken, oder Sie fordern bei der Deutschen Rentenversicherung einen Versicherungsverlauf an.
Für Arbeitgeber: Jahresmeldung und Fristen
Für jeden Beschäftigten, der am 31. Dezember versicherungspflichtig beschäftigt war, erstattet der Arbeitgeber eine Jahresmeldung mit dem beitragspflichtigen Entgelt des Kalenderjahres (§ 10 DEÜV). Das gilt auch für Minijobber, deren Jahresmeldung an die Minijob-Zentrale geht. Die Fristen im Überblick:
Keine Jahresmeldung ist nötig, wenn zum 31. Dezember ohnehin eine andere Meldung fällig ist – zum Beispiel, weil die Beschäftigung an diesem Tag endet und abgemeldet wird. Für kurzfristig Beschäftigte entfällt die Jahresmeldung zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung; die UV-Jahresmeldung bleibt. Seit Meldezeiträumen ab dem 1. Januar 2025 ist außerdem kein Rechtskreis (West/Ost) mehr anzugeben, weil die Rechengrößen bundeseinheitlich gelten.
Übermittelt wird ausschließlich elektronisch – aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal. Die frühere Ausfüllhilfe sv.net wurde am 30. Juni 2024 abgeschaltet. Endet ein Beschäftigungsverhältnis, erhält der Beschäftigte die Bescheinigung unverzüglich nach der Abmeldung. Für die UV-Jahresmeldung ist keine Bescheinigung auszustellen. Welche Meldungen sonst im Laufe eines Arbeitsverhältnisses anfallen, zeigt unser Beitrag Meldeverfahren fehlerfrei meistern; die aktuellen Grenzen stehen in den Sozialversicherungswerten 2026.
FAQ zur Meldebescheinigung
Anmeldungen, Jahresmeldungen, UV-Meldungen und die Bescheinigungen für Ihre Beschäftigten – Lohndirekt übernimmt das komplette Meldeverfahren im Rahmen der Lohnabrechnung. Sprechen Sie uns an.



