Lohnnachweis digital: So funktioniert das Meldeverfahren zur Unfallversicherung

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Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zahlt allein der Arbeitgeber – und sie richten sich nach den Daten, die er selbst meldet. Einmal im Jahr übermittelt jedes Unternehmen mit Beschäftigten seiner Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse den Lohnnachweis digital: die Entgelte, Arbeitsstunden und die Zahl der Beschäftigten des Vorjahres, aufgeteilt nach Gefahrtarifstellen. Daneben läuft die UV-Jahresmeldung für jeden einzelnen Beschäftigten. Papier-Lohnnachweise gibt es seit 2019 nicht mehr. Wir zeigen, wie das Verfahren abläuft, was in den Lohnnachweis gehört, wie sich der Beitrag berechnet und welche Fristen übers Jahr zu beachten sind.

Das Wichtigste in Kürze Stand: Oktober 2026

  • Der Lohnnachweis digital für das Vorjahr ist bis zum 16. Februar an den Unfallversicherungsträger zu übermitteln – nur elektronisch (§ 99 SGB IV).
  • Vorher ist ein Stammdatenabruf Pflicht, mit Unternehmensnummer, PIN und Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers; möglich ab 1. November für das Folgejahr.
  • Gemeldet werden je Gefahrtarifstelle: beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, geleistete Arbeitsstunden und Anzahl der Beschäftigten.
  • Zusätzlich ist für jeden Beschäftigten weiterhin die UV-Jahresmeldung (Abgabegrund 92) bis zum 16. Februar fällig – sie dient der Betriebsprüfung, nicht der Beitragsberechnung.
  • Bei Insolvenz oder Betriebseinstellung ist der Lohnnachweis unterjährig abzugeben, spätestens nach sechs Wochen. Fehlt er, darf der Träger schätzen.

 

Lohnnachweis und UV-Jahresmeldung: zwei Meldungen, zwei Zwecke

Seit der Neuordnung durch das 5. SGB-IV-Änderungsgesetz erhält die Unfallversicherung ihre Daten auf zwei getrennten Wegen. Beide Meldungen haben dieselbe Frist, werden aber oft verwechselt:

Lohnnachweis digital

  • Summenmeldung für das ganze Unternehmen
  • geht an die Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse
  • Grundlage für den Beitragsbescheid
  • Rechtsgrundlage: § 99 SGB IV, § 165 SGB VII
  • Frist: 16. Februar des Folgejahres

UV-Jahresmeldung (Abgabegrund 92)

  • Einzelmeldung je Beschäftigtem, Meldezeitraum immer 01.01. bis 31.12.
  • geht über die Krankenkasse bzw. Minijob-Zentrale
  • dient dem Prüfdienst der Rentenversicherung bei der Betriebsprüfung
  • Rechtsgrundlage: § 28a Abs. 2a SGB IV
  • Frist: 16. Februar des Folgejahres

Die UV-Jahresmeldung ist unabhängig von der normalen DEÜV-Jahresmeldung zum 15. Februar, die das renten- und krankenversicherungspflichtige Entgelt meldet – dazu mehr im Beitrag Jahresmeldung zur Sozialversicherung. Gemeldet werden auch Minijobber, Werkstudenten, Auszubildende und Praktikanten. Keine UV-Jahresmeldung ist unter anderem für Minijobber im Haushaltsscheckverfahren und für Bezieher von Vorruhestandsgeld abzugeben. Eine Bescheinigung für den Beschäftigten ist nicht vorgesehen.

 

Schritt 1: Stammdatenabruf mit Unternehmensnummer und PIN

Bevor der Lohnnachweis abgegeben werden kann, gleicht das Entgeltabrechnungsprogramm die Daten des Unternehmens mit der zentralen Stammdatendatei der Unfallversicherung ab. Dafür werden drei Zugangsdaten benötigt, die der Unfallversicherungsträger schriftlich mitteilt:

  • die Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers (BBNRUV),
  • die Unternehmensnummer – seit 2023 eine 15-stellige Nummer, die die frühere Mitgliedsnummer ersetzt hat (manche Träger sprechen noch von Mitglieds- oder Kundennummer),
  • die PIN für das Meldeverfahren.

Als Rückmeldung erhält das Programm die gültigen Gefahrtarifstellen des Unternehmens mit ihren Gültigkeiten. Der Abruf ist frühestens ab dem 1. November für das folgende Meldejahr möglich; je nach Software erfolgt er zu Beginn des Meldejahres oder kurz vor dem Lohnnachweis. Bis die Daten bereitstehen, kann es bis zu 24 Stunden dauern. Ohne Stammdatenabgleich werden weder Lohnnachweis noch UV-Jahresmeldungen angenommen.

Wer die Abrechnung an ein Lohnbüro oder eine Steuerkanzlei vergibt, sollte die Zugangsdaten dorthin weitergeben. Wechselt die abrechnende Stelle, meldet die bisherige Stelle ihren Teil innerhalb von sechs Wochen ab; die neue Stelle führt einen eigenen Stammdatenabruf durch.

 

Schritt 2: Was in den Lohnnachweis gehört

Der Lohnnachweis digital enthält neben der Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers und der Unternehmensnummer – jeweils bezogen auf die Gefahrtarifstellen des Unternehmens – drei Werte:

  • das beitragspflichtige Arbeitsentgelt: grundsätzlich das in der Sozialversicherung beitragspflichtige Entgelt, je Beschäftigtem aber höchstens bis zum Höchstjahresarbeitsverdienst des Trägers;
  • die geleisteten Arbeitsstunden;
  • die Anzahl der Beschäftigten.

Werden Beschäftigte in mehreren Gefahrtarifstellen eingesetzt oder wird über mehrere Abrechnungskreise abgerechnet, sind Teillohnnachweise zu erstellen; der Unfallversicherungsträger führt sie zusammen. Übermittelt wird ausschließlich aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm oder über eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe wie das SV-Meldeportal. Unternehmen, die im ganzen Jahr keine Beschäftigten hatten – auch keine Aushilfen –, geben keinen Lohnnachweis ab; ein versehentlich durchgeführter Stammdatenabruf sollte dann storniert werden, sonst erwartet der Träger eine Meldung.

 

So berechnet die Berufsgenossenschaft den Beitrag

Die gesetzliche Unfallversicherung arbeitet im Umlageverfahren: Der Träger legt im Nachhinein die Kosten des Vorjahres auf seine Mitgliedsunternehmen um. Grundlagen sind nach § 153 SGB VII der Finanzbedarf, die gemeldeten Arbeitsentgelte und die Gefahrklassen. Die Gefahrklasse drückt das Unfallrisiko eines Gewerbezweigs aus und steht im Gefahrtarif des Trägers; welche Gefahrtarifstellen für Ihr Unternehmen gelten, ergibt sich aus dem Veranlagungsbescheid. Der Beitragsfuß wird jedes Jahr neu errechnet und gilt für alle Unternehmen des Trägers gleich.

Rechenbeispiel (Beispielwerte): Ein Unternehmen meldet für fünf Beschäftigte Entgelte von zusammen 250.000 €. Eine Beschäftigte verdient 130.000 €; der Höchstjahresarbeitsverdienst des Trägers liegt im Beispiel bei 120.000 €. Gefahrklasse 1,5, Beitragsfuß 3,0.

Entgelt bis Höchst­jahresarbeits­verdienst240.000 €
×
Gefahrklasse1,5
×
Beitragsfuß3,0
÷
Promille1.000
=
Jahresbeitrag1.080 €

Ohne die Kappung beim Höchstjahresarbeitsverdienst wären es 1.125 €. Diesen Höchstbetrag legt jeder Träger in seiner Satzung fest; gesetzlich beträgt er das Zweifache der Bezugsgröße – 2026 also 94.920 € –, viele Berufsgenossenschaften setzen ihn höher an (Beispiele: BGW 120.000 € ab 2026, BG ETEM 102.000 € ab 2027). Hinzu kommen je nach Träger Zuschläge oder Nachlässe, etwa abhängig vom Unfallgeschehen im Betrieb. Den genauen Wert für Ihr Unternehmen finden Sie im Beitragsbescheid.

 

Jahreskalender: die UV-Fristen im Überblick

Lohnnachweis, Beitragsbescheid und Vorschüsse folgen einem festen Jahresrhythmus. Die Vorschuss-Termine unterscheiden sich je nach Träger – maßgeblich ist Ihr Bescheid.

JanuarStammdaten für das neue Meldejahr abrufen, falls noch nicht geschehenggf. erste Vorschussrate
Februar16.02.: Lohnnachweis digital für das Vorjahr16.02.: UV-Jahresmeldung (Grund 92)
MärzRückmeldungen und Abweisungen prüfen
AprilBeitragsbescheid: Abrechnung Vorjahr und Vorschuss laufendes JahrWiderspruch binnen eines Monats
MaiFälligkeit am 15. des Folgemonats nach Bekanntgabe – meist 15.05.
Juni–
Juli–
Augustggf. Vorschussrate (je nach Träger)
September–
OktoberZugangsdaten und Gefahrtarifstellen auf Aktualität prüfen
Novemberab 01.11.: Stammdatenabruf für das Folgejahr möglichggf. Vorschussrate
DezemberZuordnung der Beschäftigten zu Gefahrtarifstellen für den Jahresabschluss kontrollieren

gesetzliche Meldefrist wichtiger Termin je nach Träger
Unterjährig jederzeit: Bei Insolvenz, Betriebseinstellung oder Ende aller Beschäftigungen Lohnnachweis mit der nächsten Abrechnung, spätestens nach sechs Wochen.

Für das Meldejahr 2026 endet die Frist am Dienstag, 16. Februar 2027. Einen Überblick über alle anderen Meldungen im Arbeitsverhältnis – von der Anmeldung bis zur Lohnsteuerbescheinigung – bietet der Beitrag Meldeverfahren fehlerfrei meistern.

 

Korrekturen, Insolvenz und Betriebseinstellung

Fehler im Lohnnachweis korrigieren

Fehlerhafte Lohnnachweise sind unverzüglich zu stornieren und neu zu übermitteln – ebenfalls elektronisch; eine Korrektur per Brief oder E-Mail ist nicht vorgesehen. Abgewiesene Meldungen sind zeitnah berichtigt erneut einzureichen. Bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften richtet sich der Beitrag nach dem Entgelt; eine falsche Stundenzahl allein wirkt sich dort nicht auf den Beitrag aus. Ist Storno und Neumeldung technisch nicht möglich, hilft der Unfallversicherungsträger weiter.

 

Unterjähriger Lohnnachweis

Wird das Unternehmen eingestellt, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder enden alle Beschäftigungsverhältnisse, ohne dass im selben Jahr neue zu erwarten sind, wartet die Meldung nicht bis Februar: Der Lohnnachweis ist dann mit der nächsten Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen, abzugeben. Dasselbe gilt sinngemäß beim Übergang auf einen Nachfolger oder einem Wechsel des Unfallversicherungsträgers.

 

Lohnnachweis vergessen?

Fehlt der Lohnnachweis, kommt er zu spät oder ist er unvollständig, darf der Unfallversicherungsträger die Berechnungsgrundlagen schätzen (§ 165 Abs. 3 SGB VII) – in der Regel nicht zum Vorteil des Unternehmens. Außerdem werden die Vorschüsse für das laufende Jahr meist aus den Vorjahreswerten abgeleitet. Die Aufzeichnungen, auf denen der Lohnnachweis beruht, sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren.

Praxis-Tipp: Gleichen Sie vor dem 16. Februar die Summe der Entgelte im Lohnnachweis mit der Summe der UV-Jahresmeldungen ab – größere Abweichungen fallen spätestens bei der Betriebsprüfung auf. Prüfen Sie außerdem, ob neue Tätigkeiten im Unternehmen noch zur bisherigen Gefahrtarifstelle passen: Kommt etwa zu einem Büro ein Lager oder eine Werkstatt hinzu, muss das dem Unfallversicherungsträger mitgeteilt werden, damit die Veranlagung stimmt. Und legen Sie die Zugangsdaten mit PIN so ab, dass sie bei einem Wechsel des Abrechnungsdienstleisters schnell greifbar sind.

Wie ein Arbeitsunfall selbst in der Lohnabrechnung behandelt wird – von der Entgeltfortzahlung über das Verletztengeld bis zur Unfallanzeige –, lesen Sie im Beitrag Arbeitsunfall in der Lohnabrechnung. Eine freiwillige private Absicherung der Beschäftigten über die gesetzliche Unfallversicherung hinaus behandelt der Beitrag Gruppenunfallversicherung.

 

FAQ zum Lohnnachweis digital

Bis wann muss der Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft?

Bis zum 16. Februar des Folgejahres, für das Meldejahr 2026 also bis Dienstag, 16. Februar 2027. Bei Insolvenz, Betriebseinstellung oder Ende aller Beschäftigungen gilt eine kürzere Frist: mit der nächsten Entgeltabrechnung, spätestens nach sechs Wochen.

Was ist der Unterschied zwischen Lohnnachweis und UV-Jahresmeldung?

Der Lohnnachweis ist eine Summenmeldung des Unternehmens an den Unfallversicherungsträger und Grundlage für den Beitrag. Die UV-Jahresmeldung mit Abgabegrund 92 wird für jeden Beschäftigten einzeln über die Krankenkasse bzw. Minijob-Zentrale abgegeben und dient der Rentenversicherung bei der Betriebsprüfung.

Wo finde ich PIN und Unternehmensnummer für den Lohnnachweis?

Beides teilt der zuständige Unfallversicherungsträger schriftlich mit, zusammen mit seiner Betriebsnummer. Die 15-stellige Unternehmensnummer ersetzt seit 2023 die frühere Mitgliedsnummer und steht auch auf Beitragsbescheid und Veranlagungsbescheid. Ist die PIN nicht auffindbar, hilft die Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse weiter.

Muss ich einen Lohnnachweis abgeben, wenn ich keine Mitarbeiter habe?

Nein. Wer im gesamten Meldejahr niemanden beschäftigt hat – auch keine Minijobber oder Aushilfen –, führt weder Stammdatenabruf noch Lohnnachweis durch. Wurden die Stammdaten trotzdem abgerufen, sollte der Abruf storniert werden.

Wie korrigiere ich einen falschen Lohnnachweis?

Die bisherige Meldung wird elektronisch storniert und anschließend ein korrigierter Lohnnachweis übermittelt – unverzüglich, sobald der Fehler bekannt ist. Eine Korrektur außerhalb des elektronischen Verfahrens ist nicht zulässig.

Zahlen Arbeitnehmer Beiträge zur Unfallversicherung?

Nein. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung trägt allein der Arbeitgeber; auf der Gehaltsabrechnung taucht kein Abzug dafür auf. Versichert sind alle Beschäftigten ab dem ersten Arbeitstag, auch Minijobber und Auszubildende.

 

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